Schiffssicherheit
16 natürliche Personen und 19 juristische Perso
nen mit 112 benannten Mitarbeitern beauftragt.
Die nach SOLAS vorgeschriebenen Wieder
holungsbesichtigungen werden nicht vom BSH,
sondern von anerkannten Betrieben im Rahmen
einer Überprüfung der Navigationsausrüstung
durchgeführt. Zur Zeit sind für diesen Zweck 72
Betriebe anerkannt.
Das BSH hat sicherzustellen, daß die Beauf
tragten und die anerkannten Betriebe ihre Arbeit
sachgerecht wahrnehmen.
Soweit die Aufgaben an Bord von Schiffen
nicht von Beauftragten wahrgenommen werden
können, werden sie von Außendienstmitarbeitern
des BSH erledigt. Der Außendienst des BSH ist in
6 Aufsichtsbereichen (Elbe, Ems/Jade, Ostsee/
Nordfriesland, Weser, Rostock/Wismar, Stral
sund/Ückermünde) entlang der deutschen Küsten
organisiert.
Vom BSH und seinen Beauftragten wurden
1113 Gegenstände der Navigationsausrüstung
vor Verwendung an Bord geprüft. Magnetkompaß
und Wendeanzeiger wurden an Land geprüft, die
andere Navigationsausrüstung an Bord. Beson
ders zeitaufwendig bei der Prüfung vor Verwen
dung an Bord sind Bahnführungssysteme, inte
grierte Navigationssysteme und elektronische
Seekartensysteme. 1998 wurden vom BSH und
seinen Beauftragten 854 Magnet-Regel- und Ma
gnet-Steuerkompasse reguliert und 31 Peilfunk
anlagen kompensiert. Vom BSH wurden 12 Prü
fungen, Regulierungen und Kompensierungen
anerkannt, die im Ausland von den dort zuständi
gen Stellen durchgeführt wurden.
Umfang und Ergebnis der Einzelprüfung und
Überwachung ist in der beigefügten graphischen
Darstellung (Abb. 2) zusammengestellt. Auf 483
Schiffen wurde die Wirksamkeit und Betriebs
sicherheit von 4893 Gegenständen der Navigati
onsausrüstung im Rahmen einer Einzelprüfung
oder Überwachung kontrolliert, wobei u. a. 3075
technische Mängel festgestellt wurden. Eine Viel
zahl der Mängel bei der Wirksamkeit und Be
triebssicherheit sind immer wieder offensichtlich
und hätten von der Schiffsführung selbst erkannt
werden müssen.
Für die Bundesmarine wurden 223 Magnet
kompasse, 56 Winkelmeßinstrumente, 130 Ra
daranlagen und 47 Peilfunkanlagen geprüft und
17 Kompaßregulierungen, 150 Deviationsbestim
mungen und 33 elektrische Regulierungen mit
161 Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs
ordnung wurden auf 28 Binnenschiffen der Ein
bau von Magnetkompassen geprüft und auf 43
Schiffen der Magnet-Kompaß reguliert.
EU-Richtlinie über Schiffsausrüstung -
Akkreditierung und Qualitätsmanagement
Ab 1. Januar 1999 ist die Richtlinie der EU
96/98/EG über Schiffsausrüstung anzuwenden.
Die Richtlinie regelt und harmonisiert das Inver
kehrbringen von Schiffsausrüstung, die nach in
ternationalen Übereinkommen ausrüstungspflichtig
und zulassungspflichtig ist und von Schiffsaus
rüstung, die darüber hinaus freiwillig mitgeführt
wird. Mit der Änderungsrichtlinie 98/85/EG vom
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