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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 9 (1881)

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zur Bildung der Gröfse B verwendet werden, liegen um fünf Tage auseinander, 
und wird die Temperatur nur in seltenen Fällen für beide Epochen dieselbe 
sein, es wird meistens ein gröfßserer oder geringerer Unterschied stattfinden, 
der übrigens höchstens 5—6 Grad betragen wird, Ist nun der Kompensations- 
fehler sehr grofs, so wird einer solchen Temperaturdifferenz schon eine ziemlich 
grofse Gangänderung entsprechen, und diese macht den ersten Theil des B aus. 
Das wichtigste Glied des Temperatureinflusses auf den Gang ist nun, wie die 
Erfahrung lehrt, der Temperaturänderung direkt proportional und wird sich 
annähernd bestimmen lassen, wenn wir das schon ermittelte !/19 A durch die 
Differenz der höchsten und niedrigsten Temperatur dividiren, eine Bestimmung, 
die freilich sehr roh sein mag, die aber für unseren gegenwärtigen Zweck 
genügen wird. Wenn wir die Differenz der höchsten und der niedrigsten 
Temperatur, welche im Laufe der Prüfungsperiode vorgekommen sind, mit T 
bezeichnen, so wäre der der Temperatur direkt proportionale Faktor des 
Kompensationsfehlers a‘ = = und der von der Verschiedenheit der Tempe- 
ratur der beiden für die Bildung von B verwendeten Gänge herrührende Theil 
würde sein 10a‘z = mA, wenn wir mit 7 die Differenz der Temperaturen be- 
zeichnen, die den für das B verwendeten Gängen zugehören, Diesen Theil 
würde man als den unvermeidlichen und daher erlaubten Theil von B anzusehen 
und von dem Werthe dieser Gröfse in Abzug zu bringen haben. Der Rest, den 
wir mit B’ bezeichnen wollen, stellt dann die durch die zufälligen Sprünge 
hervorgebrachte und daher schädliche Aenderung der zehntägigen Gangsumme 
dar, und diese sollte dann zur Beurtheilung der Chronometer in derselben Weise 
verwendet werden, wie vorher das B. 
Bezüglich der nun anzuwendenden Grenzwerthe ist Folgendes zu bemerken. 
Wenn wir annehmen, dafs z = 5° und T = 25° wäre, was den thatsächlichen 
Verhältnissen sehr nahe entsprechend ist, so würden wir nach den Festsetzungen 
der Maximalwerthe von A in der ersten der obigen Verfahrungsweisen für die 
einzelnen Klassen folgende Werthe als erlaubte Theile von B anzusehen haben: 
für Klasse 1 2,8 Sek., für Klasse II 4,2 Sek. und für Klasse III 5,0 Sek., und 
es bleiben als Maximalwerthe für B‘ für Klasse I 3 Sek., Klasse II 8 Sek. und 
Klasse III 10 Sek, übrig. Für die Bestimmung von B‘ sollten die in jedem 
Falle wirklich stattgefundenen Werthe von 7 und T' und keine Durchschnitts- 
werthe angewendet werden. So hat z. B. Chronometer Eppner No. 225 ein 
A =— 45,3 Sek., ferner ist T = 30,4° — 5,4° = 25°; zur Bildung des B' sind 
verwendet worden die Gänge +2,51 und +0,87 Sek., welchen resp. die 
Temperaturen 9,2° und 15,2° angehören, also B'== 16,4 und +, =— 6,0. Als 
erlaubt anzusehen ist die Gröfse SE ‚45,3 = 10,9 Sck., und es wird B’= 16,4 Sek, 
— 10,9 Sek, = 5,5 Sek., wodurch das Chronometer, soweit das B‘ in Frage 
kommt, in die Klasse II treten würde, wegen der Gröfse von A und C aber 
bleibt es in Klasse IV. 
Sollte diese Art der Beurtheilung adoptirt werden, so würden die oben 
gegebenen Regeln sich in der Weise modificiren, dafs an Stelle des B überall 
das B‘ mit obigen Maximalwerthen tritt und die Maximalwerthe der einzelnen 
Klassen für die erste der beiden oben vorgetragenen Methoden sich auf resp. 
20 Sek., 38 Sek. und 46 Sek. und für die zweite auf 24 Sek., 42 Sek. und 
55 Sek. reduciren. 
Nach dieser Methode sind also die Regeln für die Klassificirung, welche 
diesseits für die rationellsten gehalten werden, die folgenden. Man berechne 
B' = 5 
m 
m A, 
wo t == Differenz der Temperaturen für die Gänge, aus denen B gebildet ist, 
und T Differenz der höchsten und niedrigsten vorkommenden Temperatur be- 
deutet: dann darf
	        
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