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Full text: Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie, 3 (1875)

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Im April 1873 hatte sich in Berlin unter dem Vorsitze des Herrn Ge- 
heimrath Dove eine vom Reichskanzleramte berufene Commission von Fach- 
männern nach längeren Berathungen zu einer Reihe von Vorschlägen über die 
Organisation eines verbesserten Sturmwarnungssystems an den deutschen Küsten 
geemigt, die gleichfalls in einem umfassenden Berichte niedergelegt wurden. In 
Folge einer auf der Leipziger Meteorologen-Conferenz gegebenen Anregung wur- 
den auf dem Wiener Congresse die Grundzüge der Wettertolegraphie und 
der darauf gegründeten Prognose Gegenstand eingehender Berathungen, deren 
Resultat in einem Berichte über die Zweckmässigkeit solcher Einrichtungen und 
deren Umfang vorbreitet wurde*), welcher in Verbindung mit dem Berichte der 
deutschen Commission die Grundlage für alle weiteren Massnahmen in dieser 
Richtung abgab. Sowohl in den in Wien, wie in jenen in Berlin gefassten Be- 
schlüssen trat die Ansicht bestimmt hervor, dass es für beide Zweige meteoro- 
logischer Forschung als förderlich zu erachten sei, wenn die Coentralstelle für 
maritime Meteorologie und für Sturmwarnung in einer Institution vereinigt wer- 
den würde. Da sich überdies die Mehrzahl der deutschen Commission zur Be- 
rathung eines verbesserten Sturmwarnungssystems und die Beschlüsse des Wie- 
ner Meteorologen-Congresses für die Wahl eines Sechafens als Sitz einer solchen 
vereinigten Centralstelle ausgesprochen hatten, so war auch bald die Frage, wo 
lie Deutsche Seewarte, welche Bezeichnung man nach dem Vorgange der 
Versammlung deutscher Geographen in Frankfurt a. M. (Juli 1865) für das in 
seinen Zielen erweiterte Institut gewählt hatte, zu errichten sei, zu Gunsten 
Hamburgs entschieden, um so mehr, als das seit einer Reihe von Jahren in 
dieser Stadt wirkende, vom Reiche subventionirte Privatinstitut der norddeut- 
schen Seewarte den Boden für die Zwecke derselben vorbereitet hatte. 
Bei der in massgebenden Kreisen herrschenden Ueberzeugung von der 
Bedeutung des Instituts für die Förderung der Interessen der deutschen Seefahrt 
waren alle Vorfragen der Errichtung desselben nach kurzer Zeit erledigt, und 
als der Reichstag die für die Einrichtung und Organisation erforderlichen Geld- 
mittel gegen Ende des verflossenen Jahres bewilligt hatte, wurde auch ohne 
Verzug mit denselben vorgegangen. Durch Beschluss des Reichstages, und zwar 
auf Antrag aus dem Reichstage selbst, war die Deutsche Seewarte dem Chef 
der Kaiserlichen Admiralität unterstellt worden, wodurch Einheit in allen jenen 
Einrichtungen des Reiches, welche hydrographischen Zwecken zu dienen haben, 
gesichert werden sollte, welche Einheit namentlich darin ihren Ausdruck finden 
muss, dass die Arbeits - Provinzen des neuen Institutes und des Hydrographi- 
schen Bureaus der Kaiserlichen Admiralität, zweier vollkommen von einander 
unabhängiger Institute, in organischer Weise geschieden wurden, während an- 
dererseits der innere Zusammenhang der Arbeit in strongster Weise gewahrt 
bleiben musste. 
Die Deutsche Seewarte, unter Leitung eines Directors, zerfällt nach 
dem nun zum Theile durchgeführten, oder doch in der Durchführung begriffenen 
Organisations-Plane in drei Abtheilungen, welcher jeder ein Abtheilungs - Chef 
vorsteht. 
Die erste Abthoilung umfasst die Arbeiten über maritime Meteorologie 
und Oceanographie in ihrer Anwendung auf die praktische Seefahrt. Es gehört 
daher in dieselbe das Ausgeben von Wotterbüchern und die Anleitung zum 
Führen derselben, sowie deren Sammeln nach der Ausfüllung, die controlirenden 
Untersuchungen über den Werth der eingelieferten Beobachtungen für die Zwecke 
ler Seewarte. Das auf diese Weise gesammelte und geprüfte Beobachtungs- 
material wird sodann in dieser Abtheilung nach den hierfür angenommenen Me- 
thoden discutirt und die Resultate einer solchen Discussion einmal im Interesse 
meteorologischer Forschung überhaupt, sodann auch zur Aufstellung "allgemeiner 
Segelanweisungen verwerthet. Bei der Ausführung dieser Arbeiten und der dar- 
auf beruhenden Veröffentlichungen werden die von der maritimen Conferenz in 
London (September 1874) aufgestellten Grundsätze strengstens” beachtet, damit 
der internationale Charakter des hierauf bezüglichen Arbeitsplanes in dem deut- 
schen Institute in möglichster Ganzheit zur Durchführung gelange, sowie denn 
überhaupt ein loyales Festhalten an solchen Normen, wie sie durch internatio- 
‘\ S. Beilage zu No. 17 der „Zydrographischen Mittheilungen“ v. I. 1874.
	        
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