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Zwischenbericht StUKplus
28.02.2012
Anlage 1: Vorgaben zur Berichterstellung
Ökologische Begleitforschung am Offshore-Testfeldvorhaben „alpha ventus“ zur Evaluierung
des Standarduntersuchungskonzeptes des BSH
- StUKplus -
Vorgaben zur Berichterstellung
Das StUKplus-Vorhaben hat die Evaluierung des Standarduntersuchungskonzeptes in seiner dritten
Fortschreibung („StUK 3“) zum Ziel. Bei der Berichterstellung sind durch die Auftragnehmer nachfolgend
aufgeführte Vorgaben zu beachten.
Im Bericht sind Aussagen zu treffen (im Zwischenbericht zu den Punkten 5 - 7, im Schlussbericht
zusätzlich zu den Punkten 1-4, 8)
1. ob die im StUK 3 aufgeführten thematischen und technischen Mindestanforderungen an die
Untersuchung und Überwachung des Umweltzustandes ausreichend sind für i) die Beurteilung
der die Meeresumwelt betreffenden Tatbestandsmerkmale des § 3 SeeAnlV sowie ii) das in
der Betriebsphase von Windparks durchzuführende Monitoring.
2. ob die nach StUK 3 angeordneten Untersuchungen, insbesondere die Größe des Untersuchungsgebiets,
ausreichend sind, um die im Rahmen der Genehmigungsverfahren aufgestellten
Prognosen zu verifizieren bzw. validieren.
3. ob und wenn ja welche Effekte es gibt, die durch den bisherigen Untersuchungsumfang nicht
erfasst werden konnten bzw. die bisher nicht prognostizierbar waren.
4. ob durch die ergänzend durchgeführten Untersuchungen wesentliche Erkenntnisgewinne hinsichtlich
möglicher vom Offshore-Testfeld ausgehender Auswirkungen auf die Meeresumwelt
möglich sind. Im diesem Rahmen ist zu prüfen, ob und wie der im StUK 3 beschriebene Untersuchungsrahmen
und -umfang erweitert werden muss oder reduziert werden kann.
5. bzgl. des Stands der Wissenschaft und Technik der im StUK 3 beschriebenen Untersuchungsmethoden.
Unter Einbezug neuer Erkenntnisse und Forschungsergebnisse sind Vorschläge
für die Weiterentwicklung der Methoden zu erarbeiten.
6. inwiefern die im StUK 3 enthaltenen thematischen Mindestanforderungen dem aktuellen Stand
der Wissenschaft und Forschung entsprechen. Unter Einbezug neuer Erkenntnisse und Forschungsergebnisse
ist zu bewerten, ob eine Fortschreibung notwendig ist.
7. bzgl. der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit der im StUK 3 festgeschriebenen Erhebungsmethoden
und des Untersuchungsumfangs. In diesem Zusammenhang sind Kosteneinsparpotenziale
und mögliche Synergieeffekte aufzuzeigen. Für die Bau- und Betriebsphase
von Windparks ist eine Bewertung der Untersuchungsmethoden im Hinblick auf daraus resultierende
Eingriffe in den Betriebsablauf vorzunehmen.
8. bzgl. der inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung des StUK 3. Hier sind konkrete
Vorschläge für die Fortschreibung des Standards zu erarbeiten.
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