accessibility__skip_menu__jump_to_main

Volltext : Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 11 (1883)

126

Hafen  von  Snaroen  bei  Christiania.  —  Hafen  von  Colombo.

Lotsgeld  und  Distanzgeld  von  See  bis  Dröbak  ....  105,00  Kronen.
Lotsgeld  von  Dröbak  bis  Christiania  16,85  „
Lotsgeld  von  Christiania  bis  Dröbak  10,00  „
Lotsgeld  und  Distauzgeld  von  Dröbak  Dach  See  .  .  .  .  56,55  „
Schleppdampferlohn  von  Christiania  bis  Dröbak  ....  60,00  „
Zollhausgebühr  (für  die  Registertonne  80  Oere)  ....  368,00  „
Erlaubnisschein  zum  Aussegeln  22,00  „
Kommission  für  die  Einklarirung  (7  Oere  pro  Registertonne)  32,20  „
Kommission  für  die  Ausklarirung  (20  Oere  pro  Registertonne)  92,00  „

Der  Stauerlohn  betrug  für  3  Mann  und  den  Standart  1  Krone.
Die  Unkosten  sind  in  Christiania  mithin  keinenfalls  so  gering,  wie  gemeiniglich ­
  angenommen  wird.

Segelanweisung  für  den  Hafen  von  Colombo.  Insel  Ceylon. 1 )
(„Nautieal  Magazine“,  Heft  X,  pag.  40.  London  1885.)
„Für  den  Hafen  von  Colombo  ist  im  Jahre  1882  von  dem  Master  Attendant
daselbst  nachstehende  Segelanweisung  veröffentlicht  worden.
Die  im  Bau  befindliche  Mole  zu  Colombo  hat  gegenwärtig  eine  Länge
von  1025m;  alle  in  den  Hafen  einkommenden  Schiffe  können  innerhalb  derselben
liegen,  indem  sie  hier  ruhiges  Wasser  und  vollständigen  Schutz  gegen  denSW-Monsuu
  finden.  Der  steinige  angeschüttete  Grund  mit  6  m  Wassertiefe,  auf
welchem  die  Mole  gebaut  wird,  erstreckt  sich  gegenwärtig  ungefähr  150  bis
180  m  weiter  als  die  Mole.  Eine  schwarz  und  weifs  senkrecht  gestreifte  Tonne
kennzeichnet  das  Ende  dieser  Anschüttung.  Voraussichtlich  wird  im  April  1883
diese  Mole  fertig  sein  und  dann  eine  Länge  von  1280  m  haben.  Nach  Beendigung ­
  des  Molenbnnes  werden  sich  innerhalb  de3  Molenkopfes  keine  Gefahren
mehr  für  Schiffahrt  befinden.  Die  Dampfer  machen  im  Hafen  an  festen  Moorings
vorn  und  hinten  fest,  ebenso  die  Segelschiffe  mit  ihrem  eigenen  Ankergeschirr.
Ansegelung.  Will  man,  von  Westen  kommend,  das  niedrige  Land  bei
Colombo  ansteuern,  so  dienen  hierzu  als  Landmarken  die  auf  einem  Hügel  bei
Mutwal,  nördlich  des  Hafeus,  einzeln  stehenden  Fichten,  welche  man  zuerst
erblickt;  bald  darauf  kommt  dann  auch  der  hohe  Thurm  der  Kirche  „Aller
Heiligen“,  ungefähr  1  Sm  südlich  der  Fichten,  in  Sicht,  und  dann  der  Leuchtthurm ­
  (Glockenthurm)  und  der  Flaggenmast.  Nähert  man  sich  jedoch  dem
Hafen  von  SW,  so  dient  das  ca  7  Sm  südlich  des  Hafens  auf  einem  Hügel  an
der  Küste  stehende  grofse  weifse  Mount  Lwuzm'a-Haus  als  Landmarke.  Bei
klarer  Luft  sind  jedoch  schon  lange  vorher  die  hohen  Berge  im  Innern  des
Landes  zu  sehen,  unter  audern  der  2241  m  hohe  Adams  Pik,  ein  spitzer  kegelförmiger ­
  Berg,  welcher  von  der  Mitte  eines  Gebirgsrückens  aufsteigt  und45Sm
rw.  S79°0  von  Colombo  entfernt  liegt.  Dieser  Berg  ist  90  bis  100  Sm  weit
gesehen  worden.
Änsteuerung  des  Hafens  bei  Nacht.  Wenn  mau  sich  dem  Hafen  von
Westen  bei  Nacht  nähert,  so  mufs  der  Führer  eines  Dampfers,  sobald  das
rothe  Feuer  auf  dem  Ende  der  Mole  in  Sicht  kommt,  dieses  in  OzS  in  Peilung
bringen  und  darauf  zusteuern,  bis  das  auf  dem  Glockeuthurm  befindliche  Hafenfeuer ­
  SSO'/aO  peilt,  und  dann  ankern,  um  den  Tag  abzuwarten.  Hier  findet
man  14,5  bis  15,5  in  Wasser  und  gut  haltbaren  Ankergrund,  so  dafs  man  daselbst
beim  stärksten  SW-Monsun  vollständig  sicher  liegt.  Nähert  man  sich  dem
Hafen  von  SW,  so  darf  man,  bevor  man  das  rothe  Molenfeuer  sichtet  und
NOzO  peilt,  auf  nicht  flacheres  Wasser  als  18m  gehen;  in  dieser  Richtung
bleibt  man  frei  von  Tartar  Patch.  Darauf  mufs  man  ebenso  verfahren,  wie  vorher ­
  gesagt  worden  ist,  um  denselben  Ankerplatz  zu  erreichen.  Beabsichtigt
*)  Vgl.  „Arm.  d.  Hydr.  etc.“  1875,  pag.  420;  1878,  pag.  253;  1879,  pag.  229;  Findlay's
„Sailing  Dir.  f.  the  Ind.  Oeesit“  (1876),  pag.  928;  'l'aylor-Horsburgh:  „India  Dir.“,  I  (1879),
pag.  425.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.