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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 5 (1877)

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Die Chronometer werden innerhalb dieses Zeitraums — im Ganzen 
22 Wochen hindurch — in den zu diesem Zwecke im Gebäude der Abthei- 
lung IV. besonders eingerichteten Räumlichkeiten wiederholt verschiedenen 
Temperaturen von etwa 5—30° C. ausgesetzt werden, und wird ihr Verhalten, 
mit Bezug auf die sich dabei etwa herausstellenden Unregelmässigkeiten im 
Gange, sorgfältigst beobachtet werden. 
Zufolge einer hohen Verfügung der Kaiserlichen Admiralität sollen nach 
Beendigung der Prüfung von denjenigen Chronometern, welche, nach einge- 
yangenem Berichte dos Vorstandes der IV, Abtheilung, der Ansicht der Direetion 
der Soewarte gemäss, innerhalb obiger Temperaturgrenzen die geringste und 
zugleich gesetzmässige Abhängigkeit im Gange von der Temperatur gezeigt 
haben, und bei denen gleichzeitig während dieses Zeitraumes die durchschnitt- 
lichen Schwankungen im wöchentlichen Gange am kleinsten geblieben sind, 
mindestens vier für die Kaiserliche Kriegsmarine zu dem festen Satze von 
900 Mark pro Stück angekauft werden; doch wird es den Fabrikanten frei- 
stehen, falls sie ihre Chronometer zu behalten wünschen, den Verkauf abzulehnen, 
Nach Beendigung der Prüfung wird einem jeden Fabrikanten ein von 
jJem Abtheilungsvorstande unterzeichnetes und mit dem Dienstsiegel der See- 
warte, Chronometerprüfungs-Institut, versehenes Attest über das Verhalten der 
von ihm eingelieferten Chronometer gebührenfrei zugestellt werden. 
Ueber die Resultate der Concurrenzprüfung wird die Direction der See- 
warte einen eingehenden Bericht in den „Annalen der Hydrographie etc.“ ver- 
öffentlichen, und werden jedem Fabrikanten, welcher sich an derselben bethei- 
Jligt hat, Exemplare dieses Berichtes zugestellt werden, auch wird letzterer 
zelbst auch sonst noch in geeigneter Weise in den sich dafür interessirenden 
fachwissenschaftlichen Kreisen verbreitet werden. 
Anmeldungen von Chronometern oder sonstige auf die Prüfung selbst be- 
zügliche Anfragen, bitten wir entweder an die Direction der Seewarte oder an 
den Director der Hamburger Sternwarte, Herrn G. Rümker, als Vorstand der 
Abtheilung IV. der Seewarte, zu adressiren. 
Der Anmeldung der Chronometer muss der Name des Fabrikanten sowie 
die Zahl und die Nummer der einzelnen Chronometer beigefügt werden. Sollte 
die Construction dieser in einzelnen Theilen, namentlich was die Compen- 
zationseinrichtungen betrifft, von der gewöhnlichen abweichen, so wäre eine 
kurze Mittheilung darüber sehr erwünscht. 
Es wird gebeten, die Anmeldungen baldmöglichst zu machen und die 
Chronometer selbst spätestens in der letzten Hälfte des Monats Mai einzusenden; 
Chronometer, welche nach dem 1. Juni d. J. in die Hände der Sternwarte ge- 
langen, können nicht mehr zur Concurrenzprüfung zugelassen werden. 
Die Chronometersendungen sind direct an die „Sternwarte Hamburg“ zu 
adressiren. Bei Sendungen aus dem Innern Deutschlands würde es sich 
empfehlen, die Chronometer, nach zuvor eingeholter Genehmigung der betreffenden 
kaiserlichen Postdireetion, an den Eisenbahnstationen den, den Postwaggon be- 
yleitenden Postbeamten zur besonderen Fürsorge zu übergeben, und wird ein 
Beamter der Seewarte die Uhren, falls der Zug, mit dem sie hier eintreffen, 
mit Bestimmtheit angegeben werden kann, hier am Bahnhofe im Empfang nehmen. 
Ueber den Eingang der Chronometer wird dem Absender eine von dem 
Abtheilungsvorstande unterzeichnete Bescheinigung zugestellt werden, und erfolgt 
die Aushändigung der Chronometer nach beendigter Prüfung gegen Rückgabe 
dieses Scheines. Sollte es von auswärtigen Uhrmachern gewünscht werden, 
30 können ihnen die Chronometer von Seiten der Seewarfe mittelst der Post 
in möglicst sorgfältiger Verpackung wieder zugestellt werden; die Unkosten 
der Verpackung werden alsdann mittelst Postnachnahme erhoben, doch über- 
nimmt die Seewarte für etwaige Beschädigungen keine Verantwortlichkeit. 
Die Wiedereinführung der Chronometer in das Zollvereinsgebiet erfolgt 
zollfrei und werden dieselben einer zollamtlichen Revision nicht unterliegen. 
Die Direction der Seewarte. Dr. Neumayer. 
BE PN 
Gedruckt und 
in Commission bei E. S, Mittler & Sohn, 
Königliche Hofbuchhandlung, 
Kochstrasse 69/70.
	        
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