accessibility__skip_menu__jump_to_main

Volltext : 52, 1933/34

8

Aus  dem  Archiv  der  Deutschen  Seewarte.  52.  Band.  Nr  2.

1  m)  am  Südufer  der  Karkelmündung;  wegen  seiner  freien  Lage  für  Windschätzungen  geeignet.  —
25.  Snse  (55o  6'53"  N,  21«  12'52"  O,  1  m)  am  Südufer  des  gleichnamigen  Flusses  kurz  vor  seiner
Mündung;  wegen  seiner  freien  Lage  für  Windschätzungen  geeignet.  —  26.  Qilge  (55<>0'35”N,
21®  14'10"  O,  1  m)  am  westlichen  Dorfende  unweit  der  Mündung  des  Gilgestromes  auf  seiner  Südseite;
wegen  seiner  freien  Lage  für  Windschätzungen  geeignet.  —  127.  ßabagienen  (540  53'53"  N,
2103'55"  O,  7  m)  etwa  800  m  südsüdöstlich  vom  Leuchtturm  Rinderort;  wegen  seiner  freien  Lage  für
Windschätzungen  geeignet.

C.  Begriffsbestimmung  und  Unterteilung  der  Stürme.
Unter  „Sturm“  sind  gemäß  der  üblichen  Begriffsbestimmung  Winde  verstanden,  die  wenigstens
in  Böen  Stärke  8  der  Beaufort-Skala  oder  mehr  erreichten;  zur  Hälfte  als  Sturm  und  zur  anderen
Hälfte  als  Nichtsturm  sind  in  dieser  Arbeit  die  Winde  gerechnet,  welche  in  Böen  mindestens  Stärke  6
und  höchstens  Stärke  7  der  Beaufort-Skala  erreichten.  —  Bedingt  durch  örtliche  Einflüsse  oder  durch
gelegentliche  Ueberschätzung  der  Windstärke,  ist  zuweilen  nur  an  der  einen  oder  anderen  Station  Windstärke ­
  8  oder  mehr  vermerkt  worden,  hingegen  an  den  übrigen  Stationen  erheblich  geringere  Windstärken.
Nach  meinen  Feststellungen  am  Beobachtungsort  wie  nach  den  Tabellen  dürften  die  meisten  oslpreußischen
  Beobachter  die  Windstärke  namentlich  bei  stärkeren  Winden  wesentlich  überschätzen;  ich  habe
daher  nur  dann  „Sturm“  angenommen,  wenn  eine  der  als  besonders  zuverlässig  erachteten  Stationen
Pillau  oder  Memel  mindestens  Windstärke  8  vermerkt  hatte;  außerdem  dann,  wenn  auf  Grund  der
Wetterlage  stürmische  Winde  mindestens  in  einem  Teil  der  Küste  vermutet  werden  konnten.  Diese
Auswahl  hatte  zur  Folge,  daß  Stürme  nur  dann  als  solche  anerkannt  wurden,  wenn  mindestens  drei
Sturmwarnungsstellen  der  ostpreußischen  Küste,  die  in  mindestens  zwei  Untergruppen  liegen  mußten,
Windstärke  8  oder  mehr  vermerkt  hatten.  —  Schwierigkeiten  machte  zuweilen  die  Abgrenzung  zeitlich
kurz  aufeinander  folgender  Stürme  durch  den  Zweifel,  ob  sie  als  ein  einheitlicher  Sturm  oder  als  zwei
verschiedene  Stürme  aufzufassen  seien.  Eine  gewisse  Willkür  war  bei  der  Entscheidung  dieser  Frage
zuweilen  unvermeidbar.  Die  Entscheidung  erfolgte  in  Zweifelsfällen  grundsätzlich  nach  der  Regel:
Betrug  die  Sturmpause  bis  zu  8  Stunden,  so  wurden  die  beiden  Stürme  als  ein  einheitlicher  aufgefaßt,
sonst  als  zwei.
Zu  unterscheiden  sind:
I.  Stürme,  die  an  der  ganzen  ostpreußischen  Küste  in  demselben  Quadranten 1 )  einsetzten,
II.  Stürme,  die  an  der  ostpreußischen  Küste  in  verschiedenen  Quadranten  einsetzten.
Die  Stürme  der  Gruppe  1  sind  weiter  unterteilt  in:
1.  1  Gleichbleibende  Stürme;  die  Richtung  verblieb  während  der  Sturmdauer  in  demselben
Quadranten;
1.  2.  Rechtsdrehende  Stürme;  die  Windrichtung  drehte  im  Sinne  des  Uhrzeigers  (N-O-S-W-N)
mindestens  bis  in  den  nächsten  Quadranten;
1.  3.  Linksdrehende  Stürme;  die  Windrichtung  drehte  in  entgegengesetztem  Sinne  des  Uhrzeigers ­
  (N-W-S-O-N)  mindestens  bis  in  den  nächsten  Quadranten.
Es  ergeben  sich  mithin  für  die  Gruppe  I  die  12  Untergruppen:  I  A  1  bzw.  2  bzw.  3  Südweststurm
gleichbleibend  bzw.  rechtsdrehend  bzw.  linksdrehend,  —  1  B  1  bzw.  2  bzw.  3  Nordweststurm  gleichbleibend ­
  bzw.  rechtsdrehend  bzw.  linksdrehend,  —  1  C  1  bzw.  2  bzw.  3  Nordoststurm  gleichbleibend

i)  In  Uebereinstimmung  mit  dem  Sturmwarnungsdienst  wurde  als  maßgebende  Einteilung  Nordost-,  Südost-,  Südwest-,
Nordwest-Quadrant  beibehalten,  trotzdem  gegen  diese  Begriffsbestimmung  Einwendungen  gemacht  werden  können.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.