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Full text: 51, 1932

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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. — 51. Bd. Nr. 6. 
Ein genaues Studium dieser Berichte ermöglicht es dem Interessenten, die Entwickelung der Ernten zu 
verfolgen, und daraus, sowie aus den Angaben, ob die Ernte bei feuchtem oder trockenem Wetter stattgefun 
den hat, einen Schluß auf die Güte der Gesamternte und somit auf die kommenden Preise zu ziehen. Ferner 
kann der kalkulierende Großhändler aus dem Bericht ersehen, ob die nordamerikanischen Seen zugefroren 
sind, der Transport des Getreides z. B. also per Bahn erfolgen muß. Dies bedingt eine nicht unerhebliche Er 
höhung der Transportkosten, was für die Gestaltung der Preise von ausschlaggebender Bedeutung sein dürfte. 
Beim Versand von frost-und hitzeempfindlicher Waren können jährlich große Mengen von ganz erheb 
lichem Werte vor dem Verderben geschützt werden, wenn die Versandgeschäfte genügend über die kommende 
Wetterlage unterrichtet sind. 
Es kommen hauptsächlich in Betracht: der Südfrucht-und Kartoffelhandel, der Versand von Bier, Wein, 
Pflanzen, Schnittblumen, Fischen usw. Da es heute leider noch allgemeiner Brauch ist, derartige Waren auf 
die alleinige Gefahr des Empfängers zu versenden, haben manche Versandfirmen kein Interesse daran, sich 
wegen wetterkundlicher Beratung in Mühe und Kosten zu stürzen. Es läßt sich sogar die Möglichkeit in ein 
zelnen Fällen nicht von der Hand weisen, daß Firmen mit großem Lager ein gewisses Interesse an dem 
Verderb von Waren haben, für den sie nicht aufzukommen brauchen, da sie auf diese Weise eine rasche 
Nachbestellung und Räumung ihres Lagers erwarten können. Es handelt sich sicher um Werte von vielen 
Millionen, die beim Versand derartiger Waren jährlich durch Witterungseinflüsse verloren gehen und von 
denen ein erheblicher Teil bei ausreichender wetterkundlicher Beratung gerettet werden könnte. Wenn also 
der hier entstehende Schaden auch nicht von den Versandgeschäften, sondern größtenteils vom Empfänger 
oder von der Versicherungsgesellschaft getragen werden muß, so bleibt der Schaden für die Allgemeinheit 
doch bestehen, denn er wird ihr als zu hoher Risikoaufschlag auf den Preis aufgebürdet. 
Kleinhändler und Verbraucher, die ja zuletzt den Schaden zu tragen haben, sollten daher nur von sol 
chen Firmen beziehen, die das Risiko des Transportschadens durch Frost oder Hitze übernehmen, oder die 
sich nachweislich vor der Absendung ihrer Transporte von einer behördlichen Wetterdienststelle beraten 
lassen. 
Auch die Versicherungsgesellschaften sollten nicht auf die Entschädigungspflicht eingehen, ehe der Nach 
weis erbracht ist, daß eine amtliche Auskunft über die Wetterlage eingeholt worden ist. 
Es wäre gut, wenn die Gesetzgebung hier eingriffe und die Bestimmung: „Versand auf Gefahr des 
Empfängers“ für nichtig erklärte, wenn die Versandfirma die Einholung einer wetterkundlichen Beratung 
versäumt hat. Dies umsomehr, als der öffentliche Wetterdienst alle Anstrengungen macht, gegen Zahlung 
relativ geringer Gebühren, den Firmen in jeder Weise entgegenzukommen. 
Schließlich liegt es ja auch im direkten Interesse der Versandfirma selbst, die Beratungsstelle des öffent- 
lichenWetterdienstes nach Kräften auszunutzen, denn sie befindet sich ihren Lieferanten gegenüber in der glei 
chen Lage wie z. B. der Kleinhändler gegenüber dem Großhandel. Erfreulicherweise wächst denn auch 
zusehends die Zahl derer, die von der wetterkundlichen Beratung den richtigen Gebrauch machen, indem sie 
die Wetteraussichten in ihre Dispositionen als Ratschlag einstellen. 
III. Am Schlüsse wäre das volkswirtschaftlich und hygienisch bedeutsame Gebiet der Gesundheitspflege 
zu behandeln, dessen enge Beziehungen zur Witterung bekannt sind. Gesunde, kräftige Menschen sind die 
wichtigsten Träger auch der Gütererzeugung und stellen den Fonds der Arbeitskraft dar, aus dem die Volks 
wirtschaft schöpft. Zur Gesundheitspolitik gehört daher die Förderung des Sports und der Touristik jeder 
Schattierung. Ihre Ausübung ist erheblich an das Wetter und die Voraussicht der Witterungslage gebunden. 
Auch ist die Kenntnis bestimmter Witterungsperioden wichtig, wenn es sich darum handelt, Kranke und 
Erholungsbedürftige an Orte und in Landschaften zu verschicken, wo ein Klima herrscht, das den Verlauf 
gewisser Krankheiten günstig beeinflußt. 
Die meisten Sportarten sind, da sie im Freien aus geübt werden, in weitestgehendem Maße vom Wetter 
abhängig, für Bade- und Kurorte, sowie bestimmte Sportplätze aber ist der Begriff „Witterung“ gleich „Le 
ben“ zu setzen. 
Der öffentliche Wetterdienst hat auch hier seine Aufgabe, dem Verlangen breitester Schichten nach Wet 
termeldungen entgegenzukommen, in ausreichender Weise erfüllt. Es handelt sich dabei hauptsächlich um zu 
verlässige Wettemachrichten aus den Gebieten, in die sich der sommerliche Reiseverkehr ergießt und in 
welchen viel Wintersport ausgeübt wird. 
Durch das „Obs-Europa" werden im Winter und Sommer eingehende Nachrichten über die Wetterlage 
in den bekanntesten Kurorten und den beliebtesten Sportplätzen verbreitet. Sie dienen den Wetterdienst-
	        
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