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Full text : 52, 1933/34

G.  Falkenberg:  Ostpreußische  Küste  als  einheitlicher  Sturmwarnungsbezirk.

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Die  ostpreußische  Küste
als  einheitlicher  Sturmwarnungsbezirk.

A.  Veranlassung  zur  vorliegenden  Untersuchung.
Die  vorliegende  Arbeit  wurde  im  Sommer  1929  begonnen  und  zwar  auf  Anregung  von
Herrn  Regierungsrat  Dr.  Heidke,  dem  letzten  Leiter  der  Königsberger  Wetterwarte.  Für
das  wohlwollende  Interesse,  mit  dem  dieser  die  Entwicklung  der  Arbeit  überwacht  hat,
bin  ich  ihm  zu  aufrichtigem  und  herzlichem  Dank  verpflichtet.  Dank  sage  ich  ferner
Herrn  Dr.  M.  Herrmann  für  seine  freundlichen  Ratschläge  bei  der  Untersuchung  der
einzelnen  Sturmwetterlagen.
Einrichtungen  zur  Warnung  vor  Stürmen  sind  an  den  deutschen  Küsten  bereits  seit  1864  teils  versucht, ­
  teils  durchgeführt  worden.  Der  Erfolg  der  Warnungen  war  nur  gering.  Nach  der  Einrichtung
der  Deutschen  Seewarte  wurde  dieser  Dienst  1875  noch  fortgesetzt 1 );  am  1.  Januar  1876  wurde  er  zur
einheitlichen  Regelung  für  die  ganze  deutsche  Küste  diesem  Reichsinstitut  übertragen  durch  die  „Allerhöchste ­
  Verordnung,  betreffend  den  Geschäftskreis,  die  Einrichtung  und  die  Verwaltung  der  Deutschen
Seewarte.  Vom  26.  Dezember  1875" 2 ).  In  ihrer  Ausführung  eröffnete  die  Deutsche  Seewarte  im
September  1876  den  angeordneten  Sturmsignaldienst,  der  in  seinen  Grundzügen  bisher  unverändert  geblieben ­
  ist.  —  Zahlreiche  Sturmwarnungsstellen  sind  inzwischen  auch  von  den  Provinzialregierungen
und  von  privater  Seite  eingerichtet  worden;  ein  Zeichen  für  die  Einschätzung  dieses  Dienstes  durch
die  Interessenten 3 ).  Vorhanden  waren  Anfang  1929 4 )  an  der  Nordseeküste  38  Sturmwarnungsstellen,
an  der  Ostseeküste  67,  davon  19  an  der  ostpreußischen  Küste  und  außerdem  8  im  Memelgebiet.
Als  notwendig  erwies  sich  im  Laufe  der  Jahre  eine  Dezentralisation  des  Sturmwarnungsdienstes.  Die
deutsche  Küste  ist  so  langgestreckt  und  mannigfaltig  in  ihrem  Aufbau,  daß  bei  der  Ausgabe  aller
Warnungen  von  Hamburg  aus,  dem  Dienstort  der  Deutschen  Seewarte,  die  örtlichen  Besonderheiten
namentlich  der  weitentfernten  Küstengebiete  nicht  ausreichend  berücksichtigt  werden  können.  Ferner
waren  die  Laufzeiten  der  Warnungstelegramme  von  Hamburg  aus  besonders  für  die  ostdeutsche  Küste
!)  Näheres  s.  Archiv  d.  Seevvarte  t.  Jahrgg.  S.  123
-)  Reichsgesetzbl.  1875  S.  285  §  l 2  lautend:  Zum  Geschäftskreise  der  Seewarte  gehört  die  Sturmwarnung,  und  zwar:
a)  die  regelmäßige  Sammlung  von  Beobachtungen  über  den  meteorologischen  Zustand  der  Atmosphäre  auf  bestimmten
Plätzen  an  der  Küste  sowie  im  Innern  Deutschlands,  ferner  auf  solchen  Plätzen  des  Auslandes,  deren  meteorologische
Verhältnisse  für  die  Beurteilung  der  atmosphärischen  Zustände  an  den  deutschen  Küsten  von  Einfluß  erscheinen,  b)  die
regelmäßige  telegraphische  Verbreitung  von  Mitteilungen  über  den  augenblicklichen  Zustand  der  Atmosphäre  sowie
die  unverzügliche  Veröffentlichung  solcher  Wahrnehmungen,  welche  einen  gefahrdrohenden  Witterungsumschlag  erwarten
lassen,  c)  die  Verarbeitung  des  in  längeren  Beobachtungszeiten  gesammelten  Materials  auf  die  daraus  für  die  Navigation
und  Wissenschaft  zu  gewinnenden  Resultate  und  deren  periodische  Veröffentlichung.
3 )  Archiv  d.  Seewarte  2.  Jahrgg.  1879  S.  70,  9.  Jahrgg.  1886  S.  34—35,  10.  Jahrgg.  1887  S.  40.
4 )  52.  Jahresbericht  der  Seewarte  1929  S.  10,  11  und  40.
            
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