Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Oktober 1904,
Auffällig sind in jener „Musterrolle“ die schweren Strafen für einige
Vergehen, während man wiederum andere Verfehlungen nur milde ahndet.
Bedenkt man jedoch, daß diese Vorschriften gewissermaßen die Kriegs-
artikel sind und vor dem Feinde angewandt werden sollen, so versteht man
wohl, daß jede Auflehnung und Meuterei mit unerbittlicher Strenge gestraft
wurde, Wenn nach Art. 38 „Jemand binnen Schiffsbord in böhsem Muhte ein
Messer zuckte, ob er schon keinen Schaden damit thäte, soll er mit einem
Brodmesser durch die Hand an den Mast gestochen werden und daran bleiben,
bis er dasselbe durchstrecket“; d. h. der Missetäter konnte sich nur dadurch
lösen, daß er sich selbst die ganze Hand aufschlitzte! — Eine zwar für unsere
heutigen Begriffe barbarische Strafe, die ich gewiß nicht eingeführt sehen
möchte, Könnte man aber den Messerhelden gehörig zu Leibe rücken, wär es
mir schon recht. — So Jemand an Bord sich unterstehet, Brieffe zu empfangen
e8 sey denn in Gegenwart des Capitäns, der setzt sich „der Poen des Henckens
aus“! „Wer nach Umschlagen der Wacht sich untersteht, eine fremde Sprach
zu reden, klappert, Feuerzeichen etc, zu machen, erhält Leibes-Straffe.“ „Wer
den Posten verläßt ohn Ablösung, wird dreymahlen unter dem Kiel durch-
gezogen und von allem Schiffsvolck »geleerst«, während für andere, leichtere
Delicte, nur ein Quartier der Manuschaft diesen Profoss-Dienst besorgen
brauchte,“ „Wenn die Constabel und Mast-Klemmer ihr Quartier nicht bestellen,
nicht zu Rohr gehen, die Kordeel, Schoten und Halsen nicht wahrnehmen,
dann sollen sie zur Straff dreymahlen von der Rah fallen.“ — Andere Böse-
wichte wurden aber auch schon bei Wasser und Brod eingesperrt. — HEine
Verfügung aber scheint mir für die Jetztzeit beinahe ein kleiner Trost zu sein.
Denn es ist, wie mans ja so oft im Leben findet, alles schon dagewesen:
Artikel 60 befaßt sich nämlich mit den untüchtigen Matrosen!
„Weilln auch öfters an einigen Matrosen, die sich in Convoy-Diensten
begeben, befunden wird, daß sie in Verrichtung der Schiffsdienste unerfahren
seyn, dennoch aber den erfahrenen und geübten Seefahrenden Leuten gleich das
volle Monatgeld genießen wollen, ist aber hierinnen billig ein Unterschied zu
machen. Die Schiffer, Steur und Bootsleute haben gute Aufmerkung zu nehmen,“
— damit ein jeder nach Beendigung der Reise das ihm zukommende an Geld
und Sold zugerechnet erhält. —
Man ersieht aus den letzten Angaben, daß sich die Seefahrer jener Tage
auch schon mit Verhältnissen abzuplagen hatten, welche wir als ein Ergebnis
allerneuester Zeit anzusehen. uns gewöhnt haben. —
Es wird ferner überraschen, wenn der Autor sich schon mit Erklärungen
befaßt, die wir ebenfalls als noch nicht sehr lange bekannt voraussetzen. Aber
wundern müssen wir uns zuguterletzt doch, daß ein „Gelahrter“, dem so viel
Zitate aus römischen Klassikern und anderen Schriften zu Gebote stehen, in
vielen Dingen in tiefster Unkenntnis sitzt. —
Schilt er auch an einer Stelle nicht gerade höflichst auf die „gottlosen“
Schiffleute, so spricht er doch an anderem Orte auch wieder mit der größten
Hochachtung von dem Berufe, dessen Mühen und Entsagungen dem Seelsorger
einer von „Seefahrenden stark bewohnten Insul“ nicht verborgen geblieben sind.
Manche seiner Auslassungen sind nun m. E. derartig gehalten, daß sie
mehr für die Belehrung anderer als der Seefahrer selbst bestimmt gewesen
sind. Sicher wird Rachel auch „Nicht-Fahrensleute“ als willige Leser gewünscht
haben beim Verfassen des Buches, wenn er auch in einem Nachwort schreibt:
km
„Mich treibet nicht der Ruhm, ich schreibe das ins rein,
Was Dir, o Schiffer kann ein Geistlich Compass seyn!“