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Full text : 32, 1909

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Aus  dem  Archiv  der  Deutschen  Seewarte.  li)09,  Nr.  2.

Diese  modifizierte  Definition  der  Gruppensturmstärken  stimmt  mit  der  in  meiner  Abhandlung  „Die
stürmischen  Winde  an  der  deutschen  Küste  vom  1.  bis  12.  Januar  1908  (Ann.  d.  Hydr.  u.  mar.  Meteorol.,
Jahrgang  1908)  genau  überein.
§  6.  Die  Gruppierung'  der  Stürme  nach  Sturmphänomenen.  Für  die  vorliegende  Aufgabe  wurden  die
Sturmerscheinungen  für  jedes  Küstengebiet  in  einer  solchen  zeitlichen  Begrenzung  zu  „Stu  r  m  ph  ä  nomenen“
zusammengefaßt,  daß  die  stürmische  Witterung  in  jedem  Falle  ein  Kontinuum  bildete  und  nicht  mehrere
durch  verhältnismäßig  ruhige  Witterung  getrennte  Perioden  stürmischer  Witterung  oder  mehrere  Perioden
mit  wiederholt  rechtdrehenden  und  dann  wieder  zurückdrehenden  Winden  zu  einem  ganzen  vereinigt  wurden.
Es  mußte  darauf  ankommen,  die  Einzelphänomene  fcstzustellen,  eine  teilweise  schwierige  Aufgabe,  die  in
vielen  Fällen  ein  wiederholtes  Zurückgreifen  auf  die  Wetterkarten  erforderte;  in  einzelnen  Fällen  war  aber
trotzdem  nicht  eine  Trennung  der  Einzelerscheinungen  zu  erreichen,  wo  diese  nur  durch  ein  nochmaliges
Studium  der  Aufzeichnungen  in  den  Tagebüchern  der  Sturmwarnungsstellen  möglich  gewesen  wäre.  Liegt
beispielsweise  eine  Depression  über  Nordeuropa  mit  W.O.  verlaufenden  Isobaren  über  Mitteleuropa,  so
schreiten  häufig  Ausläufer  auf  ihrer  Südseite  vorüber,  die  nur  als  schwachwellige  Krümmungen  der  Isobaren ­
  hervortreten  und  dabei  in  ihrer  Aufeinanderfolge  eine  ebenso  große  Reihe  von  Stürmen  an  der
Küste  hervorrufen.
Die  im  Bereiche  derselben  Depressionen  auftretenden,  jedoch  in  verschiedener  Weise  hervorgerufenen
Sturmphänomene  erscheinen  in  der  Tabelle  Ä  der  Anlage  durch  eine  Klammer  auf  der  rechten  Seite  verbunden, ­
  um  die  Gemeinsamkeit  des  Depressionsgebietes  anzudeuten.  Soweit  es  sich  um  längere  Zeiten
andauernd  niedrigsten  Luftdrucks  bei  Island  oder  im  hohen  Nordosten  handelt,  besteht  hier  die  Möglichkeit ­
  einer  verschiedenen  Auffassung,  indem  die  aufeinanderfolgenden  vom  Ozean  nordostwärts  oder  vom
Eismeer  südostwärts  vordringenden  Depressionsgebiete  als  Ausläufer  einer  und  derselben  Depression  in
solchen  Zeiten  aufgefaßt  werden  können;  für  die  Trennung  der  Depressionen  ist  hier  bestimmend  gewesen,
daß  die  einzelnen  derartig  aufeinanderfolgenden  Depressionen  durch  einen  Ausläufer  hohen  Luftdrucks
(meist  über  Skandinavien)  voneinander  abgetrennt  aufgetreten  sind.  Ferner  ist  noch  die  vielfach  hervortretende ­
  Schwierigkeit  einer  Abgrenzung  der  einzelnen  Sturmphänomene  während  längerer  Perioden  mit
Winden  aus  östlichen  Richtungen  zu  erwähnen.
7.  Bestimmung  der  Windrichtung  und  Stärke  der  Sturmphänomene.  Die  Bestimmung  der  Windrichtung ­
  der  Sturmphänomene  erfolgte  für  die  einzelnen  Küstengebiete  hei  der  Zusammenfassung  der  für
mehrere  Tage  bestimmten  Gruppenwindrichtungen  auch  nach  den  Angaben  von  §  4.  Als  Sturm  pliänomenwindstärke
  wurde  für  jede  Gruppe  je  die  größte  der  an  einem  der  zusammengefaßten  Sturmtage  ermittelten ­
  Gruppen  Windstärken  angenommen,  und  ebenso  wurde  für  das  ganze,  in  seiner  Ausbreitung  über
die  verschiedenen  Küstengebiete  aufgefaßte  Sturmphänomen  die  größte  an  einer  der  betreffenden  Gruppen
ermittelte  Gruppensturmstärke  bei  Untersuchung  der  Ausbreitung  der  Phänomene  als  Sturmphänomen-Windstärke
  gesetzt.
§  8.  Ermittlung  der  ausgegebenen  Telegramme  zum  Hissen  und  Senken  der  Sturmsignale.  Um
die  von  der  Seewarte  ausgegebenen  telegraphischen  Anweisungen  zum  Hissen  und  zum  Hängenlassen  (Verlängerung), ­
  zur  Veränderung  und  zum  Senken  der  Signale  genau  festzustellen,  wurde  durchweg  auf  die
aufbewahrten  Originaltelegramme  zurückgegriffen.
Die  in  den  zehn  Jahren  erlassenen  Anweisungen  zum  Hissen  der  Signale  (h)  und  zu  deren  Verlängerung ­
  (v)  finden  sich  nach  den  Monaten  Mai/August  und  September'April  getrennt,  ohne  Sonderstellung ­
  der  Anweisungen  zur  Veränderung  der  Signale,  in  Tabelle  XI  zusammengestellt.
§  9.  Bestimmung  der  Rechtzeitigkeit  der  Warnungen.  Da  allgemeine  Mängel  der  telegraphischen
Beförderung  der  Sturmwarnungstelegramme  ebensowenig  wie  vorübergehende  telegraphische  Störungen  dem
Sturmwarnungswesen  zur  Last  gelegt  werden  können,  so  darf  bei  Beurteilung  der  Rechtzeitigkeit  des  Erlasses ­
  einer  Warnung  dem  Umstande  keine  Rechnung  getragen  werden,  daß  die  am  Sonntag  mittag  ausgegebenen
  Telegramme  meist  erst  am  Abend  und  die  während  des  Abenddienstes  ausgehenden  Telegramme
zum  grossen  Teil  erst  am  folgenden  Morgen  den  Sturmwamungsstellen  zugestellt  werden.
Als  rechtzeitige  Warnungen  wurden  zunächst  angesehen:  während  des  Morgendienstes  erlassene
Warnungen,  falls  zur  Zeit  der  Nachmittagsbeobachtungen  noch  keine  stürmischen  Winde  auftraten,  und
            
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