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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 11 (1883)

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Pensacola. Mexico. 
hin und wieder vorkommt, so ist es gewöhnlich die Schuld des Befrachtungs 
maklers, der heim Abschluss der Charterpartie mehr das Interesse des Befrachters 
als das des Schiffes im Auge hatte, obschon letzteres seine Dienste bezahlte. 
Wo die Dampferklausel jetzt noch auftritt, da hat das Schiff nachweislich bis 
50 Proc. mehr als andere za zahlen. Der Ablader berechnet dem Schiffe die 
volle Taxe des Schleppens, nämlich einkommend 10, ausgehend 15 und für 
das jedesmalige Verholen im Hafen 3 Cts. für die Registertonne. 
Das Lotsgeld beträgt einkommend oder ausgehend für ein Schiff von 
10 bis 14 Pufs (3 bis 4,2m) Tiefgang 4 Doll, per Fufs, für ein Schiff von 14 
bis 20 Fufs (4,2 bis 6,0m) Tiefgang 5 Doll, per Fufs. Distanzgeld wird nicht 
gefordert. Für das Verholen des Schiffes im Hafen wird jedes Mal 5 Doll. 
Hafenlotsgeld berechnet. Die Ballastkosten sind hoch, aber man hat keine 
Werftabgaben zu bezahlen, wie dieses in vielen anderen Häfen der Fall ist. 
Der Durchschnittspreis des Ballastes beträgt jetzt 50 Cts. für die englische 
Tonne; früher haben die Schiffe sogar 75 Cts. dafür bezahlen müssen. Das 
jährlich nur einmal in einem amerikanischen Hafen zu zahlende Tonnengeld hat 
insofern eine Ermäfsigung erfahren, als dasselbe früher 30 Cts. für jede Tonne 
des Bruttoraumgehalts des Schiffes betrug, während jetzt dieselbe Summe für 
jede Tonne des Nettoraumgehalts, also für die Registertonne, zu entrichten ist. 
Aufser den hier schon angeführten Unkosten hat das Schiff noch eine 
Reihe anderer Ausgaben, nämlich Schlepplohn für das zurückbleibende Holz, 
welches längsseit gebracht war, aber nicht mehr verladen werden konnte, Heuer 
für Ketten und Ringbolzen (Catches) zum Flöfsen der Balken, Entschädigung 
für zerbrochene oder verlorene Ringbolzen — 15 bis 25 Cts. das Stück —, 
ferner Zollhausgebühren — für mein Schiff 6,90 Doll. — und Hafenmeister 
gebühren 7 Doll. Das Trinkwasser kostet 1 Ct. der Gallon. Aufserdem be 
rechnet sich der Ablader für etwaigen Frachtvorschufs zur Deckung der Schiffs 
unkosten 2‘/2 Proc. Zinsen. Die meisten Reisen von Pensacola nach Europa 
werden in weniger als zwei Monaten zurückgelegt; mithin beträgt der Zinsfufs 
für den Frachtvorschufs, auf das Jahr berechnet, in den meisten Fällen 15 Proc. 
und mehr. Dieses grenzt schon an Wucherei, namentlich wenn man bedenkt, 
dafs das Risiko, welches der Ladungseigenthümer läuft, ein sehr geringes ist. 
Da ihn die Assekuranz deckt und die Prämie, die im Winter mitunter 5 Proc. 
beträgt, vom Schiff bezahlt und auch mitversichert wird, so bleibt er, wenn 
auch das Schiff verunglückt, doch immer schadlos. 
Ferner schreibt die Charterpartie gewöhnlich vor, dafs der Frachtvorschufs, 
den der Kapitän in Dollars empfängt, aber in Pfund Sterling in das Connossement 
eingetragen erhält, zum Tageskurse berechnet werden soll. Es ist indefs eine 
feststehende Regel, dafs dieser Kurs vom Ablader ganz willkürlich angenommen 
wird, und während beispielsweise New-York ein Pfund Sterling mit 4,82 bis 
4,85 Doll, notirt, berechnet der Kaufmann in Pensacola den in Rede stehenden 
Frachtvorschufs zum Kurse von 4,65 Doll. Mag nun auch das Pfund Sterling in 
New- York etwas mehr werth sein als in Pensacola, so wird der Unterschied, ab 
gesehen von ganz besonderen Fällen, doch wohl niemals 20 Cts. betragen. 
Wenn die meisten der bisher angeführten Abgaben nun auch unverhältnifs- 
mäfsig hoch erscheinen, so lassen sie sich doch noch mehr oder weniger damit 
rechtfertigen, dafs hier alle Lebensbedürfnisse, Arbeitslöhne u. s. w. theurer 
sind als in Europa. Eine ganz unberechtigte Belastung der Schiffe ist es jedoch, 
wenn dieselben, wie in Pensacola der Fall, gezwungen werden, dem Ablader 
2V 2 Proc. Adrefskommission von der zu erhebenden Fracht zu bezahlen, denn 
dieser Verpflichtung steht keine Gegenleistung des Abladers gegenüber. Die 
Charterpartie bestimmt freilich, dafs für diese Zahlung der Ablader das Schiff 
ein- und ausklariren soll; dies ist jedoch eine Arbeit, die gewöhnlich von dem 
jüngsten Angestellten des Geschäfts besorgt und in '/* Stunde abgemacht wird. 
Je nach der Höhe der Fracht beläuft sich die erwähnte Kommission auf 20 bis 
50 Lstrl. Es sollten daher alle interessirten Kreise bestrebt sein, diesen tief 
eingewurzelten Mifsbrauch möglichst bald abzuschaffen. Dio Gesammtkosten — 
aufser denjenigen für Ausrüstung — betragen für ein Schiff mittlerer Gröfse 
etwa 3 Doll, für die Registertonne; bei grofsen Schiffen können dieselben etwas 
niedriger veranschlagt werden.
	        
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