accessibility__skip_menu__jump_to_main

Volltext: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 9 (1881)

567 
nämlich eine Abgabe von dem Ertrage der Reis-Ernte direkt vom Landmann 
erhoben, und war somit die Reiskultur für die ärmeren Eingeborenen kaum 
Gewinn versprechend. Seitdem aber nach den neueren Gesetzen nur ein Export- 
zoll von 10 Cte. pro Picul vom Ablader erhoben wird, ist der Ertrag der 
Reis-Ernte um ein Drittel gröfser, als in den vorhergehenden Jahren. 
Aus Speidel & Co.’s „Monthly Circular“, Saigon, den 4, September 1880, 
entnehme ich Folgendes: 
„Die einzigen Zölle, welche in diesem Hafen gehoben werden, sind: 
Einfuhr, für Sprit 50 Cts. pro Liter, wenn unter, und 75 Cts., wenn 
über 60 Grad Gehalt (hunderttheilize Skala), Die Einfuhr von 
Opium ist auf die Opiumfarm beschränkt. 
Ausfuhr, für Reis 10 Cts., | pro Picul von 133'/s Pfund englisch 
„ Paddy 7'hR oder 60kg. Es wird abgerechnet für 
Tara bei Gunniessäcken 1° o, bei Mattensäcken 1'/2 %/o0. 
Hafen- und Feuerabgaben, zahlbar alle vier Monate für Segelschiffe und 
jode Reise für Dampfer, belaufen sich auf: 
1 Franc für die Reg.-Tonne, wenn in Ballast einkommend und beladen 
ausgehend oder umgekehrt, 
2 Francs für die Reg.-Tonne, wenn einkommend und ausgehend beladen. 
Schiffe, deren Ladung nicht den zwanzigsten Theil ihrer Gröfse in Reg.- 
Tonnen oder den Werth von 5 Francs die Tonne übersteigt, sind frei von 
Hafenabgaben. Specie (Geld) wird nicht als Ladung betrachtet. * 
Das Lotsgeld beträgt 10 Cts. pro Reg.-Tonne für ein beladenes Segel- 
schiff und 8 Cts. für einen Dampfer oder ein im Schlepptau eines Dampfers 
ein- oder ausgehendes Segelschiff. In Ballast fahrende Schiffe bezahlen %/4 von 
dieser Taxe. 
Die gangbare Münze ist der Dollar, gleich 100 Cents, 
Das Gewicht rechnet man nach Piculs; ein Picul gleich 133'/s Pfund 
englisch oder 60 kg. Im Reishandel gilt der Picul gleich 134 Pfd, engl. Gunnies 
(Säcke) werden extra bezahlt.“ 
2. Bemerkungen über Manila. Oktober 1880. 
Die Einfahrt zur Bai von Manila erkennt man leicht an der hohen Insel 
Corregidor, auf deren höchstem Gipfel der Leuchtthurm steht. Man wähle die 
Einfahrt südlich von Caballo, weil diese geräumiger und besser befeuert ist 
und auch günstigere Stromverhältnisse hat, als die Einfahrt nördlich von 
Corregidor. In der lotzteren setzt die stärkste Kbbe nach NW. 
Sobald man in der Bai ist, mufs die Nationalflagge gezeigt werden; 
auch kann man jetzt durch die Signalstelle, welche eben innerhalb Corregidor 
auf dem Festlande errichtet ist, das Schiff nach Manila rapportiren lassen. 
Mit nordöstlichem Kurse weitersegelnd, erblickt man nun bald den neuerrichteten 
Leuchtthurm auf der Nicolas-Bank. Derselbe steht auf Schraubenpfeilern und 
nimmt sich aus der Ferne wie ein Schiff unter vollen Marssegeln aus. Nach- 
dem diese Bank passirt ist, kann man geraden Wegs auf die Rhede von Manila 
absteuern. 
Einen guten Ankerplatz findet man in den Peilungen: Kloster Binonda 
— ein großes Gebäude mit Kuppeldach — eben östlich frei vom Leucht- 
thurm auf dem Wellenbrecher NzO0’A0 und die viereckigen Doppelthürme 
der grofsen weifsen Kirche Santo Domingo in Deckung ONO'/O a. K. (Diese 
Kirche fällt schon von Weitem besonders ins Auge.) Zugleich hat man den 
Leuchtthurm von Cavite SW a. K. Hier findet man 4'% Fad. (8,1m) Tiefe, 
liegt in nicht allzugrofser Entfernung für die Leichter und wird weniger vom 
Seegang belästigt, als weiter ab. Dafs man gleich bei Ankunft einen guten 
Ankerplatz wählt, ist auch insofern von Wichtigkeit, als man später nicht ohne 
Erlaubnifs des Hafenmeisters und ohne Entrichtung gewisser Abgaben das Schiff 
verlegen darf. 
Die Zollgesetze werden strenge gehandhabt. An Dokumenten wurden 
Ladungsmanifest und Gesundheits-Pafs — beide vom spanischen Konsul des 
Abgangshafens beglaubigt — ferner Proviantliste und Verzeichnifs der Mann- 
schaft verlangt. Letztere Dokumente müssen, vom Konsignatär in spanischer 
Sprache und in vorschriftsmäfsiger Form ausgefertigt, binnen 30 Stunden nach 
Ankunft des Schiffes im Zollhause eingereicht werden, 
we
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.