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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 4 (1876)

2. Verzeichniss der Leuchtfeuer aller Meere. Herausgegeben 
von dem Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen Admiralität. Zweite neu 
bearbeitete Auflage. Theil I. (Abgeschlossen am 31. Dezember 1875.) Berlin 
1876. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hof buchdruckerei (R. v. Decker). 
8. 267 S. Brochirt A 2.80, gebunden AM, 4.00. 
Dieser erste Theil der neu bearbeiteten zweiten Auflage des in den 
Jahren 1873 und 1874 von dem Hydrographischen Bureau der Kaiserlichen 
Admiralität herausgegebene „Verzeichniss der Leuchtfeuer aller Meere“ enthält 
die genaue Beschreibung sämmtlicher Leuchtfeuer der Kartentitel I, II, III, IV 
und XII, und zwar Tit. I. Ostsee mit 213 Feuern, Tit. II. Belte, Sund, 
Kattegat und Skagerak mit 151 Feuern, Tit III. Nordsee mit 528 Feuern, Tit. IV. 
Englischer Kanal, Westküste von England und Schottland und Küsten von Irland 
mit 599 Feuern und Tit. XII. Nördliches Eismeer mit 48 Feuern, zusammen 
also die Beschreibung von 1539 Feuern, von denen das im Jahre 1866 auf 
Fruholm an der Nordküste von Norwegen, in der Nähe der Insel Ingö, auf 
71° 5‘ 45“ Nord-Br. errichtete Feuer zugleich das nördlichste auf der ganzen 
Erde ist. 
Dieses Verzeichniss ist nach den besten vorhandenen Quellen bearbeitet; 
in den Fällen, in welchen die Angaben derselben mit einander nicht übereinstimmten, 
wurde stets den officiellen Angaben der Vorzug gegeben. So sind z. B. die 
geographischen Längen der Leuchtfeuer im Finnischen Meerbusen dem amtlichen 
russischen Leuchtfeuer- Verzeichniss von 1874 entnommen, in welchem bei den 
Angaben der geographischen Längen die richtige Länge von St. Petersburg, 
nämlich 30° 18‘ 22.2“ Ost von Greenwich zu Grunde gelegt ist, während die 
Leuchtfeuer- Verzeichnisse anderer Nationen von der bisher angenommenen, aber 
unrichtigen Länge von St. Petersburg, nämlich von 30° 19‘ 34.5“ Ost von 
Greenwich ausgehen, die Längen der betreffenden Feuer also um 1‘ 12“ zu 
weit nach Ost angeben, 
Diesem I. Theile ist ein alphabetisch geordnetes Inhalts- Verzeichniss bei- 
gefügt, welches das Auffinden der einzelnen Feuer wesentlich erleichtert, nament- 
lich in den Fällen, wenn die Feuer verschiedene Benennung haben, 
Der Nachtrag zu dem III Theile, welcher den Indischen und Stillen 
Ocean umfasst, wird nächstens erscheinen und im Laufe dieses Jahres in einer 
neuen Bearbeitung auch der II. Theil, welcher die Feuer der Kartentitel V. 
bis VIII, (Mittelmeer, Atlantischer Ocean und West-Indien) enthält. 
3. Vermeidliche Seeunfälle. Von F. Perels, Justizrath und Marine- 
Auditeur, Besonderer Abdruck aus dem Beiheft No. 14 (1875) zum Marine- 
Verordnungsblatt. Verlag von E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuch- 
handlung. 1875. AM, O.s0. 
Der Verfasser hat in dieser dankenswerthen Arbeit an der Hand eines 
reichen ihm zu Gebote stehenden Materials die Ursachen der leider immer noch 
so zahlreichen Seeunfälle und die zu ihrer möglichsten Minderung in neuester 
Zeit in Anwendung gebrachten, empfohlenen resp. zu empfehlenden Mittel näher 
grörtert. Zu einer Betrachtung dieser Verhältnisse lag mit besonderer Be- 
rücksichtigung des deutschen Seeschifffahrtswesens um so mehr Veranlassung 
vor, als in unserer Handelsflotte die Zahl der Total-Verluste eine relativ sehr 
erhebliche ist. Während nämlich nach den alljährlich zur Veröffentlichung ge- 
langenden Verlustlisten in der Zeit von 1870 bis 1874 durchschnittlich in jedem 
Jahre etwas mehr als 3 pCt. von dem Bestande aller Seeschiffe total verloren 
gegangen sind, betrug im Jahre 1873 das Verhältniss der Verluste zum Bestand 
der deutschen Seeschiffe 4.13 pCt. 
„Die auf die Erhöhung der Sicherheit der Seeschifffahrt abzielenden 
Reformbestrebungen treten (wie der Verfasser sagt) in den letzten fünf Jahren 
mehr in den Vordergrund, wie zuvor, vorzüglich in England, in Folge der von 
dem Parlaments - Mitglied Samuel Plimsoll ins Werk gesetzten und mit uner- 
müdlicher Energie durchgesetzten Agitation.“ Als Mittel zur Abhülfe und zur 
Verhütung von Seeunfällen wurde von Plimsoll und seinen Anhängern in erster 
Linie eine möglichst strenge amtliche Beaufsichtigung des Seeschifffahrtsbetriebes 
mit Bezug auf die Seetüchtigkeit der Schiffe im weitesten Sinne gefordert.
	        
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