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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 13 (1885)

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Internationale Leuchtfeuer. 
jedes fremden Schiffes gewährt eine gewisse Entschuldigung für die ungastliche 
Behandlung, welche schiffbrüchige Seeleute in ganz Europa seit dem Untergang 
des Römischen Reiches bis zu Ende des 12. Jahrhunderts erfuhren. Die Kirche 
führte zu einer besseren Ordnung, indem das Lateranische Koncil von 1179 
Exkommunikation gegen diejenigen verordnete, welche den Verlust von Schiffen 
durch falsche Feuer oder andere Irreleitung verursachten. 
Die Initiative zu einer humaneren Praxis hatten jedoch schon die Herzöge 
von der Bretagne, deren Küsten voll von Gefahren für die Seefahrer waren, 
durch die Einführung von Geleits- und Lotsbriefen ergriffen, während die 
Könige von England als Herzöge von der Normandie und von Guienne gleich- 
zeitig verfügten, dafs die Rettung von Schiffbrüchigen an Land das Recht des 
Strandherrn aufheben sollte.'’) Von dieser Zeit an entwickelte sich ein regel- 
rechtes Bergungssystem in Frankreich, Italien, Spanien, England und Deutsch- 
jand, welches schliefslich das „Droit de Bris“ verdrängte. 
Die gegenwärtige Frage ist, wie wir unter analogen Schwierigkeiten am 
besten mit den Küstenbewohnern Asiens und Afrikas fertig werden, da dio 
Räubereien Anfangs des 16. Jahrhunderts durch die Portugiesen unter Soarez 
im Golf von Aden Ueberlieferungen hinterlassen haben, welche die feindselige 
Haltung der Küstenstänme gegen jedes Europäische Schiff erklären und fast 
entschuldigen, 
Eine andere Praxis, welche nicht Römischen Ursprungs, sondern eine 
Ueberlieferung der Griechischen Civilisation war, ist während der sogenannten 
dunkelen Zeit Europa’s auch in Vergessenheit gerathen, nämlich die Beleuchtung 
der Küste, welche den passirenden Seefahrer befähigen sollte, Schiffbrüche zu 
vermeiden. Der Pharos von Alexandrien ist das berühmteste Beispiel eines zu 
liesem Zweck errichteten Leuchtthurms. Er wurde nach dem Entwurf eines 
Griechischen Architekten, Sosthenes von Cnidus, erbaut und unter der Re- 
gierung von Ptolemaeus Philadelphus, ungefähr um das Jahr 283, vollendet. 
Wenn wir dem Zeugnifs von Josephus Glauben schenken dürfen, so war das 
Feuer 34 Sm weit zu sehen und giebt ein Beispiel merkwürdiger Sichtbarkeit 
eines Holzfeuers im Vergleich mit den besten Argand’schen Lampen der Neu- 
zeit. Die Römischen Leuchtthürme sind nach dem Untergange des Römischen 
Reiches nicht weiter erhalten, die Fundamente der Thürme, welche den engsten 
Theil des Englischen Kanals beleuchteten, sind jedoch noch auf den Höhen von 
Dover und ebenso auf dem hohen Lande bei Bowlogne sichtbar. Die Unter- 
irückung des „Droit de Bris“ war der nothwendige Vorläufer des allgemeinen 
Wiederauflebens von Leuchtfeuern in Europa. Frankreich gebührt die Ehre, 
Jen ersten bekannten modernen Leuchtthurm besessen zu haben, nämlich den 
Tour de Cordouan, welcher auf einem Felsenrücken an der südlichen Seite der 
Gironde-Mündung steht. Ob hier bereits im 9. Jahrhundert ein Leuchtthurm 
errichtet ist, mufs eine offene Frage bleiben, aber es steht geschichtlich fest, 
dafs in den Jahren 1362—71 auf diesem Felsen ein Leuchtthurm erbaut wurde, 
welcher in vollendeterer Gestalt durch Heinrich IV. von Frankreich gegen 
Ende des 16. Jahrhunderts auf Kosten der Provinz Guienne erneuert wurde, 
Es handelt sich hier jedoch nicht um Europäische Leuchtfeuer, unser 
Zielpunkt liegt aufserhalb Kuropa’s. Der kurze historische Ueberblick mag 
Y) Interessant sind auch die bezüglichen Strafvorschriften der „Rooles d’Oleron“, welche das 
damals geltende Seerecht der Westfranzösischen Häfen enthalten und noch die Grundlage des 
heutigen Französischen und Englischen Seerechts bilden. In denselben heifst es: „Wenn besagter 
Herr (der Strandherr) so bübisch und grausam wäre, solche Leute (Lotsen, welche vorsätzlich Schiffe, 
lie ihre Hülfe in Anspruch genommen haben, auf den Strand setzen) zu dulden, zu beschützen und 
an ihren Bosheiten Theil zu nehmen, so soll er in Verhaft genommen, und alle seine Güter sollen 
konfiseirt und verkauft werden, um denen Ersatz zu thun, welchen er gebührt. Er selbst aber soll 
an einen Pfahl in der Mitte seines Hauses gebunden, und sodann das Haus von allen vier Seiten 
angezündet, und alles verbrannt, die Mauern der Erde gleich, und ein Öffentlicher Platz zum 
Schweinemarkt auf ewige Zeiten daraus gemacht werden.“ Kin anderer Artikel (31) lautet: „Wenn 
ain Schiff an einer Küste strandet, und die Mannschaft sucht sich zu retten, treibt halb ertrunken 
an Land und hofft, man werde ihnen zu Hülfe kommen, es begiebt sich aber, wie sich denn der- 
gleichen Menschen an manchen Orten finden, dafs die Leute so unnrenschlich, ja grausamer und 
boshafter als ein toller Hund sind, und die armen Unglücklichen umbringen, um ihres Geldes, ihrer 
Kleider und anderer Habseligkeiten sich zu bemächtigen, so soll der Herr des Ortes dergleichen 
Leute in Verhaft nehmen, sie an ihrem Leibe und Gütern strafenp, sie in die See stürzen und da 
bleiben lassen, bis sie halb todt sind, alsdann sie wieder herausziehen und zu Tode steinigen, als 
Wölfe oder wüthende Hunde.“ — Siehe Perels: „Das internationale öffentliche Seerecht“, S. 141.
	        
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