Chronometer-Prüfung zu Wilhelmshaven im Winter 1884—85.
Würde man den Spielraum für die Gröfse A so bemessen, dafs Klasse II
da anfängt, wo Klasse I aufhört, so würde man als obere Grenzen für A die
Größen 14,0° und 23,0 erhalten, was sehr nahe mit den auf S. 249 für diese
Grenzen angenommenen Zahlen 14,0° und 21,0° übereinstimmt. Will man aber in
Uebereinstimmung mit den Classificirungsmethoden auf S. 252 und 254 dem A
einen größeren Spielraum gegenüber den Nebenbedingungen betreffs B und C
gewähren, so erscheint es naturgemäß, für Klasse I den Spielraum von 0,0°
bis 18,6° festzusetzen. Alsdann erhält man, wenn man, wie auf S, 252, die
obere Grenze von B = 6° und die von C = 0,3° annimmt, die obere Grenze
von A+2B+C = 30,9%. Auf S. 252 ist hierfür 30° angenommen und e8
erscheint somit diese Grenze als genügend begründet.
Tür die zweite Klasse würde der mit dem mittleren Werth von A = 18,4’
and mit B= 12° und C— 06° ermittelte Werth von A + 2B -+C = 43,0° sein,
Die untere Grenze dieser Klasse mufs natürlich mit der oberen der Klasse I GO
zusammenfallen, folglich ist die obere Grenze für Klasse II von A -+2B +
= 56°, und das A würde demnach einen Spielraum von 26° haben, was gegen-
über den 18,6°, welche wir der Klasse I zugestanden haben, durchaus gerecht-
fertigt erscheint.
Auf S. 252 ist als obere Grenze der Klasse II 50° angesetzt, es scheint
daher nach dem Vorhergehenden, dafs man diese Grenze etwas erweitern und
auf etwa 55° setzen müsse.
Da das dritte Klassificirungsverfahren aus dem zweiten nur durch Ver-
änderung der Grenze für B entstanden ist, so gelten dieselben Schlüsse für
dieses Verfahren: wir dürfen die obere Grenze der Klasse I, 24° (25° würde
besser sein), als genügend begründet beibehalten, sollten aber die Grenze der
Klasse II auf 45° (gegen 42°) erweitern.
Wilhelmshaven, 17. April 1885.
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Kaiserliches Observatorium,
Dr. C. Börgen.
Bericht
über die achte auf der Deutschen Seewarte im Winter 1884—85
abgehaltene. Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern.
An der in Gemäfsheit der von dem Herrn Chef der Admiralität unter
dem 2. Dezember 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, inner-
halb der Tage vom 13. Oktober 1884 bis 21. April 1885 in der der Leitung der
Hamburger Sternwarte unterstellten Abtheilung IV der Seewarte veranstalteten
achten Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern haben sich nachstehende
deutsche Fabrikanten durch Einsendung ihrer Instrumente betheiligt:
Wohnort Zahl
Hamburg
Bremerhaven
Altona
Berlin
Rostock
Hamburg
Altona .
Also im Ganzen 23 Chronometer.
Bei den eingelieferten Instrumenten sind alle in dem betreffenden Aus-
schreiben angeführten Bedingungen bezüglich Konstruktionszeichnung, Reinigungs-
termin u. 8. w. erfüllt.