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Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte. — 51. Bd. Nr. 6.
senden, ebenso wie in Deutschland Norddeich, zu international festgesetzten Zeiten, in einem bestimmten
Schlüssel und auf einer bestimmten Welle. Alle diese Angaben über die einzelnen Sender der ganzen Erde ent
hält der „Nautische Funkdienst“. Will also z. B. ein Kapitän in einem Hafen Spaniens landen, so ermittelt er
Sendezeit, Welle und Schlüssel des Senders von Madrid oder Coruña an Hand des „Nautischen Funkdienst“,
stellt das Empfangsgerät zur bestimmten Zeit auf die bestimmte Welle ein und ist so in der Lage, die Wetter
verhältnisse an der spanischen Küste unmittelbar in Erfahrung zu bringen.
b) Der Sturmwarnungsdienst erfordert die besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt des Wetterdienstes,
da ein plötzlich aufkommender Sturm wohl die größten Gefahren für die Schiffahrt in sich birgt und unter
Umständen Millionenverluste verursachen kann, insofern es nicht möglich ist die erforderlichen Vorsichtsmaß
regeln zu treffen.
Wer aufmerksam die Verluste der Welthandelsflotte verfolgt, dem wird nicht entgangen sein, ein wie
hoher Prozentsatz aller Schadensfälle als Folge schlechten Wetters erscheint. Abgesehen von den Fällen, in
denen Schiffe auf freiem Ozean durch Sturm verlorengehen, meldet die einschlägige Presse doch fast täglich
Sturmschäden auf Fahrzeugen jeder Gattung und Größe. Die „Statistik der Seeunfälle deutscher Seeschiffe“
in der Anlage 3 zeigt, daß die Unfälle, die auf Witterungseinflüsse zurückzuführen sind, ständig im Wachsen
begriffen sind. Leider sind die Zahlen der seeamtlichen Entscheidungen für die Jahre 1928 und 1929 noch nicht
veröffentlicht, die 12? Unfälle im Jahre 1928 aber, die durch Witterungseinflüsse entstanden sind, lassen dar
auf schließen, daß ein Anwachsen dieser Unfälle weiterhin besteht. Dies erscheint unverständlich, wenn man
bedenkt, daß mit der ständig wachsenden Schiffsgröße auch die Unabhängigkeit vom Wetter zunehmen muß
und mit der fortschreitenden Ausrüstung der Seeschiffe mit F. T.-Anlagen (vgl. Anlage 2) den Fahrzeugen die
Möglichkeit gegeben ist, gemeldeten Gefahrenzonen rechtzeitig auszuweihen. „Für diese Erscheinung läßt
sich“, so sagt Luensee 26 ), „folgende Begründung niht von der Hand weisen: es ist verständlich, daß versuht
wurde, entstandene Shäden von der Versiherung tragen zu lassen. Damit wähst aber auh die Versuchung,
die Shäden als durh höhere Gewalt verursaht darzustellen und zu solhen Fällen gehören die Havarien
durch die Wetterlage. Jedenfalls ist in vielen Fällen ein Gegenbeweis niht möglich“.
Es wirkt befremdend, daß derartige Überlegungen die Versicherungsgesellschaften bisher niht veranlaßt
haben, die nahweislihe Benutzung und Befolgung der Wettermeldungen allgemein in ihre Versiherungsbe-
dingungen aufzunehmen und durh Prämienermäßigungen die Anlage von Funkgeräten zum Empfang der
Wettermeldungen anzuregen. Es geshieht dies heute lediglich nur bei \ ersiherungen für die Überführung
von Fahrzeugen und Baggern.
Wenn sih nun auh niht feetstellen läßt, wieviel Unfälle von Schiffen durh rechtzeitige Warnung verhü
tet worden sind, so läßt sih doch aus der Bedeutung, die vor allem die Kleinshiffahrt den Wettermeldungen
beimißt, schließen, daß im Falle des Nihtbestehens des Shiffahrtswetterdienstes der Prozentsatz der Unfälle
sih noh höher stellen würde.
Mit dem Sturmwarnungsdienst hat der öffentliche Wetterdienst eine dankenswerte Arbeit in vorbereiten
dem Sinne geleistet. Oft ermöglichen diese Warnungen es dem Seemann, dem Teil des Sturmgebietes auszu
weihen, der ihm und seinem Schiff geftihrlih werden kann, zumindest jedoh bei guter Zeit alle Sicherheits
maßnahmen zu treffen 27 ).
So wertvoll und berehtigt die örtlichen Beobahtungen und Vorhersagen auh sein mögen, so ist es doh
für den geübtesten Beobahter und Seemann niht möglih, allein auf Grund dieser Anzeihen hereinbrehende
Stürme mit einiger Wahrsheinlihkeit auf Erfolg rehtzeitig im voraus zu erkennen.
In Anbetracht der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung eines rihtig organisierten Sturmwarnungsdien
stes wurden die Sturmwarnungsstellen, die vor dem Kriege teils vom Reihe, teils von den Landesregierungen
unterhalten wurden, im Jahre 1921 insgesamt vom Reihe übernommen und der Deutshen Seewarte unter
stellt. Die Ausübung des Dienstes für die Nordsee und die westlihe Ostsee hat die Deutshe Seewarte selbst
übernommen, für die übrige Ostsee werden, wie shon erwähnt, die Sturmwarnungen im Interesse der Nah-
rihtenbeshleunigung von den öffentlichen Wetterdienststellen Stettin bzw. Königsberg im Aufträge und nah
einheitlicher Anweisung der Deutshen Seewarte abgegeben. Sobald nah den einlaufenden Meldungen ein
Sturm zu erwarten ist, erläßt die Dienststelle eine Warnung, die sofort auf dem Telegrammwege nah festlie
gendem Verteilungsplane an die Sturmwarnungsstellen verbreitet und dort durh Aufziehen entsprehender
26 ) „Die Lebensgefahr bei Seeunfällen“. Hansa 1921. Seite 1444.
27 ) A. E. Schmidt: „Peilung von Sturmtiefs als Hilfsmittel zur Erkenntnis der Wetterlage an Bord". „Der
Pilote“ 1931, Heft 41.