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Pensacola. Mexico.
hin und wieder vorkommt, so ist es gewöhnlich die Schuld des Befrachtungs
maklers, der heim Abschluss der Charterpartie mehr das Interesse des Befrachters
als das des Schiffes im Auge hatte, obschon letzteres seine Dienste bezahlte.
Wo die Dampferklausel jetzt noch auftritt, da hat das Schiff nachweislich bis
50 Proc. mehr als andere za zahlen. Der Ablader berechnet dem Schiffe die
volle Taxe des Schleppens, nämlich einkommend 10, ausgehend 15 und für
das jedesmalige Verholen im Hafen 3 Cts. für die Registertonne.
Das Lotsgeld beträgt einkommend oder ausgehend für ein Schiff von
10 bis 14 Pufs (3 bis 4,2m) Tiefgang 4 Doll, per Fufs, für ein Schiff von 14
bis 20 Fufs (4,2 bis 6,0m) Tiefgang 5 Doll, per Fufs. Distanzgeld wird nicht
gefordert. Für das Verholen des Schiffes im Hafen wird jedes Mal 5 Doll.
Hafenlotsgeld berechnet. Die Ballastkosten sind hoch, aber man hat keine
Werftabgaben zu bezahlen, wie dieses in vielen anderen Häfen der Fall ist.
Der Durchschnittspreis des Ballastes beträgt jetzt 50 Cts. für die englische
Tonne; früher haben die Schiffe sogar 75 Cts. dafür bezahlen müssen. Das
jährlich nur einmal in einem amerikanischen Hafen zu zahlende Tonnengeld hat
insofern eine Ermäfsigung erfahren, als dasselbe früher 30 Cts. für jede Tonne
des Bruttoraumgehalts des Schiffes betrug, während jetzt dieselbe Summe für
jede Tonne des Nettoraumgehalts, also für die Registertonne, zu entrichten ist.
Aufser den hier schon angeführten Unkosten hat das Schiff noch eine
Reihe anderer Ausgaben, nämlich Schlepplohn für das zurückbleibende Holz,
welches längsseit gebracht war, aber nicht mehr verladen werden konnte, Heuer
für Ketten und Ringbolzen (Catches) zum Flöfsen der Balken, Entschädigung
für zerbrochene oder verlorene Ringbolzen — 15 bis 25 Cts. das Stück —,
ferner Zollhausgebühren — für mein Schiff 6,90 Doll. — und Hafenmeister
gebühren 7 Doll. Das Trinkwasser kostet 1 Ct. der Gallon. Aufserdem be
rechnet sich der Ablader für etwaigen Frachtvorschufs zur Deckung der Schiffs
unkosten 2‘/2 Proc. Zinsen. Die meisten Reisen von Pensacola nach Europa
werden in weniger als zwei Monaten zurückgelegt; mithin beträgt der Zinsfufs
für den Frachtvorschufs, auf das Jahr berechnet, in den meisten Fällen 15 Proc.
und mehr. Dieses grenzt schon an Wucherei, namentlich wenn man bedenkt,
dafs das Risiko, welches der Ladungseigenthümer läuft, ein sehr geringes ist.
Da ihn die Assekuranz deckt und die Prämie, die im Winter mitunter 5 Proc.
beträgt, vom Schiff bezahlt und auch mitversichert wird, so bleibt er, wenn
auch das Schiff verunglückt, doch immer schadlos.
Ferner schreibt die Charterpartie gewöhnlich vor, dafs der Frachtvorschufs,
den der Kapitän in Dollars empfängt, aber in Pfund Sterling in das Connossement
eingetragen erhält, zum Tageskurse berechnet werden soll. Es ist indefs eine
feststehende Regel, dafs dieser Kurs vom Ablader ganz willkürlich angenommen
wird, und während beispielsweise New-York ein Pfund Sterling mit 4,82 bis
4,85 Doll, notirt, berechnet der Kaufmann in Pensacola den in Rede stehenden
Frachtvorschufs zum Kurse von 4,65 Doll. Mag nun auch das Pfund Sterling in
New- York etwas mehr werth sein als in Pensacola, so wird der Unterschied, ab
gesehen von ganz besonderen Fällen, doch wohl niemals 20 Cts. betragen.
Wenn die meisten der bisher angeführten Abgaben nun auch unverhältnifs-
mäfsig hoch erscheinen, so lassen sie sich doch noch mehr oder weniger damit
rechtfertigen, dafs hier alle Lebensbedürfnisse, Arbeitslöhne u. s. w. theurer
sind als in Europa. Eine ganz unberechtigte Belastung der Schiffe ist es jedoch,
wenn dieselben, wie in Pensacola der Fall, gezwungen werden, dem Ablader
2V 2 Proc. Adrefskommission von der zu erhebenden Fracht zu bezahlen, denn
dieser Verpflichtung steht keine Gegenleistung des Abladers gegenüber. Die
Charterpartie bestimmt freilich, dafs für diese Zahlung der Ablader das Schiff
ein- und ausklariren soll; dies ist jedoch eine Arbeit, die gewöhnlich von dem
jüngsten Angestellten des Geschäfts besorgt und in '/* Stunde abgemacht wird.
Je nach der Höhe der Fracht beläuft sich die erwähnte Kommission auf 20 bis
50 Lstrl. Es sollten daher alle interessirten Kreise bestrebt sein, diesen tief
eingewurzelten Mifsbrauch möglichst bald abzuschaffen. Dio Gesammtkosten —
aufser denjenigen für Ausrüstung — betragen für ein Schiff mittlerer Gröfse
etwa 3 Doll, für die Registertonne; bei grofsen Schiffen können dieselben etwas
niedriger veranschlagt werden.