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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 5 (1877)

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Kann die Barre nicht passirt werden, so wird bei Tage ein schwarzer 
Ball über die Nationalflagge geheisst, und bei Nacht eine Rakete quer über 
den Fluss steigen gelassen. 
Diese vom Hafenamt gegebenen Signale müssen genau beachtet werden; 
sollte ein Schiff dieselben nicht befolgen, so wird dieses den Lloyds-Agenten 
und den Rhedern des Schiffes gemeldet werden. 
Den Schiffsführern wird anempfohlen, nachdem sie das Schiff auf dem 
Zollamt angemeldet haben, auf der Aussenrhede stets an Bord zu sein, da von 
dieser aus die Schiffe sehr häufig bei schlechtem Wetter nach See zu gehen müssen. 
Das Rettungsboot und die Rettungsapparate werden stets zum Gebrauch 
bereit gehalten. 
Alle auf der Aussenrhede liegenden Schiffe, sowohl Segelschiffe wie 
Dampfer, müssen eine Kugellaterne von 8“ engl. (20 Centimet.) Durchmesser 
mit weissem Licht, nicht über 6.0 Met. über Deck, so aufheissen, dass dieses 
Licht aus allen Richtungen gleichmässig wenigstens 1 Seem, weit zu sehen ist. 
Dampfer und Segelschiffe müssen, zu Anker liegend, bei nebeligem Wetter 
wenigstens alle 5 Minuten die Schiffsglocke läuten. 
ce. Gezeiten-Signale. 
mastes 
Die nachstehenden Signale werden am Ostarm der Raa des Flaggen- 
beim Hafenamt aufgeheisst und zeigen am Pegel das Steigen der Fluth ant 
3” engl. (76.2@m.) 
6“ engl. (152.42) 
9” engl. (228.emm.) 
engl. (0.sos Met.) 
„‘ 3“ engl. (0.ssı Met.) 
‘ 6“ engl. (O.as7 Met., 
‘ 9“ engl. O.sss Met.} 
’ engl. ‚O.sı0 Met.) 
; 3“ engl. ‚O.s6ss Met. 
“ 6“ eng‘ O.762 Met.) 
9” eng‘ O.sss Met.) 
"4 engl. D,314 Met.) 
‘ 3“ engl. O.991 Met. 
‘ 6“ eng) l.oer Met., 
9“ eng; 1.143 Met,, 
engl. (1.219 Met.: 
3“ engl. (1.295 Met.) 
6“ engl, 1.312 Met.) 
9“ engı 1.448 Met., 
engl. (1.524 Met.) 
Eine blaue Flagge am westlichen Raa-Arm weht während der Fluth und 
eine rothe Flagge an demselben Ras-Arm während der Ebbe. 
Beschreibung und Segelanweisung für den Hafen von False Point. 
Küste von Orissa. Bengalischer Meerbusen. 
Die nachstehende Beschreibung und Segelanweisung für den Hafen von 
False Point!), abgefasst vom Navigating-Lieutenant G. C. Hammond, R. N,, 
Commandant des Indischen Regierungs-Schooners „Constance“, ist der „Hydro- 
zraphic Notice“ No. 4, vom 29. December 1876, herausgegeben von dem „Marine 
Survey Department“ zu Calcutta, entnommen, Die Peilungen sind missweisend; 
die Variation betrug i. J, 1876 2° 35’ Ost. 
1) Vgl. Taylor-Horsburgh: „The India Directory“, Part I (1874) pag. 469; Findlay’s 
‚Sailing Directory for the Indian Ocean“, 3. ed, (1876) pag, 295,
	        
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