Dr. Helmut Springstubbe: Die Gezeiten-Krscheinungen im St. Lorenz Golf.
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In der Tab. 11 stehen die Größen der Rechnung zusammengestellt. Die Rechnung wurde wieder
mit einem angenommenen Tidenhub von 2 /, = +100 cm beim Querschnitt 24 begonnen. Es muß
hier jedoch in Rechnung gestellt werden, was für eine Wassermenge durch den Querschnitt 24 be
reits in den Trichter hineingeflossen sein muß, um dort ein Mitschwingen unter der Grenzbedingung
von 2 i t — +100 cm bei 24 hervorzurufen. Diese Wassermenge ergibt sich zu q = +62,21 km 3 . Sie
spielt für den weiteren Verlauf der Rechnung eine sehr wesentliche Rolle, da dieser große Betrag
ja schon durch alle weiteren Querschnitte bindurchgeflossen sein muß. Die Rechnung geht ordnungs
gemäß bis zum Querschnitt 26, wo die von der M itschwingungsgezeit der Chaleur-Bay bei einem
Tidenhub von 2= +85 cm benötigte Wassermenge q berücksichtigt werden muß. Diese ergibt sich
zu q = +4,92 km 3 . Genau so werden bei 28, 29, 30 die hindurchgeschobenen Wassermengen q der
Northumberland-Straße (Westmündung), bei 34 bis 40 die des Nordzipfels, bei 43 die der Northum-
berland-Straße (Ostmündung) berücksichtigt, wie die in der Tabelle stehenden Korrektionsgrößen
anzeigen. Die Rechnung zeigt aber, daß diese Korrektionsgrößen q auf die Mitschwingungsform sich
nicht wesentlich auswirken, daß vielmehr der Gang der Rechnung durch die bereits in den Trichter
geschafften Wassermengen bestimmt wird. Man erhielt mit dieser Rechnung eine Hubverteilung
längs der Querschnitte 24 bis 44 der Hauptwelle, für die am wesentlichsten das Entstehen einer
Knotenlinie zwischen den Querschnitten 37 und 38 ist. Hier wechselt nämlich in der Berechnung
der Tidenhübe das Vorzeichen, so daß zwischen den beiden Querschnitten eine Nullstelle der
Schwingungsform liegen muß. Auf den beiden Seiten dieser Linie unterscheidet sich die Phase der
Welle um 6 h , Beim Querschnitt 44 erhält man einen Hub von 2 = —57,75 cm. In Wirklichkeit be
trägt er dort aber, wie nach der Station St, Paul recht genau bekannt ist, 115cm, also das Doppelte.
Die Hubverteilung und die wagerechten Verschiebungen müssen also mit 2,0 multipliziert werden,
damit die Verteilung der berechneten Größen der Wirklichkeit entspricht. Die Verteilung der Tiden
hübe an den Querschnitten steht in der vorletzten Spalte von Tabelle 11. (S. Abb. 8).
Am Eingang in die Cabot-Straße hat die Gezeit die Phase 8 h ,4 bei St. Paul, Von der Mündung
bis zum Querschnitt 38 behält die Welle diese Phase unter der Voraussetzung, daß es eine stehende
W'elle ist. An den Querschnitten 0 bis 37 hat sie dann die Phase 2 h ,4. Diese Werte sind nach den
Beobachtungen auf der St. Paul-Insel angenommen. Gewiß ist die Phase im Trichter etwas früher
als 2 h ,4, doch dürfte der Wert von 8 h ,4 bei St. Paul ziemlich sicher sein.
Aus dieser Rechnung für die Hauptwelle des St. Lorenzgolfs kann man zunächst einen wichtigen
Schluß ziehen. Es war bei Anticosti zu Beginn der Rechnung ein beliebiger Hub gewählt worden, der
durch einen Proportionalitätsfaktor auf den wirklichen reduziert wurde, so daß die Grenzbedingung
an der Hauptmündung der Cabot-Straße in der resultierenden Hubverteilung enthalten ist. Außer
dem ist aber zu Beginn der Rechnung eine Grenzbedingung übernommen worden, nämlich das Vo
lumen der Wassermenge, die durch den Querschnitt 24 hindurchgeschoben worden ist. Wenn nun
die Gezeiten des St. Lorenzgolfs reine Mitschwingungsgezeiten sind, muß der ganze Gezeitenverlauf
vom River Saguenay bis zur Mündung einzig und allein auf die Grenzbedingung der Gezeit in St.
Paul zurückzuführen sein. Es muß also die zwischendurch bei dem Ostende von Anticosti eingeführte
Grenzbedingung sachlich als solche herausfallen, und das geschieht eben dadurch, daß die bei 24
hindurchgeschobene Wassermenge übernommen wird und sich eine Übereinstimmung insofern ergibt,
als die durch die Cabot-Straße eindringende Mitschwingungsgezeit bei 24 einen Hub von etwa
200 cm erzeugt, ein Betrag, der bei der Grenzbedingung an der Ostspitze von Anticosti (s. Abb. 1)
ebenfalls für den Hub angenommen war. Dadurch gibt sich eine hinreichende Übereinstimmung des
Gesamtbildes vom Verlauf der Mitschwingungsgezeit im St. Lorenzgolf.
Diese Tatsache gestattet einen weiteren Schluß. Es hat sich hierdurch herausgestellt, daß die
Beobachtungstatsachen in ihren Hauptgrundlagen sich durch diese Mitschwingungsgezeit erklären
lassen. Auf eine wesentliche Einwirkung der selbständigen Gezeit dieses Nebenmeeres deutet nichts
hin, obwohl diese doch in west-östlicher Richtung am stärksten sein müßte. Die selbständige Gezeit
muß natürlich auch in Wirklichkeit vorhanden sein; doch wird sie, wie in fast allen bisher unter
suchten Nebenmeeren, so auch im St. Lorenzgolf nur gering sein. Infolgedessen soll hier auch davon
abgesehen werden, die selbständigen Gezeiten mit in Rechnung zu ziehen, weil sie das Gesamtbild
der Gezeitenwelle bestimmt nicht w e s e n 11 i c h beeinflussen.
Für die Mitschwingungsform des offenen St. Lorenzgolfs lohnt es nicht, einen direkten Vergleich
der in Abb. 8 enthaltenen berechneten Kurve mit den beobachteten Werten durchzuführen, weil die
Welle im Golf zu einer Drehwelle umgestaltet ist.