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Object : Jährlicher Zwischenbericht 2010

204

Zwischenbericht  StUKplus
28.02.2012

Anlage  1:  Vorgaben  zur  Berichterstellung

Ökologische  Begleitforschung  am  Offshore-Testfeldvorhaben  „alpha  ventus“  zur  Evaluierung
des  Standarduntersuchungskonzeptes  des  BSH
-  StUKplus  -

Vorgaben  zur  Berichterstellung

Das  StUKplus-Vorhaben  hat  die  Evaluierung  des  Standarduntersuchungskonzeptes  in  seiner  dritten
Fortschreibung  („StUK  3“)  zum  Ziel.  Bei  der  Berichterstellung  sind  durch  die  Auftragnehmer  nachfolgend ­
  aufgeführte  Vorgaben  zu  beachten.
Im  Bericht  sind  Aussagen  zu  treffen  (im  Zwischenbericht  zu  den  Punkten  5  -  7,  im  Schlussbericht ­
  zusätzlich  zu  den  Punkten  1-4,  8)
1.  ob  die  im  StUK  3  aufgeführten  thematischen  und  technischen  Mindestanforderungen  an  die
Untersuchung  und  Überwachung  des  Umweltzustandes  ausreichend  sind  für  i)  die  Beurteilung
der  die  Meeresumwelt  betreffenden  Tatbestandsmerkmale  des  §  3  SeeAnlV  sowie  ii)  das  in
der  Betriebsphase  von  Windparks  durchzuführende  Monitoring.
2.  ob  die  nach  StUK  3  angeordneten  Untersuchungen,  insbesondere  die  Größe  des  Untersuchungsgebiets, ­
  ausreichend  sind,  um  die  im  Rahmen  der  Genehmigungsverfahren  aufgestellten ­
  Prognosen  zu  verifizieren  bzw.  validieren.
3.  ob  und  wenn  ja  welche  Effekte  es  gibt,  die  durch  den  bisherigen  Untersuchungsumfang  nicht
erfasst  werden  konnten  bzw.  die  bisher  nicht  prognostizierbar  waren.
4.  ob  durch  die  ergänzend  durchgeführten  Untersuchungen  wesentliche  Erkenntnisgewinne  hinsichtlich ­
  möglicher  vom  Offshore-Testfeld  ausgehender  Auswirkungen  auf  die  Meeresumwelt
möglich  sind.  Im  diesem  Rahmen  ist  zu  prüfen,  ob  und  wie  der  im  StUK  3  beschriebene  Untersuchungsrahmen ­
  und  -umfang  erweitert  werden  muss  oder  reduziert  werden  kann.
5.  bzgl.  des  Stands  der  Wissenschaft  und  Technik  der  im  StUK  3  beschriebenen  Untersuchungsmethoden. ­
  Unter  Einbezug  neuer  Erkenntnisse  und  Forschungsergebnisse  sind  Vorschläge ­
  für  die  Weiterentwicklung  der  Methoden  zu  erarbeiten.
6.  inwiefern  die  im  StUK  3  enthaltenen  thematischen  Mindestanforderungen  dem  aktuellen  Stand
der  Wissenschaft  und  Forschung  entsprechen.  Unter  Einbezug  neuer  Erkenntnisse  und  Forschungsergebnisse ­
  ist  zu  bewerten,  ob  eine  Fortschreibung  notwendig  ist.
7.  bzgl.  der  Wirtschaftlichkeit  und  Verhältnismäßigkeit  der  im  StUK  3  festgeschriebenen  Erhebungsmethoden ­
  und  des  Untersuchungsumfangs.  In  diesem  Zusammenhang  sind  Kosteneinsparpotenziale ­
  und  mögliche  Synergieeffekte  aufzuzeigen.  Für  die  Bau-  und  Betriebsphase
von  Windparks  ist  eine  Bewertung  der  Untersuchungsmethoden  im  Hinblick  auf  daraus  resultierende ­
  Eingriffe  in  den  Betriebsablauf  vorzunehmen.
8.  bzgl.  der  inhaltlichen  und  methodischen  Weiterentwicklung  des  StUK  3.  Hier  sind  konkrete
Vorschläge  für  die  Fortschreibung  des  Standards  zu  erarbeiten.
            
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