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2.5.2 Bewertungshilfsmittel
Folgende Bewertungsinstrumente sollen zum Einsatz kommen, bzw. müssen bei Erforderlich
keit entwickelt werden:
• COMBINE Monitoring-Arbeitshilfen
• natürliche Hintergrundwerte
• Umweltqualitätsnormen (EQS)
• Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung
2.5.3 Informationssammlung
Untersuchungen von Schadstoffen im Wasser, Schwebstoff und Sediment hinsichtlich
• der innerjährlichen Variabilität und zwischenjährlicher Trends
• der räumlichen Belastungsstrukturen und ihrer Veränderlichkeit
2.5.4 Überwachungsprodukte
Im Berichtswesen wird nach Produkten unterschieden, die in Echtzeit, jährlich und in mehrjäh
rigen Abständen zu erstellen sind.
jährlich:
Bewertung der Jahresmesswerte der festgelegten chemischen Messgrößen
jedes 6. Jahr
• Bewertung von Trends der festgelegten chemischen Messgrößen, u.a. im Hinblick auf ge
troffene Maßnahmen
• Bewertung von räumlichen Veränderungen der festgelegten chemischen Messgrößen
• Bewertung von anderen Stoffen, die in der Meeresumwelt im Verdacht stehen, unerwünschte
Effekte hervorzu rufen
2.6 Radioaktivität
Das BSH überwacht die Ostsee einschließlich der Küstengewässer auf radioaktive Stoffe im
Rahmen des StrVG. Zu diesem Zweck wird ein Radioaktivitätsmessnetz betrieben und es wer
den nuklidspezifische Messungen in Meerwasser, Schwebstoff und Sediment durchgeführt.
Es gelten die Messprogramme für den Normal- bzw. den Intensivbetrieb (AVV-IMIS). Die Be
triebsartenwechsel werden jeweils vom BMU angeordnet. Die Messprogramme sind im “Ge
meinsamen Ministerialblatt” (GMBI 1994 und 1995,Hrsg. BMI) veröffentlicht.
2.6.1 Überwachungsziele
Ziel der Überwachung auf Radioaktivität ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen
Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen (Strahlenschutzverordnung in der Neufassung
2001).