Teil B - Nachweise und Genehmigungserfordernisse
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• Darstellung der Schallabstrahlung der Tragstruktur, Insbesondere der Unterkonstruktion:
Schallabstrahlung während der Bauphase und
Schallabstrahlung während der Betriebsphase.
• Darstellung der geplanten Überwachung der Tragstruktur durch ein Condition Monitoring System
(CMS) für mindestens 1/10 der Offshore-WEA.
• Besonderheiten beim Nachweis von Stahlkonstruktionen:
Belm Stabllltätsnachwels von Kreiszylinderschalen darf nach Abschnitt 10.1.3 der „Richtlinie
für Windenergieanlagen - Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Grün
dung“ (Ausgabe März 2004) f 181 des Deutschen Instituts für Bautechnik verfahren werden.
Belm Nachweis Im Grenzzustand der Ermüdung Ist bei gerammten Pfählen (auch bei Monopl-
les) der Schädigungsanteil aus der Rammung selbst zu berücksichtigen.
Der Nachweis von Grouted-Jolnt-Verblndungen Ist gemäß den Empfehlungen des GL oder des
DNV mit Hilfe der Flnlte-Elemente (FE)-Methode zu führen und ggf. durch Laborversuche eines
anerkannten Prüfinstituts zu bestätigen.
3.2.3.4 Bauliche Durchbildung
• Besonderheiten bei Stahlkonstruktionen:
Bel Verwendung von Edelstahlbautellen sind die besonderen Korrosionsgefahren zu beach
ten.
Die Windturbine (z. B. Stahlturm) und die Ausrüstungen (Secondary Steel wie Boat-Landlng,
Plattformen und Leitern) sind an das Blitzschutz- und Erdungssystem anzuschließen.
Bel gerammten Großrohren (Monoplles) Ist ein Mindestverhältniswert von Durchmesser zu
Wandstärke D/t= 100 möglichst einzuhalten.
• Besonderheiten bei Massivkonstruktionen:
Es Ist auf die konsequente Durchführung von Blitzschutz- und Erdungsleitungen durch die Be
tonstrukturen zur Ableitung In den Baugrund (z. B. Anschluss an die vorhandene Bewehrung)
zu achten.
Bel Verwendung von Edelstahlbautellen sind die besonderen Korrosionsgefahren zu beach
ten.
Bel der konstruktiven Durchbildung der Stahlbeton- und Spannbetonbewehrung sind Aspekte
der Mindest- und Rissbewehrung, Stab- und Randabstände, Betondeckung, Biegeradien, Ver-
ankerungs- und Übergreifungslängen, Verankerungen der Querkraftbewehrung sowie Korrosi
onsschutzmaßnahmen bei Vorspannelementen zu beachten.
3.2.4 Gründungselemente
3.2.4.1 Vorbemerkungen
Offshore-WEA sind Bauwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, Ihre Gründungen sind nach DIN 1054-
2005.01 f 191 In die geotechnlsche Kategorie 3 (Erd- und Grundbauwerke sowie geotechnlsche Maßnah
men mit hohem geotechnlschen Risiko) einzustufen. Sie erfordern eine Ingenleurmäßlge Bearbeitung
des Gründungsentwurfs mit zahlenmäßigen Sicherheitsnachweisen (Standsicherheit und Gebrauchsfä
higkeit) auf der Grundlage Individueller Baugrunduntersuchung und -beurtellung unter Beteiligung eines
Sachverständigen für Geotechnik mit vertieften Kenntnissen und Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Über die Unwägbarkeiten der örtlichen Baugrundsituation hinaus sind die beschränkten Möglichkeiten
deterministischer Berechnungsmodelle der Geotechnik beim Entwurf der Gründungselemente von Off
shore-WEA zu berücksichtigen.