Teil B: Mindestanforderungen
Geologische Erkundung
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7 Geologischer Bericht
7.1 Zweck
Im Geologischen Bericht sind die Ergebnisse der geophysikalischen Aufnahme und Bohrergebnisse
zusammenzuführen und zu bewerten. Der Bericht stellt die Grundlage für die weitere Planung dar und
enthält eine Beschreibung des geologischen Untergrundmodells, auf dem die Bauwerke errichtet wer
den sollen. Er ist ingenieurgeologisch auszurichten und soll zusammen mit den geotechnischen Be
richten (siehe Teil A. Kap. 2) eine Informations- und Datengrundlage für die Verifizierung der geplanten
Standorte und für die Auswahl der geeigneten Fundamenttypen darstellen.
7.2 Inhalt
Der Geologische Bericht enthält mindestens folgende Angaben:
• kurze Projektbeschreibung,
• Ziel der Untersuchungen,
• durchführendes Büro und beteiligte Bearbeiter,
• Zeitraum der Arbeiten auf See und im Labor,
• Beschreibung aller verwendeten Messsysteme und -geräte,
• relevante Angaben aus den Messprotokollen wie z.B. äußere Bedingungen, Schallprofile Im
Wasser, etc.,
• Datenprozesslerung,
• Ergebnisse der Literaturstudie,
• Datenauswertung (z.B. Angabe der verwendeten Schallgeschwindigkeiten im Sediment),
• Gegenüberstellung von akustischer Beschreibung der Sedimenteinheiten mit lithologischer Be
schreibung aus den Schichtverzeichnissen (z.B. in Form einer Tabelle),
• Lage der Profile und Bohrungen, Bohrprofile nach DIN 4023, erforderlichenfalls Korngrößenanaly
sen und andere relevante geotechnische Parameter - soweit ermittelt - nach DIN (ggf. im Anhang),
• Darstellung der Ergebnisse In geologischen Längs- und Querschnitten im geeigneten Maßstab,
• Bewertung der Ergebnisse,
• Zusammenfassung und
• CD mit digitaler Kartendarstellung in CAD- oder GIS-Format, vorzugsweise Im Shape-Format.
7.3 Vorgaben
Referenzsystem: ETRS89 (WGS 84)
Projektion: Gauß-Krüger (3°-Strelfen), UTM oder transversale Zylinderprojektion
Tiefenangaben: bezogen auf SKN (LAT)