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‚etzteren erreicht ist. Immerhin bleibt noch in den Zahlen eine unverkennbare
Gesetzmässigkeit übrig, welche der nicht angebrachten Correction wegen Deeli-
aation und Parallaxe des Mondes zuzuschreiben sein dürfte. Um hierüber ein
Urtheil zu haben, wurde diese Correction angenähert aus der von Lenz. c. S. 56
zegebenen Tafel entnommen und zeigte sich, dass die berechneten und beobach-
teten Hochwasserzeiten durchweg bei weitem besser in Uebereinstimmung ge-
bracht wurden, so dass man die übrig bleibenden Differenzen, wenige Ausnahmen
abgerechnet, wo äussere Umstände, wie Wind und dergleichen, mitgewirkt zu
1aben scheinen, als zufällig betrachten kann, Um dies zu zeigen führen wir
nachstehend für die Beobachtungen bis zum Z0. Juni die nach Anbringung der
Correction noch übrig bleibenden Differenzen an:
> 1 1
+ 1,
+ 15
— 2
+ 5
— 9
“9
Q
5
Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass die Annahme, dass die Correetio-
aen wegen Declination und Parallaxe für Wilhelmshaven und Cuxhaven der
Grösse nach dieselben seien, zunächst eine vollkommen willkürliche ist, welche
erst durch eine specielle Untersuchung entweder bestätigt oder widerlegt wer-
den muss.
Die weitere Untersuchung wird sich, unter Zuziehung des seither hinzu-
gekommenen Materials darauf beziehen, die Constanten für die fünfte Mond-
zulmination abzuleiten und die Correctionen wegen Parallaxe, Declination und
;äglicher Ungleichheit, falls sich diese bemerklich macht, zu ermitteln und eben-
’alls, so weit es möglich ist, den Einfluss des Windes und des Barometerstandes
zu untersuchen.
Nachsechrift.
Nach Drucklegung dieses Aufsatzes ging dem Verfasser durch die Güte
des Wasserbau-Inspector Taaks weiteres Material zu, aus welchem hervorging,
Jass die Zahlen in Grapows „Norddeutsche Lootse“ aus dem Normalkalender
für den preussischen Staat entnommen worden sind, derart, dass die in dem-
selben gegebenen Differenzen der Hafenzeiten der betreffenden Küstenpunkte
mit der von Cuxhaven, an die Hafenzeit letzteren Orts, als welche 0* 57». an-
genommen wird, angebracht worden sind. Grapow hat sich dabei dem bürger-
chen Sprachgebrauch angeschlossen, Mittag und Mitternacht mit 12% zu be-
zeichnen, und nimmt demnach für (Cuxhaven 12% 57min als Hafenzeit an. Es beruht
also die in dem Aufsatze geäusserte Vermuthung, dass die Hafenzeit 12% 33min.
für Wilhelmshaven bedeute, dass die !/» Mondtag dem Hochwasser vorhergehende
ÖCulmination als die massgebende angesehen sei, auf einem Irrthum; es muss
vielmehr die Culmination, welche fast gleichzeitig mit dem HEintritt von Hoch-
wasser stattfindet, als erste vorhergehende Mondeulmination betrachtet werden
Wir erhalten daher, bezogen auf diesen Durchgang:
Hafenzeit .... A 52min.
mn,
Dane vd A .. Deal | für Wilhelmshaven,
Fluthwechsel , . 3.45 Met.
Woher der im erwähnten Verzeichniss des Normalkalenders enthaltene
{rrthum, dass das Hochwasser in Wilhelmshaven um 24 Minuten früher ein-
;reten soll, als in Cuxhaven, entstanden ist, ist dem Verfasser nicht bekannt
und um so weniger begreiflich, als bei Compilation des Verzeichnisses mit dieser
einen Ausnahme die Untersuchungen von Taaks 1861—63 benutzt worden
sind, welche für Wilhelmshaven den Eintritt des Hochwassers um 13 Minuten.