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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 15 (1887)

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Kleine Notizen. 
Wechsel mufs unter Aufsicht des Hafenlotsen der Unter-Präfektur geschehen, 
und sind dessen Dienste gratis zu leisten. 
Keinerlei Gegenstände, wie Abfälle, Schutt, Kohlen, Asche u. dgl. dürfen 
ins Wasser geworfen werden. Dieselben müssen an die Abfuhr-Karren und 
Boote, welche hierzu von der Behörde bestimmt sind, abgegeben werden. 
Feuer in den Kombüsen ist nur von einer halben Stunde vor Sonnen- 
aufgang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. 
Die Asche und Kohlenreste müssen mit Wasser ausgelöscht und in Eisen- 
oder Blecheimern aufbewahrt werden, um dieselben jeden Morgen an die öffent- 
lichen Schuttfahrzeuge abzugeben. 
Offene Lichter dürfen nirgends an Bord gebrannt werden. 
Das Baden im Bereiche des Vorhafens und Hafens ist verboten. 
Den Handelsschiffen im Hafen und Vorhafen ist es nicht erlaubt, geladene 
Feuerwaffen und eine größere Quantität Pulver, als gesetzlich bestimmt ist, an 
Bord zu haben. 
Der Unter-Präfekt entscheidet etwaige Streitfragen zwischen den privi- 
legirten Lotsen und den Kapitänen der Handelsschiffe, wenn Letztere dieses 
beanspruchen. 
Jedes Schiff, welches einen Lotsen verlangt, mufs seine Nationalflagge 
am Fockmaste heifsen und dieselbe so lange wehen lassen, bis der Lotse an 
Bord ist. 
Als Signal für einen Schleppdampfer ist die Nationalflagge an der Nock 
einer Rasa des Fockmastes zu heifsen. 
7, Ungünstiger Ankerplatz im Hafen von St. Thomas. S. M.S. 
„Moltke“ ankerte im Hafen von St. Thomas am 20. Dezember 1886 in den 
Peilungen: Möhlenfels-Spitze SS0%s0, Französische Kohlen-Werft ONO*/s0, 
mit 50m Kette auf 10m Wasser und Schlickgrund. Der Wind war nordöstlich. 
Bei einer an demselben Abende eintretenden Böe ruckte das Schiff stark in 
die Kette und kam — wie sich herausstellte — durch Bruch des Ankerschaftes 
ins Treiben. Nach dem Berichte des Kommandanten sollen in demselben Jahre 
auf dem gleichen Ankerplatze zwei andere Schiffe ihre Anker verloren haben, 
and scheinen die aus der nordöstlichen Bucht des Hafens an den hohen Bergen 
der südlichen Küste desselben entlang pressenden Böen an dieser Ankerstelle 
mit weit gröfserer Heftigkeit aufzutreten, als im inneren offenen Theile des 
Hafens. 
8. Flaschenposten, a. („Aviso 4 los Navegantes“ No, 5. Madrid 
1887.)_ Am 9. Dezember 1886 wurde am Strande von Hiquero, Provinz San- 
tander, eine Flasche mit folgendem Zettel in Deutscher Sprache aufgefunden: 
„Diese Flasche wurde von der Hamburger Bark „Saturnus“, Kapt. Hoekel- 
mann, auf der Reise von Hamburg nach Sidney am 6. März 1886 auf 
44° 5‘ N-Br und 10° 53‘ W-Lg über Bord geworfen. 
Unter den bekannten Voraussetzungen würde die Flasche in 278 Tagen 
403 Sm nach rw. 0!28S zurückgelegt haben. 
b. (D. S.) Durch Vermittelung des Französischen Auswärtigen Amtes 
and des Konsulates in Hamburg sind der Seewarte zwei Flaschenpostzettel zu- 
gegangen. Der erstere, welcher von dem Deutschen Dampfer „ Valparaiso*, 
Kapt. J. Riedel, auf der Reise von Hamburg nach Lissabon am 23, Oktober 
1886 auf 45° 52‘ N-Br und 8° 1‘ W-Lg über Bord geworfen und am 6. Januar 
1887 unweit Bayonne an der Westküste von Frankreich aufgefunden wurde, 
hat unter den bekannten Voraussetzungen in 75 Tagen etwa 315 Sm nach 
S0z0*/sO zurückgelegt. 
Der zweite Flaschenpostzettel wurde von dem Deutschen Vollschiffe 
„Undine“, Kapt. R. Bielenberg, auf der Reise von Hamburg nach Valparaiso 
am 24. August 1886 auf 46° 37“ N-Br und 10° 10‘ W-Lg über Bord geworfen 
und am 28. Dezember 1886 an der Französischen Kanalküste unweit Cherbourg 
aufgefunden. 
Derselbe hat demnach unter den bekannten Voraussetzungen ungefähr 
400 Sm nach N0z0!4A0 zurückgelegt. 
ce. (D.S.) Durch den Herrn Henry Airlie in Maranham ist der See- 
warte ein Flaschenpostzettel zugegangen, welcher von dem Deutschen Dampfer 
„Lissabon“, Kapt. A. Birch, auf der Reise von Hamburg nach Montevideo am
	        
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