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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 12 (1884)

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Kleine hydrographische Notizen. — Anzeige. 
4. Lage der Mortlok- oder Marqueen-Gruppe, Salomon -In. 
Nach den von S.M.Kbt. „Hyäne“, Kommandant Korv.-Kapt. Geiseler, an- 
gestellten Beobachtungen liegt die Mortliok-Gruppe, ‚in Uebereinstimmung mit 
der in Findlay’s „South Pacific Directory“ Seite 782, Zeile 24, gegebouen 
Position, ca 30‘ östlicher, als sie auf der britischen Admiralitäts-Karte No. 780 
(auch No. 214 und 2683) verzeichnet ist. 
5, Nuss-Fahrwasser, NW-Küste von Neu-Ireland. Derselbe 
Kommandant theilt unter Berichtigung der in den „Ann. d. Hydr. ete.“, 1883, 
Seite 518, gemachten Angabe, dafs das Nusa-Fahrwasser nicht unter 9m Wasser- 
tiefe besitzt, mit, dafs dort südlich von der Insel Nainuk jetzt wiederholt 
flacheres Wasser gelothet wurde, nördlich von dem Mittefahrwasser 6'/2 und 
8m, südlich, in der Nähe der Insel Lisseno, 5m, so dafs das Fahrwasser für 
tiefgehende Schiffe nicht als unbedingt sicher gelten kann. 
Litterarische Anzeige. 
„Anweisung zur Führung des Schiffstagebuchs von €, E. Kruse.“ 
Von diesem Werke ist im Verlage von W. Haynel in Emden die zweite Auf- 
lage erschienen. Das Buch enthält in gedrängter und übersichtlicher Form die 
sich auf die Führung des Schiffstagebuchs beziehenden Vorschriften mit den 
nöthigen Anweisungen. Der Stoff ist im Allgemeinen nach den verschiedenen 
Abschnitten einer Reise und besonderen Vorfällen auf einer solchen geordnet. 
Als Anhang sind die für Bezeichnung von Wind und Wetter, sowie für sonstige 
nautische Ausdrücke gebräuchlichen Abkürzungen, die Verordnung zur Ver- 
hütung eines Zusammenstofses von Schiffen, die Verordnung über das Verhalten 
nach einem Zusammenstofse, die Noth- und Lotsen-Signalordnung, ein Auszug 
aus dem Handelsgesetzbuch und der Strandungsordnung sowie ein Tagebuch- 
Schema beigefügt. Ein ausführliches Sachregister erleichtert das Nachschlagen. 
„Der Befrachter. Ein Berather in wichtigen Fragen für Schiffskapitäne, 
Rheder und Kaufleute, von W. Döring“ ist soeben iu dritter Auflage bei 
L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen. Das Werk giebt Rath und 
Aufschlufs über alle die Befrachtung eines Schiffes betreffenden Verhältnisse. 
Aufser den von dem Herrn Verfasser gegebenen Anweisungen enthält es die 
wichtigsten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, nicht 
nur für Deutschland, sondern auch für die übrigen Länder. Ein besonderes, 
das letzte, Kapitel enthält verschiedene, dem Werke „Der Seemann und sein 
Beruf“ entnommene allgemeine Erfahrungen und Rathschläge, welche für die 
Schiffahrt von besonderem Interesse und Wichtigkeit sind. In der dritten Auf- 
lage speciell neu aufgenommen ist die Lehre vom Befrachtungsgeschäft, forner 
eine vergleichende Uebersicht des Havarie-grosse-Rechts in den verschiedenen 
Ländern auf Grund des Ulrich’schen Werkes über Grossc-Havarie, eine An- 
weisung für Schiffskapitäne, deren Schiff und Ladung einen Unfall erlitten haben, 
und ein kurz gefafster Inbegriff der Wechsellehre. 
Als Anhang ist der Auflage ein Verzeichnifs der Seekarten, nautischen 
seerechtlichen und handelswissenschaftlichen Werke beigefügt, welche in der 
Verlagsbuchhandlung von L. Friederichsen & Co. in Hamburg vorräthig sind. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, 
Königliche Hofbuchhandlung, 
Kochstrafse 69/70.
	        
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