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nämlich eine Abgabe von dem Ertrage der Reis-Ernte direkt vom Landmann
erhoben, und war somit die Reiskultur für die ärmeren Eingeborenen kaum
Gewinn versprechend. Seitdem aber nach den neueren Gesetzen nur ein Export-
zoll von 10 Cte. pro Picul vom Ablader erhoben wird, ist der Ertrag der
Reis-Ernte um ein Drittel gröfser, als in den vorhergehenden Jahren.
Aus Speidel & Co.’s „Monthly Circular“, Saigon, den 4, September 1880,
entnehme ich Folgendes:
„Die einzigen Zölle, welche in diesem Hafen gehoben werden, sind:
Einfuhr, für Sprit 50 Cts. pro Liter, wenn unter, und 75 Cts., wenn
über 60 Grad Gehalt (hunderttheilize Skala), Die Einfuhr von
Opium ist auf die Opiumfarm beschränkt.
Ausfuhr, für Reis 10 Cts., | pro Picul von 133'/s Pfund englisch
„ Paddy 7'hR oder 60kg. Es wird abgerechnet für
Tara bei Gunniessäcken 1° o, bei Mattensäcken 1'/2 %/o0.
Hafen- und Feuerabgaben, zahlbar alle vier Monate für Segelschiffe und
jode Reise für Dampfer, belaufen sich auf:
1 Franc für die Reg.-Tonne, wenn in Ballast einkommend und beladen
ausgehend oder umgekehrt,
2 Francs für die Reg.-Tonne, wenn einkommend und ausgehend beladen.
Schiffe, deren Ladung nicht den zwanzigsten Theil ihrer Gröfse in Reg.-
Tonnen oder den Werth von 5 Francs die Tonne übersteigt, sind frei von
Hafenabgaben. Specie (Geld) wird nicht als Ladung betrachtet. *
Das Lotsgeld beträgt 10 Cts. pro Reg.-Tonne für ein beladenes Segel-
schiff und 8 Cts. für einen Dampfer oder ein im Schlepptau eines Dampfers
ein- oder ausgehendes Segelschiff. In Ballast fahrende Schiffe bezahlen %/4 von
dieser Taxe.
Die gangbare Münze ist der Dollar, gleich 100 Cents,
Das Gewicht rechnet man nach Piculs; ein Picul gleich 133'/s Pfund
englisch oder 60 kg. Im Reishandel gilt der Picul gleich 134 Pfd, engl. Gunnies
(Säcke) werden extra bezahlt.“
2. Bemerkungen über Manila. Oktober 1880.
Die Einfahrt zur Bai von Manila erkennt man leicht an der hohen Insel
Corregidor, auf deren höchstem Gipfel der Leuchtthurm steht. Man wähle die
Einfahrt südlich von Caballo, weil diese geräumiger und besser befeuert ist
und auch günstigere Stromverhältnisse hat, als die Einfahrt nördlich von
Corregidor. In der lotzteren setzt die stärkste Kbbe nach NW.
Sobald man in der Bai ist, mufs die Nationalflagge gezeigt werden;
auch kann man jetzt durch die Signalstelle, welche eben innerhalb Corregidor
auf dem Festlande errichtet ist, das Schiff nach Manila rapportiren lassen.
Mit nordöstlichem Kurse weitersegelnd, erblickt man nun bald den neuerrichteten
Leuchtthurm auf der Nicolas-Bank. Derselbe steht auf Schraubenpfeilern und
nimmt sich aus der Ferne wie ein Schiff unter vollen Marssegeln aus. Nach-
dem diese Bank passirt ist, kann man geraden Wegs auf die Rhede von Manila
absteuern.
Einen guten Ankerplatz findet man in den Peilungen: Kloster Binonda
— ein großes Gebäude mit Kuppeldach — eben östlich frei vom Leucht-
thurm auf dem Wellenbrecher NzO0’A0 und die viereckigen Doppelthürme
der grofsen weifsen Kirche Santo Domingo in Deckung ONO'/O a. K. (Diese
Kirche fällt schon von Weitem besonders ins Auge.) Zugleich hat man den
Leuchtthurm von Cavite SW a. K. Hier findet man 4'% Fad. (8,1m) Tiefe,
liegt in nicht allzugrofser Entfernung für die Leichter und wird weniger vom
Seegang belästigt, als weiter ab. Dafs man gleich bei Ankunft einen guten
Ankerplatz wählt, ist auch insofern von Wichtigkeit, als man später nicht ohne
Erlaubnifs des Hafenmeisters und ohne Entrichtung gewisser Abgaben das Schiff
verlegen darf.
Die Zollgesetze werden strenge gehandhabt. An Dokumenten wurden
Ladungsmanifest und Gesundheits-Pafs — beide vom spanischen Konsul des
Abgangshafens beglaubigt — ferner Proviantliste und Verzeichnifs der Mann-
schaft verlangt. Letztere Dokumente müssen, vom Konsignatär in spanischer
Sprache und in vorschriftsmäfsiger Form ausgefertigt, binnen 30 Stunden nach
Ankunft des Schiffes im Zollhause eingereicht werden,
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