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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

Ann. d. Hydr. ete., XV. Jahrg. (1887), Heft‘ X. 
17 
a 
Einheitliche Betonnungssysteme unter besonderer Berücksichtigung 
des Deutschen Betonnungssystems. 
Von Kapitän zur See a. D. Herbig. 
Theil I. 
l. Verordnung des Bundesrathes, betreffend die Einführung 
gines einheitlichen Systems zur Bezeichnung der Fahrwasser 
und Untiefen in den Deutschen Küstengewässern. 
Zur Geschichte des Seezeichenwesens. 
Das Vorhandensein von Seezeichen läfst sich bis in das graue Alterthum 
verfolgen. Ihre Entstehung wird ziemlich gleichzeitig mit dem Beginn der See- 
schiffahrt angenommen werden müssen, denn mit dem ersten Sichhinauswagen 
in die freie See mufsto der Schiffer auch darauf bedacht sein, seine Rückkehr 
in den Hafen sicher bewerkstelligen zu können. Es mufste also der Eingang in 
denselben in irgend einer Weise- gekennzeichnet werden. (1) Waren die See- 
zeichen Anfangs primitivster Art, so mufsten sie sich entsprechend vervoll- 
kommnen und einen festen Charakter annehmen, als es nothwendig wurde, sie 
der Entwickelung der Schiffsbaukunst und der Zunahme und Ausdehnung der 
Schiffahrt entsprechend weiter seewärts hinauszuschieben. (2) 
Schon die ältesten Seerechte enthalten Bestimmungen über Seezeichen 
sowie über Lootsenwesen. (3) 
Sichere Nachrichten über Betonnung der Deutschen Küstengewässer und 
Ströme reichen bis ins zwöllfte Jahrhundert, zu welcher Zeit Heinrich V. der 
Stadt Bremen das Privilegium verlieh, Tonnen auszulegen und Baken auszu- 
stecken. Im Jahre 1111 ‚sollen auf der Weser zwei Tonnen und sieben Baken 
die Fahrrinne bezeichnet haben. (4) 
Auf der Elbe dürfte das erste Seezeichen der Thurm auf dem Neuen 
Werk gewesen sein, welcher, so viel man weifs, schon im zwölften Jahrhundert 
den nach der Elbe segelnden Schiffen zum Zeichen diente und von der Stadt 
Hamburg mit Einwilligung. der Herzöge von Sachsen und der Gemeinde des 
Landes Hadeln mit grofsen Kosten aus Stein aufgeführt und mit der gröfsten 
Sorgfalt zur Sicherheit der Seefahrenden beschützt wurde. Zu dieser Zeit dienten 
zur Bezeichnung des Klbe-Fahrwassers drei grofse Baken auf Schaarhörn, auf 
dem Neuen Werk und auf Cuxhaven, sowie mehrere Tonnen. (5) ; 
Nach Lösing’s „Geschichte der Stadt Emden“ wurde am 4. Oktober 1539 
durch den Grafen Enno der Stadt Emden das Recht zur Erhebung von Tonnen-, 
Baken-, Feuer- und Lastgeld ertheilt, wogegen ihr die Verpflichtung auferlegt 
wurde, für die Sicherheit des Strandes zu sorgen und alle für die Sicherheit 
der Schiffahrt dienenden Anstalten auf und an dem ganzen Emsstrom bis zur 
See hinaus, als da sind: Baken und Tonnen, sowie das nächtliche Feuer auf 
der Insel Borkum zu unterhalten. Tonnen und Baken waren indefs schon viel 
früher auf der Ems ausgelegt worden, und . der Thurm zu Norden diente den 
Seefahrern als Hauptzeichen zu ihrer Orientirung. (6) In gleicher Weise läfst 
sich das Vorhandensein von Seezeichen für die Ostsee bis in die weite Ver- 
gangenheit nachweisen. (7)
	        
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