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Kleine hydrographische Notizen. — Anzeige.
4. Lage der Mortlok- oder Marqueen-Gruppe, Salomon -In.
Nach den von S.M.Kbt. „Hyäne“, Kommandant Korv.-Kapt. Geiseler, an-
gestellten Beobachtungen liegt die Mortliok-Gruppe, ‚in Uebereinstimmung mit
der in Findlay’s „South Pacific Directory“ Seite 782, Zeile 24, gegebouen
Position, ca 30‘ östlicher, als sie auf der britischen Admiralitäts-Karte No. 780
(auch No. 214 und 2683) verzeichnet ist.
5, Nuss-Fahrwasser, NW-Küste von Neu-Ireland. Derselbe
Kommandant theilt unter Berichtigung der in den „Ann. d. Hydr. ete.“, 1883,
Seite 518, gemachten Angabe, dafs das Nusa-Fahrwasser nicht unter 9m Wasser-
tiefe besitzt, mit, dafs dort südlich von der Insel Nainuk jetzt wiederholt
flacheres Wasser gelothet wurde, nördlich von dem Mittefahrwasser 6'/2 und
8m, südlich, in der Nähe der Insel Lisseno, 5m, so dafs das Fahrwasser für
tiefgehende Schiffe nicht als unbedingt sicher gelten kann.
Litterarische Anzeige.
„Anweisung zur Führung des Schiffstagebuchs von €, E. Kruse.“
Von diesem Werke ist im Verlage von W. Haynel in Emden die zweite Auf-
lage erschienen. Das Buch enthält in gedrängter und übersichtlicher Form die
sich auf die Führung des Schiffstagebuchs beziehenden Vorschriften mit den
nöthigen Anweisungen. Der Stoff ist im Allgemeinen nach den verschiedenen
Abschnitten einer Reise und besonderen Vorfällen auf einer solchen geordnet.
Als Anhang sind die für Bezeichnung von Wind und Wetter, sowie für sonstige
nautische Ausdrücke gebräuchlichen Abkürzungen, die Verordnung zur Ver-
hütung eines Zusammenstofses von Schiffen, die Verordnung über das Verhalten
nach einem Zusammenstofse, die Noth- und Lotsen-Signalordnung, ein Auszug
aus dem Handelsgesetzbuch und der Strandungsordnung sowie ein Tagebuch-
Schema beigefügt. Ein ausführliches Sachregister erleichtert das Nachschlagen.
„Der Befrachter. Ein Berather in wichtigen Fragen für Schiffskapitäne,
Rheder und Kaufleute, von W. Döring“ ist soeben iu dritter Auflage bei
L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen. Das Werk giebt Rath und
Aufschlufs über alle die Befrachtung eines Schiffes betreffenden Verhältnisse.
Aufser den von dem Herrn Verfasser gegebenen Anweisungen enthält es die
wichtigsten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, nicht
nur für Deutschland, sondern auch für die übrigen Länder. Ein besonderes,
das letzte, Kapitel enthält verschiedene, dem Werke „Der Seemann und sein
Beruf“ entnommene allgemeine Erfahrungen und Rathschläge, welche für die
Schiffahrt von besonderem Interesse und Wichtigkeit sind. In der dritten Auf-
lage speciell neu aufgenommen ist die Lehre vom Befrachtungsgeschäft, forner
eine vergleichende Uebersicht des Havarie-grosse-Rechts in den verschiedenen
Ländern auf Grund des Ulrich’schen Werkes über Grossc-Havarie, eine An-
weisung für Schiffskapitäne, deren Schiff und Ladung einen Unfall erlitten haben,
und ein kurz gefafster Inbegriff der Wechsellehre.
Als Anhang ist der Auflage ein Verzeichnifs der Seekarten, nautischen
seerechtlichen und handelswissenschaftlichen Werke beigefügt, welche in der
Verlagsbuchhandlung von L. Friederichsen & Co. in Hamburg vorräthig sind.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn,
Königliche Hofbuchhandlung,
Kochstrafse 69/70.