accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

Einheitliche Betonnungssysteme. 
3. Verbindet ein Fahrwasser zwei Meerestheile oder zwei durch Gründe 
von einander getrennte Wasserflächen, so ist als Steuerbordseite des Fahr- 
wassers diejenige Seite zu betrachten, welche von den aus westlicher Richtung, 
das heifst von rechtweisend Nord (einschliefslich) über West bis rechtweisend 
Süd (ausschliefslich), kommenden Schiffen an Steuerbord gelassen wird. Ist 
ein solches Fahrwasser derart gekrümmt, dafs Zweifel darüber entstehen, welche 
Seite als Steuerbord- und welche als Backbordseite zu bezeichnen ist, so gilt 
die am meisten nördlich gelegene Einfahrt,als die malsgebende für das ganze 
zusammenhängende Fahrwasser. (19) 
4. Sind die Eingänge zu Fahrwassern von See aus nicht durch Feuer- 
schiffe, Baken, Molen oder dergleichen kenntlich gemacht, so sind hier 
Bakentonnen von charakteristischer Form als Ansegelungstonnen in 
solcher Entfernung von den nächsten Fahrwassertonnen auszulegen, dafs letztere 
von den Bakentonnen aus gut gesehen werden können. Die Ansegelungstonnen 
sind mit einem den Bestimmungen für die Fahrwassertonnen entsprechenden 
Anstrich zu versehen. (20) 
5. Zur Bezeichnung des Fahrwassers sind, wenn schwimmende See- 
zeichen benutzt werden, auf der Steuerbordseite Spierentonnen und auf 
der Backbordseite spitze Tonnen zu verwenden; nur wenn mehrere Fahr- 
wasser so nahe bei einander liegen, dafs eine Verwechselung derselben möglich 
erscheint, oder dafs die Unterscheidung der einzelnen Tonnenreihen von einander 
erschwert wird, oder wenn zur Auslegung von Spierentonnen nicht die erforder- 
liche Wassertiefe vorhanden ist, können an Stelle der letzteren ausnahms- 
weise stumpfe Tonnen zur Bezeichnung der Steuerbordseite verwendet 
werden. Werden feste Seezeichen angewendet, so ist die Steuerbordseite 
durch Baken mit daran angebrachten Spieren oder durch Stangen- 
seezeichen, die Backbordseite durch Baken ohne Spieren oder durch 
Pricken zu bezeichnen. (21) 
6. Als Mittefahrwassertonnen sind Kugeltonnen auszulegen. 
7. Erscheint es geboten, einzelne Punkte — wie zum Beispiel im Fahr- 
wasser liegende Riffe oder die Spitzen der in dasselbe vortretenden Untiefen — 
oder abzweigende Fahrwasser besonders kenntlich zu machen, so sind hierzu 
Baken oder Bakentonnen zu verwenden. (22) . 
8. Zur Bezeichnung der äufsersten Enden von Mittelgründen !) sind 
Baken oder Bakentonnen zu verwenden, welche als Toppzeichen ein stehen- 
des Kreuz tragen. (23) 
9. An Stellen, wo die Richtung des Fahrwassers sich erheblich ändert, 
können an der konvexen Ecke desselben zwei gleiche Seezeichen von der 
für die entsprechende Fahrwasserseite vorgeschriebenen Art dicht neben einander 
ausgelegt beziehungsweise errichtet werden. 
10. Mit Ausnahme der Stangen und Pricken sind sämmtliche auf der 
Steuerbordseite befindlichen Seezeichen roth, die auf der Backbordseite 
befindlichen schwarz anzustreichen. 
Fahrwasserseezeichen, die von Schiffen zu beiden Seiten passirt werden 
können, wie Mittefahrwassertonnen und die zur Bezeichnung einzelner Riffe 
und der Enden von Mittelgründen verwendeten Baken und Bakentonnen, 
erhalten einen roth und schwarz gestreiften Anstrich. (24) 
2383 
D., Kennzeichnung der anfserhalb der Fahrwasser belegenen Untiefen. 
1. Die aufserhalb der Fahrwasser liegenden Untiefen sind durch 
Spierentonnen, Bakentonnen oder Baken zu bezeichnen, welche auf der 
Untiefe selbst oder an den Rändern derselben auszulegen beziehungsweise zu 
errichten sind. (25) 
2. Befinden sich die Seezeichen an den Rändern, so sind dieselben mit 
Toppzeichen von der Form zweier senkrecht über einander stehender gleich- 
seitiger Dreiecke zu versehen, und zwar erhalten die Seezeichen 
1) Mittelgründe im Sinne dieser Vorschriften sind Inseln und Untiefen, welche ein 
Fahrwasser in zwei für die Schiffahrt nutzbare Arme theilen, die sich weiterhin wieder zu einem 
Fahrwasser vereinigen, 
Untiefen, Inseln und Riffe, welche durch eine Tonne oder Bake genügend gekennzeichnet 
werden, sind als Mittelgründe nicht zu betrachten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.