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Chronometerprüfung bei der Französischen Marine.
sowie bei künstlich hergestellten Temperaturen in der Nähe von 5° und 30°
beobachtet wurden. Dem Verfahren lag eine von Lieusson auf Grund ein-
jähriger Beobachtung einer grofsen Anzahl von Chronometern beim Observatorium
zu Paris aufgestellte Theorie zu Grunde, wonach der Gang eines Chronometers
abhängig ist von der Temperatur und der Zeit, und zwar derart, dafs der
Gang für eine beliebige Zeitepoche (ti) gefunden wird aus der Formel:
m = a-+b.t+ce(T— 6)
worin a, b und 6 Konstanten vorstellen, T die Kompensationstemperatur des
Chronometers, @ die Temperatur während der Zeit t. Bei der Berechnung des
zur Klassifikation dienenden Werthes N repräsentirt das Glied b.t den gröfsten
Unterschied der Gänge bei gewöhnlicher Temperatur für eine Periode von drei
Monaten; der gröfste Gangunterschied bei den künstlichen Temperaturen wurde
dargestellt durch das Glied ce (T — ©)*, Zweck der Prüfung war, festzustellen,
für welche Chronometer N_den kleinsten Werth hatte.
Der Bericht des Chronometer-Prüfungs-Instituts stellt nun fest, dafs
sowohl während der Prüfung als auch später an Bord viele Chronomeier dem
obigen Gesetz nicht folgten, woraus sich auch direkt die Nothwendigkeit ergab,
neue Bestimmungen für Prüfung von Chronometern zu erlassen. Hierfür werden
nun folgende Vorschläge gemacht:
Die Dauer der Prüfung ist statt auf 3 auf 5 Monate festzusetzen. Da
es nothwendig ist, das Chronometer zweimal jeder Bxtremtemperatur auszu-
setzen, bleibt für die Prüfung bei gewöhnlicher Temperatur zur Feststellung
des Einflusses der Zeit eine zu kurze, zudem noch in mehrere Theile getrennte
Periode übrig. Hierzu kommt noch, dafs die kleinen Unregelmäfsigkeiten,
welche nach den künstlichen Temperaturen sich immer einstellen, fast voH-
ständig den Einflufs der Zeit während der folgenden Periode verdecken und
nicht rein zur Erscheinung kommen lassen.
Zur Feststellung des Werthes von N wird für die Prüfung vorgeschlagen,
folgende Theilwerthe zu ermitteln:
1. A die gröfste Differenz zweier Gänge während der gewöhnlichen
Temperatur,
2. B die gröfste Differenz zweier aufeinander folgenden Gänge.
3 C die gröfste Gangdifferenz bei künstlicher Hitze.
4. !% F die Hälfte der gröfsten Gangdifferenz bei künstlicher Kälte,
Die Erwägungen, welche dazu führten, nur den halben Betrag von F in
Rechnung zu stellen, waren folgende:
Bei den Prüfungen ist es schwierig, eine Temperatur von 5° dauernd
herzustellen. Die Anwendung von Eis ergiebt eine Mitteltemperatur von 1°.
Um einen möglichst kleinen Gangunterschied für die Extremtemperaturen zu
erreichen, mufls daher der Verfertiger das Chronometer reguliren für eine
Temperatur T =— DA ._ 15,5°. An Bord werden nun die Chronometer
kaum je einer Temperatur unter 5°, dagegen wohl öfter einer solchen über
30°, etwa bis 35°, ausgesetzt sein. Diesen Verhältnissen würde ein für 18°
regulirtes Chronometer am besten entsprechen, dann mülfste aber die künstliche
Hitze bis 35° gesteigert werden [1 = na 1 = 18°], eine Temperatur, der
man ein Chronometer nicht gern dauernd aussetzt. .
Wendet man für diesen Fall die Formel von Lieussou an, so ergeben
aich für ein auf 18° regulirtes Chronometer folgende Gänge
bei 1° 2,06° bei 20° 0,03°
„ 5° 121° „ 30° 1,03°
„ 10° 0,46* „ 35° 2,065
d. h. der Unterschied des Ganges eines so regulirten Chronometers von dem
bei der Kompensationstemperatur ist bei 30° halb so grofs als bei 1°, Man
will daher die Maximaltemperatur von 30° beibehalten und dafür dem beob-
achteten Werth der gröfsten Gangdifferenz bei Kälte den Koeffcienten !/s geben,
5. !%2J. Der Werth J repräsentirt die gröfste Gangdifferenz bei kleinen
Schwingungsamplituden, und werden zu seiner Ermittelung die Chronometer