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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 14 (1886)

Uaber die Häfen Mobile und Bordeaux. 
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halten sie sich bei Seegang und unruhigem Wetter auf der Barre oder innerhalb 
Jjerselben auf. Von hier aus deuten sie dem Schiffe vermittelst Winke mit 
einer Flagge an, dafs es zusetzen soll, und kommen dann an Bord, wenn es die 
Barre erreicht hat. Werden aber keine Signale von dem Lotsenfahrzeu 
gegeben, so sollte man unter allen Umständen von einem Kinlaufen unter Sogel 
absehen und entweder die See halten oder bei ablandigem nördlichen Winde, 
and wenn sonst die Witterungsverhältnisse es gestatten, in angemessener Ent- 
fernung aufserhalb der Barre ankern. Auf einen Norder folgen gewöhnlich 
einige Tage, an denen das Wetter schön ist. 
Das Lotsgeld ist verhältnifsmälsig billig und stellte sich für mein Schiff 
wie folgt: - 
 Ginkommend: bei 12 Fuß Tiefgang & 2,75 Doll... . 33,00 Doll. 
Ausgehend „ 17 # „450 „ +. 7650 
und für den Binnenlotsen . . . 2.0.0.0... 750 
Zusammen . . .117,00 Doll. 
Meine Gesammtkosten betrugen 2320,20 Doll, diese zum Kurse von 
1 Lstrl. = 4,70 Doll. berechnet, ergeben 493 Lstrl. 13 sh, Für Proviant, 
Heuer u. 8. w. hatte ich 565,65 .Doll. zu zahlen, so dafs die eigentlichen 
Unkosten den Betrag von‘ 1754,55 Doll. erreichten. Der Stauerlohn war 
1,25 Doll. per Load, eine Taxe, die man auch zu zahlen hat, wenn das Schiff 
nicht verpflichtet ist, den Stauer des Abladers zu beschäftigen. Die Adrefs- 
kommission hatte die übliche Höhe von 2’/s pCt, der veranschlagten Bruttofracht, 
die Zinsen auf Frachtvorschufs betrugen ebenfalls 2'/ pCt. uud die Versicherungs- 
prämie für denselben 5'/4 pCt, Andere Kosten sind wie folgt: Werftgeld 
10 ets. pro Registertonne, Wegfahren des Ballastes 45 Doll., Miethe für Ketten 
and Kauschen zum Flöcken der Balken und Entschädigung für zerbrochene und 
verloren gegangene. Kauschen, zusammen 38,25 Doll., Schlepplohn der Balken 
nach der Bai 69,65 Doll, Trinkwasser an der Stadt 1 ct, in der Bai 2 ots. 
pro Gallone und Lotsgeld nebst Schlepperlohn 337,80 Doll. Aufser den. an- 
geführten hatten wir noch einige kleinere Ausgaben, als Konsulatsgebühren beim 
Dentschen und Französischen Konsul, Kosten für weggetriebene Balken u. 8, w. 
Um die nicht unbedeutende Ausgabo für gutes Trinkwasser zu sparen, 
liefsen einige Kapitäne sich dazu verleiten, ihre Wasserbehälter mit dem der 
Gesundheit AS Flulswasser zu füllen, was geradezu unverantwortlich 
ist und sich manchmal schwer rächt, Ein Englisches Schiff, welches auch diese 
Unvorsichtigkeit begangen hatte, lief einige Tage nach seiner Abreise von 
Mobile in Key- West binnen, weil die ganze Mannschaft an den Folgen: des 
Genusses dieses Wassers erkrankt war und der Kapitän sich genöthigt sah, 
anderes Wasser an Bord zu nehmen und die erkrankten Leute wieder herzu- 
stellen. Dieses Einlaufen und dia Beschaffung eines neuen Wasservorraths ist 
dem Schiffe jedenfalls theuer zu stehen gekommen. 
Das Desertiren der Leute, oder, richtiger gesagt, der Handel, welchen 
die sogenannten Boardingmasters mit denselben treiben, steht in Mobile wie in 
den meisten Amerikanischen Häfen zwar noch in der vollsten Blüthe, doch 
wird er hier wenigstens in einer anstäudigeren Form betrieben als beispiels- 
weise in Pensacola«, indem die Seeleute in Mobile doch nur des Nachts und 
heimlich abgeholt werden, während die Heuerbaase in Pensacola, wie ich selbst 
mit angesehen, mit ihrem Boote am Tage kamen, sich in unmittelbare Nähe 
aines Englischen Schiffes legten und nur so lange warteten, bis die Leute des 
Engländers Feierabend machten, um dann ganz ungenirt und öffentlich dieselben 
mit ihren Sachen in ihr Boot aufzunehmen und mit ihnen abzufahren. Später 
werden dam die Leute fast willenlos an ein anderes Schiff verheuert und zwar 
zum alleinigen Vortheil der Heuerbaase. Ich glaube, so gut wie die Regierung 
der Vereinigten Stasten ihren Bürgern Gesetze bezüglich des Genusses geistiger 
Getränke auferlegt, ließe sich auch ein Gesetz zur Verhütung der angeführten 
Mifsstände durchbringen, ohne dafs die freien Institutionen der grofsen Republik 
im Geringsten dadurch beeinträchtigt würden. Die Seeleute sollten doch den- 
selben Schutz genießen, als die vom Sklavenjoch befreiten Neger, Es muß 
freilich eingeräumt werden, dafs die Leichtgläubigkeit der Seeleute die meiste 
Schuld an dieser Ungehörigkeit trägt, indem sie sich dem Heuerbaas preisgeben,
	        
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