accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Standard Konstruktion

Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e 
21 
Der Prüfvorgang umfasst im Wesentlichen die folgenden Elemente und Schritte: 
(1) Typenzertifikat für die Rotor-Gondel-Baugruppe bei Offshore-WEA, funktionale Beschrei 
bung und Konzepterstellung bei Offshore-Stationen, 
(2) Prüfung der Entwurfsgrundlagen einschl. der Standortbedingungen wie z. B. Baugrund 
eigenschaften (Standortbewertung), 
(3) Prüfung der standortspezifischen Lastannahmen und der Tragstruktur sowie der Grün 
dungselemente (standortspezifische Konstruktionsbewertung). 
(4) Prüfung, ob im Fall von Offshore-WEA das Typenzertifikat (1) der Rotor-Gondel-Bau 
gruppe alle Standortbedingungen abdeckt, im Fall von Offshore-Stationen Fortschrei 
bung und weitere Konkretisierung der Konzepte, 
(5) Konformitätsbescheinigung und Prüfbericht für die standortspezifische Konstruktion der 
Offshore-Bauwerke nach Erfüllung der Punkte (1) bis (4), 
(6) Prüfung und Bewertung der Einrichtungen zur Überwachung der Offshore-WEA als 
Gesamtsystem (Supervisory Control and Data Acquisition, SCADA einschl. des Condi 
tion Monitoring System - CMS für die Rotor-Gondel-Baugruppe), 
(7) Prüfung und Bewertung von Seeoperationen und Rückbaukonzept, 
(8) Fertigungs- und Montageüberwachung, 
(9) Überwachung von Verladung ab Kaikante zum Installationsort, Transport, Installation und 
Inbetriebnahme, 
(10) Konformitätsbescheinigung und Prüfbericht für die Überwachungsleistungen nach Erfül 
lung der Punkte (6) bis (9), 
(11) Projektzertifikat gemäß dieses Standards, 
(12) Wiederkehrende Prüfungen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis und 
(13) Prüfung und Überwachung des Rückbaus und Ausstellung der zugehörigen Konformi 
tätsbescheinigung bzw. des zugehörigen Prüfzeugnisses. 
Eine frühzeitige Einschaltung eines Prüfbeauftragten sowie der inhaltliche Austausch mit dem 
Prüfbeauftragten wird dringend empfohlen, um bereits die Entwurfsgrundlagen (Ermittlung 
der Standortbedingungen einschl. der Baugrundsituation sowie die Festlegung anzuwenden 
der Richtlinien und Methoden in den Entwurfsgrundlagen (Design Basis)) frühzeitig mit dem 
Prüfbeauftragten abzustimmen. 
1.2 Sprache 
Amtssprache ist Deutsch. Alle Dokumente, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens bei der 
Zulassungsbehörde rechtsverbindlich sind oder werden können, sind in deutscher Sprache 
einzureichen. Dies gilt insbesondere für alle Berichte und Dokumente, die der Prüfbeauftragte 
erstellt (Prüfberichte, Überwachungsberichte, Konformitätsbescheinigungen, etc.). 
Technische Unterlagen können i. d. R. in englischer Sprache eingereicht werden. 
1.3 Zeitlicher Ablauf 
1.3.1 Vorbemerkungen 
Der zeitliche Ablauf der Realisierung eines Offshore-Bauwerks ist im Allgemeinen in die fol 
genden Phasen (Projektphasenverlauf) gegliedert: 
• Entwicklung, 
• Konstruktion,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.