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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 13 (1885)

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Kleine hydrographische Notizen. 
Kleine hydrographische Notizen.) 
1. Segelanweisung für den Demarara-Flufs. Britisch Guayana. 
Nach einem Bericht S. M. S. „Nymphe“, Korv.-Kapt. von Reiche, aus Dominica 
vom 2, Januar d. J. über Demarara zwingen die lokalen Verhältnisse der vor 
dem Demarara-Fluls liegenden Barre ein größeres Schiff, dieselbe, aufser wenn 
der Wind günstig und hinreichend stark ist, unter Dampf oder im Tau eines 
Schleppers zu passiren. Schiffe, welche dieses unterlassen, bleiben häufig von 
einer Fluth zu der anderen im Schlamm sitzen. S.M.S. „Nymphe“ passirte 
mit einem Tiefgang von 4,8m die Barre, einen Tag nach Nippzeit, ohne den 
Grund zu berühren, 
Von dem „Committee of Pilotage of Demarara and Essequebo“ ist nach- 
stehende Segelanweisung für den Demarara-Flufs?) veröffentlicht worden. Nach 
Demarara bestimmte Segelschiffe müssen ungefähr 25 Sm östlich des Hafens 
Land machen und bis auf ca 9m Wassertiefe herangehen; von hier müssen die- 
selben mit fleifßsiger Benutzung des Lothes in derselben Wassertiefe parallel 
mit der Küste steuern, bis das Feuerschiff in Sicht kommt. Auf letzterem weht 
bei Tage eine grofse blaue viereckige Flagge, und sobald ein Schiff in Sicht 
ist, wird als Signal für den Leuchtthurm die Flagge „S“ des „Commercial 
Code“ aufgeheifst, welche bedeutet, dafs ein Schiff in Sicht ist. Das Feuer- 
schiff?) ist roth und führt ein weißes festes Feuer, welches bei klarer Luft 
12 bis 15 Sm weit sichtbar ist. Wenn das Feuerschiff wegen einer Reparatur etc. 
eingezogen ist, so nimmt für diese Zeit ein Schoner die Station ein; solcher 
Wechsel wird rechtzeitig bekannt gemacht. Lotsen für Demarara und Essequebo 
befinden sich an Bord des Feuerschiffes; sollte jedoch kein Lotse an Bord sein, 
so steht jederzeit ein Lotsenfahrzeug mit dem Lande in Verbindung, um Lotsen 
nach dem Feuerschiff überzuführen. Der Leuchtthurm von Demarara*) ist roth 
and weiß senkrecht gestreift und zeigt 31,4m über Hochwasser ein weifses 
Blinkfeuer, jede Minute ein Blink; letztere sind schon 28 Sm weit gesehen 
worden. Von diesem Leuchtthurm liegt das Feuerschiff N 28° 30‘O 9 Sm 
entfernt. 
Zwei Tonnen sind auf 3,7 m Springzeit-Niedrigwasser an der Aufsenkante 
der Barre zur Kennzeichnung der Einsegelung stationirt, von diesen liegt die 
schwarze Tonne 6 Sm NOzN und die schwarz und weifs gestreifte Tonne 
5%/4 Sm N 45° O von dem Leuchtthurm. Die schwarze Tonne bleibt beim KEin- 
segeln an St-B. und die gestreifte Tonne an B-B, 
Die innere Kante der Barre ist durch eine schwarze Tonne an der West- 
seite des Fahrwassers gekennzeichnet, welche auf 2,4m Springzeit-Niedrig- 
wasser in der Richtung N 18° O von dem Leuchtthurm liegt, und durch eine 
weiße Tonne an der Ostseite des Fahrwassers; letztere liegt auf 2,7m Spring- 
zeit-Niedrigwasser in der Richtung N 40° O von dem Leuchtthurm. 
Ungefähr in der Mitte dieser beiden Tonnen liegt eine rothe Tonne zur 
Kennzeichnung des Wracks „San Carlos“.®) 
Ein rothes Feuer befindet sich am Fufse des Leuchtthurms zur Kenu- 
zeichnung des Wellenbrechers, welcher sich von der NW-HEcke des Forts ab 
erstreckt. Sobald dieses Feuer in Sicht ist, befindet sich das Schiff beim Ein- 
segeln westwärts des Wellenbrechers und ist frei von dem Ende desselben; das 
Feuer ist sichtbar zwischen den Peilungen SzO bis SO 3 bis 4 Sm.°) 
Die Hafenzeit bei dem Feuerschiff ist 4 45”; bei Springzeit-Hochwasser 
sind auf der Barre ungefähr 5,5m und bei Nippzeit ca 4,6m. Der Grund be- 
steht aus weichem alluvialem Schlick. 
Geogr. Lage des Feuerschiffes: 6° 56‘ 30” N-Br und 58° 6‘ 30“ W-Lg. 
1) Die mit (D, S.) bezeichnete Notiz ist von der Deutschen Seewarte eingesendet, 
7) „The West India Pilot“, Vol. I, 1883, pag. 57 bis 63, 
7) Vgl. „Verz. d. Leuchtf. aller Meere“, 1880, VI, 1056, 
*) Vgl. „Verz. d. Leuchtf. aller Meere“, 1880, VI, 1054. 
5) Vgl. „Nachr. f. Seef,“, 1879, No. 1122, Diese Tonne legt nach der Mittheilung des 
Korv.-Kapt, von Reiche nicht mehr aus; dieselbe ist nach der Veröffentlichung obiger Segel. 
anweisung eingezogen worden. 
6) Vel. „Verz. d. Leuchtf, aller Meere“, 1880, VI. 1055.
	        
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