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Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 13 (1885)

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Chronometerprüfung bei der Französischen Marine. 
sowie bei künstlich hergestellten Temperaturen in der Nähe von 5° und 30° 
beobachtet wurden. Dem Verfahren lag eine von Lieusson auf Grund ein- 
jähriger Beobachtung einer grofsen Anzahl von Chronometern beim Observatorium 
zu Paris aufgestellte Theorie zu Grunde, wonach der Gang eines Chronometers 
abhängig ist von der Temperatur und der Zeit, und zwar derart, dafs der 
Gang für eine beliebige Zeitepoche (ti) gefunden wird aus der Formel: 
m = a-+b.t+ce(T— 6) 
worin a, b und 6 Konstanten vorstellen, T die Kompensationstemperatur des 
Chronometers, @ die Temperatur während der Zeit t. Bei der Berechnung des 
zur Klassifikation dienenden Werthes N repräsentirt das Glied b.t den gröfsten 
Unterschied der Gänge bei gewöhnlicher Temperatur für eine Periode von drei 
Monaten; der gröfste Gangunterschied bei den künstlichen Temperaturen wurde 
dargestellt durch das Glied ce (T — ©)*, Zweck der Prüfung war, festzustellen, 
für welche Chronometer N_den kleinsten Werth hatte. 
Der Bericht des Chronometer-Prüfungs-Instituts stellt nun fest, dafs 
sowohl während der Prüfung als auch später an Bord viele Chronomeier dem 
obigen Gesetz nicht folgten, woraus sich auch direkt die Nothwendigkeit ergab, 
neue Bestimmungen für Prüfung von Chronometern zu erlassen. Hierfür werden 
nun folgende Vorschläge gemacht: 
Die Dauer der Prüfung ist statt auf 3 auf 5 Monate festzusetzen. Da 
es nothwendig ist, das Chronometer zweimal jeder Bxtremtemperatur auszu- 
setzen, bleibt für die Prüfung bei gewöhnlicher Temperatur zur Feststellung 
des Einflusses der Zeit eine zu kurze, zudem noch in mehrere Theile getrennte 
Periode übrig. Hierzu kommt noch, dafs die kleinen Unregelmäfsigkeiten, 
welche nach den künstlichen Temperaturen sich immer einstellen, fast voH- 
ständig den Einflufs der Zeit während der folgenden Periode verdecken und 
nicht rein zur Erscheinung kommen lassen. 
Zur Feststellung des Werthes von N wird für die Prüfung vorgeschlagen, 
folgende Theilwerthe zu ermitteln: 
1. A die gröfste Differenz zweier Gänge während der gewöhnlichen 
Temperatur, 
2. B die gröfste Differenz zweier aufeinander folgenden Gänge. 
3 C die gröfste Gangdifferenz bei künstlicher Hitze. 
4. !% F die Hälfte der gröfsten Gangdifferenz bei künstlicher Kälte, 
Die Erwägungen, welche dazu führten, nur den halben Betrag von F in 
Rechnung zu stellen, waren folgende: 
Bei den Prüfungen ist es schwierig, eine Temperatur von 5° dauernd 
herzustellen. Die Anwendung von Eis ergiebt eine Mitteltemperatur von 1°. 
Um einen möglichst kleinen Gangunterschied für die Extremtemperaturen zu 
erreichen, mufls daher der Verfertiger das Chronometer reguliren für eine 
Temperatur T =— DA ._ 15,5°. An Bord werden nun die Chronometer 
kaum je einer Temperatur unter 5°, dagegen wohl öfter einer solchen über 
30°, etwa bis 35°, ausgesetzt sein. Diesen Verhältnissen würde ein für 18° 
regulirtes Chronometer am besten entsprechen, dann mülfste aber die künstliche 
Hitze bis 35° gesteigert werden [1 = na 1 = 18°], eine Temperatur, der 
man ein Chronometer nicht gern dauernd aussetzt. . 
Wendet man für diesen Fall die Formel von Lieussou an, so ergeben 
aich für ein auf 18° regulirtes Chronometer folgende Gänge 
bei 1° 2,06° bei 20° 0,03° 
„ 5° 121° „ 30° 1,03° 
„ 10° 0,46* „ 35° 2,065 
d. h. der Unterschied des Ganges eines so regulirten Chronometers von dem 
bei der Kompensationstemperatur ist bei 30° halb so grofs als bei 1°, Man 
will daher die Maximaltemperatur von 30° beibehalten und dafür dem beob- 
achteten Werth der gröfsten Gangdifferenz bei Kälte den Koeffcienten !/s geben, 
5. !%2J. Der Werth J repräsentirt die gröfste Gangdifferenz bei kleinen 
Schwingungsamplituden, und werden zu seiner Ermittelung die Chronometer
	        
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