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Ans dem Archiv der Deutschen See warte. — 1923. Nr. 2.
besonders gekennzeichnet. Durch die eingetragenen Werte wurde eine (nur graphisch ausgeglichene)
Kurve der Abszissen bezw. der Ordinaten gelegt (vergl .das Beispiel Abb. 1, Tafel 1). Hierdurch bot sich
die Möglichkeit zu einer bequemen Kritik und Sichtung der EinzeFbeobachtungen. Um zu große Will
kür bei der Ausgleichung der Beobachtungen zu vermeiden, wurde festgesetzt, daß die Abweichung der
Kurven von den eingetragenen Werten der Abszissen und Ordinaten nicht mehr als 1/10 des Wertes
derselben betragen durfte. Bei einer größeren Abweichung galt die betreffende Einzelbeobachtung als
ausgeschieden. Kleinere Unebenheiten der Kurven ließen sich übrigens meistens an Hand der Angaben
über den Kompaßkurs des Beobachtungsfahrzeuges oder sonstiger Eintragungen über Schwoien und
Gieren des Schiffes als Folgen stärkerer Schwoibewegung erkennen und ausmerzen. Es wurde schon
weiter oben ausgeführt, daß es nicht möglich war, die Pendelbewegung des Schiffes um den Anker zahlen
mäßig zu erfassen. — Wie leicht ersichtlich, beträgt bei +Vio als höchstzulässiger Abweichung der Kurven
von den Einzelwerten der Abszissen bezw. Ordinaten die Abweichung der ausgeglichenen von der tat
sächlichen Beobachtung in der Geschwindigkeit schlimmstenfalls 10%, in der Richtung höchstens etwa
14 Kompaßstrich, eine Ungenauigkeit der Einzelwerte, die angesichts der ungünstigen Beobachtungs
bedingungen zulässig erscheint. 1 )
Die so erhaltenen Kurven der Ostwest- bezw. Nordsüdkomponenten wurden zwischen zwei Mond
kulminationen in 12 Mondstunden (24 halbe Mondstunden) geteilt, und es wurden für jede halbe Mond
stunde Mittelwerte der Ostwest- und Nordsüdkomponente gebildet. Dabei wurde den aus den Kurven
entnommenen Werten doppeltes Gewicht gegeben, wenn sie in unmittelbarer Nähe einwandfreier Beob
achtungen lagen.
Nachdem die Mittelwerte (wieder nur graphisch) ausgeglichen waren, wurden sie zu den Strom
rosen der Abbildungen Nr. 3 bis 32, Tafel 1 zusammengesetzt. Diese mittleren Stromrosen sind
demnach nicht vom Reststrom befreit, und zwar auf Grund folgender Erwägungen. Das elementare
Verfahren zur Ermittelung des Reststromes beruht auf der Annahme, daß im freien Meere bei ungestörtem
Tidenverlauf, d. h. beim Fehlen jeglicher unperiodischen Wasserversetzung, der Strompfeil während
einer Tide eine Fläche (angenähert einer Ellipse) überschreiben würde, in deren Schwerpunkt der Beob
achtungsort, der Ursprung des Koordinatensystems, liegen würde. Bei der Auflösung einer solchen unge
störten „Stromellipse“ in getrennte Kurven der Ostwest- und Nordsüdkomponenten, dem in der gegen-
l ) Es sei a die Richtung, v die Geschwindigkeit einer Einzelbeobaehtung, x=v. sin a die Abszisse, y=v. cos a die
Ordinate. Eine Abweichung der Abszissenkurve um dx von x und der Ordinatenkurve um dy von y bewirkt für die Rich
tung einen Fehler
1) da = — L -, und für die Geschwindigkeit eine Ungenauigkeit dv = x . oder es ist
2) dv
1
x u y
x d x -f- y dy
“*+**“'
V x 2 + y l
Ist dx = — x and dy
TY1 "
1
y, wo m < n, so wird in Gleichung 1) da =
1 1
- xy —-XJ
m J n
x s -f y*
1--M
m n /
xy
Der erste Faktor ist stets, auch bei entgegengesetztem Vorzeichen von m und n, < —, der zweite, der Bruch,
m
stets < , daher stets da < —.
2 m
Nur für m = n kann da = — werden.
m
In Gleichung 2) wird
dv
v
1 2 , 1 ,
m 1 +7?
x* + y*
Da
— x’ +
ra 1
x J -f y»
— X 1 + 1 y s
m 1 m J
X 1 + y s '
so ist
dv
1
m
Nur für m = n kann — = -i- werden.
v m
Ist also, wie oben festgesetzt, m — 10, so wird in der Tat der Fehler der Geschwindigkeit höchstens 10% betragen.
Die Ungenauigkeit der Richtung wird im ungünstigsten Fall 0,1 (in Bogenmaß) erreichen. Der Bogen 0,1 ist aber 5,73°,
d, h. etwas mehr als y 2 Kompaßstrich,