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handeln, doch sagte dieser mir, der Kapitän des Schleppdampfers hätte be-
vichtet, dafs die weitere Arbeit für „english contract-rates“ bedungen sei und
er sich vorläufig hieran halten würde. Ich versuchte, den Kapitän des Dampfers
zu treffen, aber ohne Erfolg, obwohl ich bis Abends 8 Uhr am Comptoir der
Gesellschaft oder in der Nähe desselben blieb. Endlich kam ich zu der Ueber-
zeugung, dafs man absichtlich den Kapitän fern hielt und nur vorgab, ihn nicht
finden zu können, denn der Dampfer lag Tags über an der Werft, um die
Kessel zu reinigen. Am 4. ging ich Morgens gleich wieder zu dem Agenten
und forderte ihn auf, mir doch wenigstens zu sagen, wie viel er verlange und
was seine Taxe sei. Er aber wollte mich mit guten Worten hinhalten und
trieb zur Eile, um erst das Schiff an die Werfte zu bringen. Hierauf antwortete
ich ihm, daß wir in dieser Weise zu keiner ordentlichen Verständigung gelangen
könnten und ich mich gezwungen sähe, einen andern Dampfer zu nehmen, was
ich denn, da durchaus keine Verständigung zu erzielen war, auch that.
Ich machte dann mit einer Konkurrenz-Gesellschaft einen Kontrakt, laut
welchem für 90 Doll. das Schiff an die Werft, von derselben auf den Strom
und später nach See geschleppt werden sollte. Auch benutzte ich den Dampfer
dieser Gesellschaft später, um nach und von Oakland zu schleppen.
Die Agenten des Dampfers, welcher das Schiff eingebracht hatte, schrieben
mir und zugleich meinem Konsignatär am 4., dafs sie bereit seien, ihren Ver-
pflichtungen laut Kontrakt nachzukommen. Einige Tage darauf ging mein
Konsignatär zu der Dampfergesellschaft und verlangte die Rechnung, um die
150 Doll. für das Einschleppen zu zahlen; allein er wurde abgewiesen. Als das
Schiff leer war, liefsen wir bekannt machen, dafs alle Rechnungen bis zum 17.
eingereicht werden müfsten, worauf von der Dampfergesellschaft ein ähnliches
Schreiben, wie das erste, einging.
Wiederholte Versuche, die Dampferagenten zur Annahme der 150 Doll.
für das Einschleppen zu bewegen, blieben erfolglos. Ich erkundigte mich bei
Fachmännern und dem Advokaten meines Konsignatärs und mufste einsehen,
jafs ich am besten dabei fahren würde, die Sache wenn möglich ohne In-
anspruchnahme der Gerichte zu schlichten. Bei einer Zusammenkunft, welche
wir im Hause meines Konsignatärs hatten, erboten sich die Agenten, endlich
nach vielem Hin- und Herreden, mir den Botrag für die Arbeit, welche der
andere Schlepper gethan hatte, zu vergüten, und wollten dann das Schiff nach
See bringen, wohingegen ich ihnen alle Schlepptouren nach den „english con-
tract-rates“ bezahlen sollte. Ich sah ein, dafs ich so allen Berechnungen nach
am billigsten davon käme, ging daher zu den Agenten des anderen Schleppers
und fand dieselben auch bereit, für die gethane Arbeit ihr Geld laut Ueberein-
kunft in Empfang zu nehmen und von der weiteren Erfüllung des Kontraktes
abzustehen,
Der Verlust, welchen mein Schiff erlitt, ergiebt sich aus folgender
Gegenüberstellung der beiden Rechnungen,
Nach Uebereinkunft mit der zweiten Nach den „english contract-rates“
Dampfergesellschaft hätte ich zu zahlen mufte ich bezahlen:
brauchen:
für das Schleppen nach und für das Schleppen nach und
von der Werft und nach von der Werft. . . . 30 Doll.
See. ... . . . „ 90 Doll. nach See, ... .. .150 „
naclı Oakland und zurück. SO nach Oakland und zurück , 100 „
170 Doll. 280 Doll.
Der Verlust betrug also 110 Doll.
Wenn ein Schiff für die Rückreise unbefrachtet nach San Francisco kommt
und der Kapitän hinsichtlich der Verfrachtung freie Hand hat, so kann er aus-
bedingen, dafs ihm ein Viertel der gewöhnlichen Befrachtungskommission zurück-
erstattet wird, doch mufs er diese Bedingung gleich stellen, wenn er sein Schiff
irgend einem Handelshause zur Verfrachtung übergiebt. Bei einem Abschlufs
der Chartepartie in San Francisco und einer günstigen Frachtkonjunktur kann
man es auch wohl durchsetzen, dafs der Schlepplohn nach den Ladeplätzen
Vallejo, Benicia und Port Costa ganz oder doch zur Hälfte von dem Ablader
getragen wird. Ist die Chartepartie in Europa abgeschlossen und danach das