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Full text : 45, 1928

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Aus  dem  Archiv  der  Deutschen  Seewarte.  —  45.  Bd.  Heit  1.

gesetzt  werden  müssen.  Aus  den  Rechenschemata  IV  1  und  IV  2  (Abschnitt  5  c  IV  dieser  Arbeit)  geht
indessen  hervor,  daß  die  Ausführung  der  praktischen  Rechnungen  mit  diesen  Formeln  trotzdem  recht
einfach  ist.

3e)  Bestimmung  von  undin,  wie  n lt  z? 2  und  n 3 .
Die  meisten  meteorologischen  Faktoren  können  in  ihren  Werten  durch  Abtragung  auf  einer  Kurve
(gerade  Linie  oder  Kreis)  dargestellt  werden,  wobei  jeder  Punkt  der  Kurve  einen  bestimmten
Wert  des  meteorologischen  Faktors  darstellt.  In  der  nachstehenden  Figur  2  werden  durch  die  vier

<

A

T

■>:<••

;
E

U
■i

B

F
Figur  2

•>•<—■

■■>:<  -

>:

D

Punkte  A,  B,  C,  D  vier  Werte  eines  bestimmten  meteorologischen  Faktors  dargestellt,  wobei  B  und  C
Sch  well  werte  seien.  Ferner  sei  AB  =  u,  BC  =  v,  CD  =  w.  Dann  sind  zu  unterscheiden:
A.  Meteorologische  Faktoren,  bei  denen  dieselbe  untere  Grenze  A  und  dieselbe  obere
Grenze  D  für  die  ganze  Erde  einheitlich  festgesetzt  werden  können;  u,  v,  w
haben  in  diesem  Fall  bestimmte  endliche  Werte.  Bei  der  Schätzung  der  Himmelsbedeckung  in
Zehnteln  entspricht  z.  B.  stets  A  dem  Wert  Null,  D  dem  Wert  10;  es  ist  u  -j-  c  +  =  10.  Bei  der
Schätzung  der  Windstärke  nach  der  Beaufort-Skala  entspricht  A  stets  wieder  dem  Wert  Null,  D  stets
dem  Wert  12;  es  ist  u  +  v  +  w  =  12.  Bei  der  Angabe  der  24-stündigen  Niederschlagsdauer  entspricht
A  dem  Wert  Null,  D  dem  Wert  24  bei  Angabe  der  Niederschlagsdauer  in  Stunden;  es  ist  «to  +  w  =  24.
B.  Meteorologische  Faktoren,  bei  denen  zwar  eine  untere  Grenze  A,  nicht  aber  eine
obere  Grenze  B  einheitlich  festgesetzt  werden  kann;  u  und  v  haben  bestimmte  endliche  Werte,
für  w  ist  kein  solcher  einwandfrei  festsetzbar.  Bei  der  Angabe  der  höchsten  24-stündigen  Niederschlagshöhe ­
  in  mm  oder  in  Einheiten  des  Jahresniederschlages  kann  zwar  die  untere  Grenze  Null  überall
gleichmäßig  auf  der  ganzen  Erde  festgesetzt  werden,  hingegen  ist  eine  bestimmte  obere  Grenze
nicht  angebbar.
C.  Meteorologische  Faktoren,  bei  denen  weder  eine  untere  Grenze  A,  noch  eine  obere
Grenze  D  einwandfrei  festgesetzt  werden  kann.  Wohl  ist  z.  B.  als  Schwellwert  zwischen  den  Tagen
mit  Frost  (Minimum-Temperatur  unterhalb  0.0°  C.)  und  denen  ohne  Frost  der  Schwellwert  Minimum-Temperatur
  gleich  0.0°  C  festgesetzt,  doch  kann  keine  bestimmte  untere  Grenze  der  Minimum-Temperatur
  für  die  Tage  mit  Frost  und  keine  bestimmte  obere  Grenze  der  Minimum-Temperatur
für  die  Tage  ohne  Frost  festgesetzt  werden;  A  und  D  kann  mithin  kein  bestimmter  Wert  zugeteilt
werden.  Führt  man  nun  den  Begriff  „strenger  Frost“  bzw.  „Frostgefahr“  ein  und  versteht  hierunter
die  Tage  mit  einer  Minimum-Temperatur  tiefer  als  z.  B.  —  5.0°  bzw.  von  0.0°  C  bis  weniger  als  1.0°  C,
so  wird  bei  der  Benutzung  des  Celsiusgrades  als  Einheit  v  =  5  bzw.  V  ~1;  jedoch  können  für  u  und  w
keine  bestimmten  endlichen  Werte  festgesetzt  werden.  Entsprechendes  gilt  für  die  Tage  mit
Sommertemperatur  (Maximum-Temperatur  über  25.0°  C)  und  ohne  Sommertemperatur.
D.  Für  gewisse  meteorologische  Faktoren,  wie  Gewitter,  Wetterleuchten,  Tau,  Reif,  die  nur  gelegentlich ­
  auftreten,  ist  ein  als  einwandfrei  allgemein  anerkanntes  Meßverfahren  wenigstens  z.  Zt.  noch
nicht  eingeführt.  Diese  Faktoren  sind  vorhanden  oder  nicht  vorhanden,  können  aber  bei  dem  jetzigen
Beobachtungsverfahren  nicht,  wie  z.  B.  die  Temperatur,  der  Luftdruck  und  der  Niederschlag  in  Zahlen
irgendeiner  Einheit  angegeben  werden.  Ob  man  bei  einem  anderen  Beobachtungsverfahren  nicht  doch
z.  B.  Gewitter  in  Einheiten  einer  gewissen  Größe  angeben  kann,  ist  eine  Frage  für  sich.  Denkbar  ist
es  durchaus,  daß  die  untere  Grenze  voraussichtlich  der  Wert  Null  sein  wird.  Die  Gewitter  wären  alsdann ­
  unter  Ziffer  A  oder  B  dieses  Abschnitts  zu  verrechnen,  je  nachdem  ob  eine  bestimmte  obere  Grenze
festgesetzt  werden  kann  oder  nicht.
            
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