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Volltext : 61, 1941

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Aus  dem  Archiv  der  Deutschen  Seewarte  und  des  Marineobservatoriums.  —  61.  Band.  Nr.  2.

Abb.  21.  Anordnung  des  Instrumentenstandes  zur  Prüfung  der  Höhenlage  des  Lattenpegels  (schematisch).  Wesentlich
sind  die  beiden  gleichweiten  Wassersiditen,  an  Stelle  des  Festpunktes  wird  meist  eine  Hilfsaufstellung  der  Nivellierlatte
  treten  müssen.
Der  Festpunkt  am  Brunnen  wird  erst  nach  beendetem  Brunnenbau  eingewogen.  Die  Höhe
des  Brunnenfestpunktes  wird  dann,  wie  schon  auf  S.  31  erwähnt,  mit  einer  Wasserwaage  auf
die  Holzbohle  übertragen  und  der  Lattenpegel  mit  Hilfe  der  FeineinstellungsVorrichtung  und
den  Langlödiern  so  angebracht,  daß  der  Pegelnullpunkt  bei  N.  N.  —  5.000  m  liegt.
Der  Lattenpegel  wird  im  laufenden  Dienst  möglichst  oft,  d.  h.  täglich  einmal,  wenn  die
Seegangs-  und  Dünungsverhältnisse  es  erlauben,  vom  Land  aus  mit  dem  Fernrohr  abgelesen.
Die  Auflagevorriditung  für  das  Fernrohr  (Abb.  17)  ist  diegleidie  für  Bandmaß-und  Lattenpegel.
Aufgabe  des  Lattenpegels  ist  es,  durch  Angabe  von  Wasserhöhen,  bezogen  auf  N.N.,  den
Registrierungen  einen  Nullpunkt  zu  liefern.  Die  Konstanz  des  Lattenpegelnullpunktes  wird
durdi  den  nivellistisdien  Anschluß  der  Pegellatte  an  die  Pegelfestpunkte  gesichert,  die  ihrerseits ­
  durch  den  Anschluß  an  N.N.  in  cler  Höhenlage  festgelegt  sind.  Praktisch  erfolgt  die  Übertragung ­
  des  Pegelnullpunktes  auf  die  Registrierungen  durdi  tägliches  Ablesen  des  Bandmaßpegels,
  dessen  Nullpunkt  durch  gelegentliches  Mitablesen  des  Lattenpegels  kontrolliert  wird
(siehe  S.  47).  Die  Einstellung  des  Bandmaßpegels  erfolgt  durch  eine  systematische  eintägige
Beobachtungsreihe  zwisdien  Bandmaß-  und  Lattenpegel.
Der  Bandmaßpegel  (Abb.  15,  Tafel  7).  Jede  Pegelstation  ist  mit  einem  Bandmaßpegel
ausgerüstet;  er  besteht  aus  einem  über  eine  Rolle  laufenden  Bandmaß,  dessen  Enden  mit  dem
Schwimmer  bzw.  Gegengewidit  verbunden  sind  (siehe  S.  29ff.).  Es  werden  Bandmaßpegel  der
Fa.  A.  Ott.  Kempten,  mit  einer  Bandmaßbreite  von  7.7  cm  benutzt.  Der  Kopf  des  Bandmaßpegels ­
  wird  auf  ein  Eisenrohr  von  318  mm  äußeren  Durchmesser  bei  8  mm  Wandstärke  aufgesetzt. ­
  Das  Rohr  ist  oben  entsprechend  der  Abb.  16  mit  zwei  Lappen  40  X  10  X  65  mm  zum  Befestigen ­
  des  Gerätes  ausgestattet.  Unten  ist  es  durch  eine  Kugelkappe  verschlossen,  in  deren
Mitte  sich  eine  15  mm  große  Flutöffnung  befindet;  die  Dämpfung  beträgt  also  1  :  400.  Außerdem ­
  besitzt  das  Rohr  eine  unten  geschlossene  eiserne  Tasche,  in  der  das  Gegengewicht  des
Bandmaßes  trocken  absinken  kann.  Die  Tasche  ist  herausnehmbar,  um  gegebenenfalls  Schwitzwasser ­
  entfernen  zu  können.
Das  Rohr  samt  Bandmaßpegel  wird,  wie  die  Zeichnungen  der  Abb.  2,  Tafel  1,  erkennen
lassen,  in  die  Larssenproßle  in  unmittelbare  Nähe  von  Leiter  und  Lattenpegel  eingefügt  und
in  geeigneter  Weise  befestigt.  Dabei  muß  die  Tasche  im  Rohr  in  der  gleichen  Weise  wie  der
Lattenpegel  nach  Land  zeigen.  Der  Kopf  des  Pegelbrunnens  wird  an  der  Stelle,  an  der  der
Bandmaßpegel  befestigt  werden  soll,  dem  Larssenprofil  entsprechend  ausgespart  und  das  Rohr
so  hoch  angebracht,  daß  seine  Oberkante  355  mm  tiefer  als  Brunnenoberkante  zu  liegen
kommt,  damit  der  355  mm  hohe  Bandmaßpegel  genau  mit  dem  Brunnen  abschließt  (Abb.  50,
Tafel  7).
Die  Länge  des  eisernen  Rohres  für  den  Bandmaßpegel  richtet  sich  nach  der  Höhe  des
Pegelbrunnens  über  Mittelwasser  und  der  größten  bis  jetzt  aufgetretenen  Wasserstandsschwan ­
            
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