572
Internationale Leuchtfeuer.
jedes fremden Schiffes gewährt eine gewisse Entschuldigung für die ungastliche
Behandlung, welche schiffbrüchige Seeleute in ganz Europa seit dem Untergang
des Römischen Reiches bis zu Ende des 12. Jahrhunderts erfuhren. Die Kirche
führte zu einer besseren Ordnung, indem das Lateranische Koncil von 1179
Exkommunikation gegen diejenigen verordnete, welche den Verlust von Schiffen
durch falsche Feuer oder andere Irreleitung verursachten.
Die Initiative zu einer humaneren Praxis hatten jedoch schon die Herzöge
von der Bretagne, deren Küsten voll von Gefahren für die Seefahrer waren,
durch die Einführung von Geleits- und Lotsbriefen ergriffen, während die
Könige von England als Herzöge von der Normandie und von Guienne gleich-
zeitig verfügten, dafs die Rettung von Schiffbrüchigen an Land das Recht des
Strandherrn aufheben sollte.'’) Von dieser Zeit an entwickelte sich ein regel-
rechtes Bergungssystem in Frankreich, Italien, Spanien, England und Deutsch-
jand, welches schliefslich das „Droit de Bris“ verdrängte.
Die gegenwärtige Frage ist, wie wir unter analogen Schwierigkeiten am
besten mit den Küstenbewohnern Asiens und Afrikas fertig werden, da dio
Räubereien Anfangs des 16. Jahrhunderts durch die Portugiesen unter Soarez
im Golf von Aden Ueberlieferungen hinterlassen haben, welche die feindselige
Haltung der Küstenstänme gegen jedes Europäische Schiff erklären und fast
entschuldigen,
Eine andere Praxis, welche nicht Römischen Ursprungs, sondern eine
Ueberlieferung der Griechischen Civilisation war, ist während der sogenannten
dunkelen Zeit Europa’s auch in Vergessenheit gerathen, nämlich die Beleuchtung
der Küste, welche den passirenden Seefahrer befähigen sollte, Schiffbrüche zu
vermeiden. Der Pharos von Alexandrien ist das berühmteste Beispiel eines zu
liesem Zweck errichteten Leuchtthurms. Er wurde nach dem Entwurf eines
Griechischen Architekten, Sosthenes von Cnidus, erbaut und unter der Re-
gierung von Ptolemaeus Philadelphus, ungefähr um das Jahr 283, vollendet.
Wenn wir dem Zeugnifs von Josephus Glauben schenken dürfen, so war das
Feuer 34 Sm weit zu sehen und giebt ein Beispiel merkwürdiger Sichtbarkeit
eines Holzfeuers im Vergleich mit den besten Argand’schen Lampen der Neu-
zeit. Die Römischen Leuchtthürme sind nach dem Untergange des Römischen
Reiches nicht weiter erhalten, die Fundamente der Thürme, welche den engsten
Theil des Englischen Kanals beleuchteten, sind jedoch noch auf den Höhen von
Dover und ebenso auf dem hohen Lande bei Bowlogne sichtbar. Die Unter-
irückung des „Droit de Bris“ war der nothwendige Vorläufer des allgemeinen
Wiederauflebens von Leuchtfeuern in Europa. Frankreich gebührt die Ehre,
Jen ersten bekannten modernen Leuchtthurm besessen zu haben, nämlich den
Tour de Cordouan, welcher auf einem Felsenrücken an der südlichen Seite der
Gironde-Mündung steht. Ob hier bereits im 9. Jahrhundert ein Leuchtthurm
errichtet ist, mufs eine offene Frage bleiben, aber es steht geschichtlich fest,
dafs in den Jahren 1362—71 auf diesem Felsen ein Leuchtthurm erbaut wurde,
welcher in vollendeterer Gestalt durch Heinrich IV. von Frankreich gegen
Ende des 16. Jahrhunderts auf Kosten der Provinz Guienne erneuert wurde,
Es handelt sich hier jedoch nicht um Europäische Leuchtfeuer, unser
Zielpunkt liegt aufserhalb Kuropa’s. Der kurze historische Ueberblick mag
Y) Interessant sind auch die bezüglichen Strafvorschriften der „Rooles d’Oleron“, welche das
damals geltende Seerecht der Westfranzösischen Häfen enthalten und noch die Grundlage des
heutigen Französischen und Englischen Seerechts bilden. In denselben heifst es: „Wenn besagter
Herr (der Strandherr) so bübisch und grausam wäre, solche Leute (Lotsen, welche vorsätzlich Schiffe,
lie ihre Hülfe in Anspruch genommen haben, auf den Strand setzen) zu dulden, zu beschützen und
an ihren Bosheiten Theil zu nehmen, so soll er in Verhaft genommen, und alle seine Güter sollen
konfiseirt und verkauft werden, um denen Ersatz zu thun, welchen er gebührt. Er selbst aber soll
an einen Pfahl in der Mitte seines Hauses gebunden, und sodann das Haus von allen vier Seiten
angezündet, und alles verbrannt, die Mauern der Erde gleich, und ein Öffentlicher Platz zum
Schweinemarkt auf ewige Zeiten daraus gemacht werden.“ Kin anderer Artikel (31) lautet: „Wenn
ain Schiff an einer Küste strandet, und die Mannschaft sucht sich zu retten, treibt halb ertrunken
an Land und hofft, man werde ihnen zu Hülfe kommen, es begiebt sich aber, wie sich denn der-
gleichen Menschen an manchen Orten finden, dafs die Leute so unnrenschlich, ja grausamer und
boshafter als ein toller Hund sind, und die armen Unglücklichen umbringen, um ihres Geldes, ihrer
Kleider und anderer Habseligkeiten sich zu bemächtigen, so soll der Herr des Ortes dergleichen
Leute in Verhaft nehmen, sie an ihrem Leibe und Gütern strafenp, sie in die See stürzen und da
bleiben lassen, bis sie halb todt sind, alsdann sie wieder herausziehen und zu Tode steinigen, als
Wölfe oder wüthende Hunde.“ — Siehe Perels: „Das internationale öffentliche Seerecht“, S. 141.