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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 3 (1875)

Annalen der-Hydrographie 
und 
maritimen Meteorologie. 
Organ des Hydrographischen Bureaus und der Deutschen Seewarte. 
Herausgegeben 
von der 
Kaiserlichen Admiralität. 
IL Jahrgang der Hydrographischen Mittheilungen 1875. No. 11 und 12. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler und Sohn, Königl. Hofbuchhandlung, Kochstr, 69, 
Die „Annalen der Hydrographie etc‘ erscheinen in Monatsheften. Der halbjährige Prännmerationspreis beträgt 1 M. 50 Pf, 
Einzelne Nummern kosten 50 Pf, Die „Nachrichten‘ für Seefahrer“ als Beiblatt zu den „Annalen der Hydrographie etc,“ 
erscheinen wöchentlich einmal, in dringenden Fällen in Extrablättern; Abonnementspreis 1 M, halbjährlich, einzelne Num- 
mern 5 Pf, Man abonnirt auf dieselben — gotrennt zu obigen Preisen oder zusammen für 2 M. 50 Pf, halbjährlich — 
ausserhalb bei den Postanstalten und Buchhandlungen (in Kiel bei der Universitäts - Buchhandlung, Schuhmacherstrasse 86), 
in Berlin bei der Expedition, Kochstrasse 69. 
EI 
Die Vermessungsarbeiten an den deutschen Küsten. 
Von Corvetten - Capitain Jung. ; 
(Mit einer Skizze,) 
Einen wichtigen Theil der Aufgaben und der Thätigkeit des Hydrogra- 
phischen Bureaus der Kaiserlichen Admiralität bilden die Vermessungs- 
arbeiten an den deutschen Küsten und in den umliegenden Gewässern, welche, 
wie in dem Artikel „Das Hydrographische Bureau der Kaiserlichen Admiralität“ 
in dem letzten Hefte dieser Annalen pag. 146 hervorgehoben ist: „die genaue 
Aufnahme unserer Küsten und Fahrwasser zum Gegenstand haben, damit dar- 
nach Karten für die weitergehenden Anforderungen der Kriegsmarine, die vor 
Allem eine gründliche Kenntniss der heimischen Fahrwasser besitzen muss, 
und für den Gebrauch der Handelsschiffe entworfen werden können.“. Und in 
der That ist die Herstellung und Herausgabe eines geeigneten Seekarten- 
Materials, auf Grund dessen der Seemann seinen Kurs bestimmen und sein 
Schiff möglichst gefahrlos von einem Hafen zum andern führen kann, ein 
wesentliches und gebieterisches Erforderniss jedes Staates, dessen Gebiet vom 
Meere bespült wird, Bei der früheren Zerrissenheit unseres deutschen Vater- 
landes, welche auch den nautischen Interessen hindernd in den Weg trat, konnte 
allerdings ein einheitliches, allen berechtigten Anforderungen entsprechendes 
Karten-Material nicht geschaffen werden, und unsere deutsche Schiffahrt war 
leider auf den Gebrauch der im Auslande herausgegebenen Karten der eigenen 
Küsten und Häfen beschränkt, so auf die englischen und dänischen Karten 
für die Nordsee und. die dänischen für die Ostsee. 
Auch waren nur wenige der deutschen Uferstaaten in der Lage, wirk- 
lich Erspriesliches in dieser Beziehung leisten zu können. Die Grossherzog- 
thümer Mecklenburg und Oldenburg haben, auf diesem Gebiete nicht gearbeitet 
und die Hansestädte beschränkten sich darauf, Karten des eigenen See- 
gebietes mit der allernächsten Umgebung desselben zu veröffentlichen. Das 
ehemalige Königreich Hannover, seiner Rolle als deutscher Admiralstaat ein- 
gedenk, veranlasste allerdings in den Jahren 1862 — 66 eine Aufnahme der
	        
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