accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 9 (1881)

391 
ihre Stauer zu sorgen, geht aus Folgendem hervor: Ein deutsches Schiff, welches 
in Frankreich befrachtet war und ausnahmsweise nicht die Stauerklausel in 
seiner Chartepartie hatte, kam hier an, meldete sich nach Entlöschung des 
Ballastes ladefertig und engagirte einen gut renommirten Stauer, der aber nicht 
unter dem Protektorat des Abladers stand. Das Schiff sollte zur Hälfte mit 
gyehauenem und zur Hälfte mit gesägtem Holze beladen werden, Der Kapitän 
bat zuerst um das gesägte Holz, weil dieses dichter staut und so das gröfste 
Gewicht in den Unterraum kommt, Der Ablader schickte jedoch zuerst die 
halbe Ladung gehauenen Holzes längsseite, und bedeutete dem Kapitän ge- 
legentlich, da er nicht seinen (des Abladers) Stauer genommen hätte, würde er 
ihm auch eher kein gesägtes Holz schicken, als bis das gehauene übergenommen 
sei. Da der Kapitän mit Recht keinen Anspruch auf Liegegeld erheben konnte, 
so mulste er schliefslich den Stauer des Abladers annehmen und bekam nun 
sofort die gewünschte Ladung. 
Die Doboy-Chartepartien enthalten gewöhnlich die Bestimmung, dafs der 
Kapitän dem Kaufmann drei Tage vorher schriftlich anzeigen soll, wann er 
das Stauholz an Bord haben will. Diese Vorschrift sollte streng erfüllt werden, 
denn sonst wird der Ablader, wenn er Zeit gewinnen will, nur die eigentliche 
Ladung längsseite schicken, aber nicht das Stauholz, und sich damit entschuldigen, 
dafs der Kapitän dasselbe nicht besonders verlangt habe. Das Schiff aber kann 
ohne Stauholz nicht anfangen, Ladung einzunehmen. 
Die Schiffe löschen ihren Ballast an einer Werft und bleiben auf der- 
selben Stelle liegen, um ihre Ladung einzunehmen. Jeder Ablader hat seine 
eigene Werft, 
Die hauptsächlichsten Schiffsunkosten in Doboy stellen sich, wie folgt: ') 
Werftigeld für die Tonne der Grofs-Tonnage 10 Cts,; Hafengeld für 
jeden Fufßls der Länge des Schiffes 10 Cts.; Stauerlohn für 1000 superficial feet 
2 Doll. (1980 superficial feot = 1 Petersburger Standart = 165 Kubikfußs engl.; 
600 superficial feet = 1 load = 50 Kubikfufs engl.); Lotsengeld, einkommend 
121/2 Fufs (3,8m), ausgehend 17'% Fufs (5,2m) Tiefgang, zusammen 140 Doll.; 
Ballastlöschen nach Uebereinkommen 50 bis 60 Doll.; Schlepplohn wie oben 
angegeben; Gesammtkosten für ein Schiff von 500 Registertonnen 1700 Doll. 
Aus den Reiseberichten des Kapitän B. Rehberg von der Bark 
„van den Bergh“, 
(Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) 
Bemerkungen über den Hafen Aux-Cayes auf Haiti. 
Die in Jülfs & Balleer „Seehäfen und Seehandelsplätze der Erde“ an- 
gegebenen An- und Einsegelungsmarken sind vollständig zutreffend. Die Hülfe 
eines Lotsen hat man indessen nicht früher zu erwarten, als bis fast der Anker- 
platz erreicht ist. Auch haben die in obigem Buche angegebenen Schiffsunkosten 
seither manche Aenderungen erfahren. * 
Obgleich uns während unseres Aufenthalts im November und Dezember 
1881, welche Monate zu der schönen Jahreszeit zu rechnen sind, nichts Unange- 
aehmes im Hafen von Aux-Cayes begegnete, so lchrt doch der Augenschein, 
dafs dieser Platz bei eintretender stürmischer Witterung zu den gefährlichen 
gerechnet werden mufs; denn bei den hier hauptsächlich wehenden Winden, Ost 
und Süd, ist er fast ganz ungeschützt.  Aufserdem liegen die Schiffe, wegen 
ungenügender Ausdehnung der Rhede, so dicht bei einander vertäut, dafs schon 
ein geringes Mitschleppen der Anker Zusammenstöfse verursachen mufs. 
Die Schiffaunkosten sind an diesem Platze, wie überall in Haiti, hoch. 
Obenan steht das Tonnengeld, welches 1!/a Dollar für die hier gemessene Tonne 
beträgt. Die Anzahl der letzteren kann man auf 8—10 9% mehr veranschlagen, 
als die im Schiffscertifikat angegebene Zahl der Registertonnen. Wie grofs 
jedoch schliefslich die Anzahl der Tonnen sein’ soll, ‘kommt ganz darauf an, wie 
man sich mit den Vermessern vereinbaren kann. Dann kommt das Leichtergeld, 
i)y S. Jülfs und Balleer „Die Seehäfen und Seehandelsplätze der Erde“, Band 2, S. 207 ff. 
Ann, a. Hydr., 1881, Heft VI (Juni).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.