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Full text : Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 13 (1885)

Chronometer-Prüfung zu Wilhelmshaven im Winter 1884—85.
Würde man den Spielraum für die Gröfse A so bemessen, dafs Klasse II
da anfängt, wo Klasse I aufhört, so würde man als obere Grenzen für A die
Größen 14,0° und 23,0 erhalten, was sehr nahe mit den auf S. 249 für diese
Grenzen angenommenen Zahlen 14,0° und 21,0° übereinstimmt. Will man aber in
Uebereinstimmung mit den Classificirungsmethoden auf S. 252 und 254 dem A
einen größeren Spielraum gegenüber den Nebenbedingungen betreffs B und C
gewähren, so erscheint es naturgemäß, für Klasse I den Spielraum von 0,0°
bis 18,6° festzusetzen. Alsdann erhält man, wenn man, wie auf S, 252, die
obere Grenze von B = 6° und die von C = 0,3° annimmt, die obere Grenze
von A+2B+C = 30,9%. Auf S. 252 ist hierfür 30° angenommen und e8
erscheint somit diese Grenze als genügend begründet.
Tür die zweite Klasse würde der mit dem mittleren Werth von A = 18,4’
and mit B= 12° und C— 06° ermittelte Werth von A + 2B -+C = 43,0° sein,
Die untere Grenze dieser Klasse mufs natürlich mit der oberen der Klasse I GO
zusammenfallen, folglich ist die obere Grenze für Klasse II von A -+2B +
= 56°, und das A würde demnach einen Spielraum von 26° haben, was gegenüber
 den 18,6°, welche wir der Klasse I zugestanden haben, durchaus gerechtfertigt
 erscheint.
Auf S. 252 ist als obere Grenze der Klasse II 50° angesetzt, es scheint
daher nach dem Vorhergehenden, dafs man diese Grenze etwas erweitern und
auf etwa 55° setzen müsse.
Da das dritte Klassificirungsverfahren aus dem zweiten nur durch Veränderung
 der Grenze für B entstanden ist, so gelten dieselben Schlüsse für
dieses Verfahren: wir dürfen die obere Grenze der Klasse I, 24° (25° würde
besser sein), als genügend begründet beibehalten, sollten aber die Grenze der
Klasse II auf 45° (gegen 42°) erweitern.
Wilhelmshaven, 17. April 1885.

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Kaiserliches Observatorium,
Dr. C. Börgen.

Bericht
über die achte auf der Deutschen Seewarte im Winter 1884—85
abgehaltene. Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern.

An der in Gemäfsheit der von dem Herrn Chef der Admiralität unter
dem 2. Dezember 1875 erlassenen Instruktion für die Deutsche Seewarte, innerhalb
 der Tage vom 13. Oktober 1884 bis 21. April 1885 in der der Leitung der
Hamburger Sternwarte unterstellten Abtheilung IV der Seewarte veranstalteten
achten Konkurrenz-Prüfung von Marine-Chronometern haben sich nachstehende
deutsche Fabrikanten durch Einsendung ihrer Instrumente betheiligt:
Wohnort Zahl
Hamburg
Bremerhaven
Altona
Berlin
Rostock
Hamburg
Altona .
Also im Ganzen 23 Chronometer.

Bei den eingelieferten Instrumenten sind alle in dem betreffenden Ausschreiben
 angeführten Bedingungen bezüglich Konstruktionszeichnung, Reinigungstermin
 u. 8. w. erfüllt.
            
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