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Full text: 53, 1934/35

Dr. Helmut Springstubbe: Die Gezeiten-Krscheinungen im St. Lorenz Golf. 
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In der Tab. 11 stehen die Größen der Rechnung zusammengestellt. Die Rechnung wurde wieder 
mit einem angenommenen Tidenhub von 2 /, = +100 cm beim Querschnitt 24 begonnen. Es muß 
hier jedoch in Rechnung gestellt werden, was für eine Wassermenge durch den Querschnitt 24 be 
reits in den Trichter hineingeflossen sein muß, um dort ein Mitschwingen unter der Grenzbedingung 
von 2 i t — +100 cm bei 24 hervorzurufen. Diese Wassermenge ergibt sich zu q = +62,21 km 3 . Sie 
spielt für den weiteren Verlauf der Rechnung eine sehr wesentliche Rolle, da dieser große Betrag 
ja schon durch alle weiteren Querschnitte bindurchgeflossen sein muß. Die Rechnung geht ordnungs 
gemäß bis zum Querschnitt 26, wo die von der M itschwingungsgezeit der Chaleur-Bay bei einem 
Tidenhub von 2= +85 cm benötigte Wassermenge q berücksichtigt werden muß. Diese ergibt sich 
zu q = +4,92 km 3 . Genau so werden bei 28, 29, 30 die hindurchgeschobenen Wassermengen q der 
Northumberland-Straße (Westmündung), bei 34 bis 40 die des Nordzipfels, bei 43 die der Northum- 
berland-Straße (Ostmündung) berücksichtigt, wie die in der Tabelle stehenden Korrektionsgrößen 
anzeigen. Die Rechnung zeigt aber, daß diese Korrektionsgrößen q auf die Mitschwingungsform sich 
nicht wesentlich auswirken, daß vielmehr der Gang der Rechnung durch die bereits in den Trichter 
geschafften Wassermengen bestimmt wird. Man erhielt mit dieser Rechnung eine Hubverteilung 
längs der Querschnitte 24 bis 44 der Hauptwelle, für die am wesentlichsten das Entstehen einer 
Knotenlinie zwischen den Querschnitten 37 und 38 ist. Hier wechselt nämlich in der Berechnung 
der Tidenhübe das Vorzeichen, so daß zwischen den beiden Querschnitten eine Nullstelle der 
Schwingungsform liegen muß. Auf den beiden Seiten dieser Linie unterscheidet sich die Phase der 
Welle um 6 h , Beim Querschnitt 44 erhält man einen Hub von 2 = —57,75 cm. In Wirklichkeit be 
trägt er dort aber, wie nach der Station St, Paul recht genau bekannt ist, 115cm, also das Doppelte. 
Die Hubverteilung und die wagerechten Verschiebungen müssen also mit 2,0 multipliziert werden, 
damit die Verteilung der berechneten Größen der Wirklichkeit entspricht. Die Verteilung der Tiden 
hübe an den Querschnitten steht in der vorletzten Spalte von Tabelle 11. (S. Abb. 8). 
Am Eingang in die Cabot-Straße hat die Gezeit die Phase 8 h ,4 bei St. Paul, Von der Mündung 
bis zum Querschnitt 38 behält die Welle diese Phase unter der Voraussetzung, daß es eine stehende 
W'elle ist. An den Querschnitten 0 bis 37 hat sie dann die Phase 2 h ,4. Diese Werte sind nach den 
Beobachtungen auf der St. Paul-Insel angenommen. Gewiß ist die Phase im Trichter etwas früher 
als 2 h ,4, doch dürfte der Wert von 8 h ,4 bei St. Paul ziemlich sicher sein. 
Aus dieser Rechnung für die Hauptwelle des St. Lorenzgolfs kann man zunächst einen wichtigen 
Schluß ziehen. Es war bei Anticosti zu Beginn der Rechnung ein beliebiger Hub gewählt worden, der 
durch einen Proportionalitätsfaktor auf den wirklichen reduziert wurde, so daß die Grenzbedingung 
an der Hauptmündung der Cabot-Straße in der resultierenden Hubverteilung enthalten ist. Außer 
dem ist aber zu Beginn der Rechnung eine Grenzbedingung übernommen worden, nämlich das Vo 
lumen der Wassermenge, die durch den Querschnitt 24 hindurchgeschoben worden ist. Wenn nun 
die Gezeiten des St. Lorenzgolfs reine Mitschwingungsgezeiten sind, muß der ganze Gezeitenverlauf 
vom River Saguenay bis zur Mündung einzig und allein auf die Grenzbedingung der Gezeit in St. 
Paul zurückzuführen sein. Es muß also die zwischendurch bei dem Ostende von Anticosti eingeführte 
Grenzbedingung sachlich als solche herausfallen, und das geschieht eben dadurch, daß die bei 24 
hindurchgeschobene Wassermenge übernommen wird und sich eine Übereinstimmung insofern ergibt, 
als die durch die Cabot-Straße eindringende Mitschwingungsgezeit bei 24 einen Hub von etwa 
200 cm erzeugt, ein Betrag, der bei der Grenzbedingung an der Ostspitze von Anticosti (s. Abb. 1) 
ebenfalls für den Hub angenommen war. Dadurch gibt sich eine hinreichende Übereinstimmung des 
Gesamtbildes vom Verlauf der Mitschwingungsgezeit im St. Lorenzgolf. 
Diese Tatsache gestattet einen weiteren Schluß. Es hat sich hierdurch herausgestellt, daß die 
Beobachtungstatsachen in ihren Hauptgrundlagen sich durch diese Mitschwingungsgezeit erklären 
lassen. Auf eine wesentliche Einwirkung der selbständigen Gezeit dieses Nebenmeeres deutet nichts 
hin, obwohl diese doch in west-östlicher Richtung am stärksten sein müßte. Die selbständige Gezeit 
muß natürlich auch in Wirklichkeit vorhanden sein; doch wird sie, wie in fast allen bisher unter 
suchten Nebenmeeren, so auch im St. Lorenzgolf nur gering sein. Infolgedessen soll hier auch davon 
abgesehen werden, die selbständigen Gezeiten mit in Rechnung zu ziehen, weil sie das Gesamtbild 
der Gezeitenwelle bestimmt nicht w e s e n 11 i c h beeinflussen. 
Für die Mitschwingungsform des offenen St. Lorenzgolfs lohnt es nicht, einen direkten Vergleich 
der in Abb. 8 enthaltenen berechneten Kurve mit den beobachteten Werten durchzuführen, weil die 
Welle im Golf zu einer Drehwelle umgestaltet ist.
	        
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