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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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Süden der dänischen Meerengen den Status einer Meerenge im Sinne der Art. 
37 ff. SRÜ erlangen mit der Folge, daß u.a. fremdflaggige Schiffe das uneinge 
schränkte Recht auf freie Transitdurchfahrt auf der gesamten Breite des See 
gebiets (bis in unmittelbare Küstennähe) in Anspruch nehmen könnten, bevor 
sie sich dem Vertragsregime der dänischen Meerengen zu unterwerfen hätten. 
Auf diese Weise ergibt sich vor der schleswig-holsteinischen Küste ein Küsten 
meer von durchschnittlich bis zu 9 sm Breite, bevor diese Grenze im Seegebiet 
östlich von Fehmarn in die bestehende Küstenmeergrenze Mecklenburg-Vor 
pommerns übergeht. 
Der Hohe-See-Korridor in der Ostsee und die Feinabstimmung der seitlichen 
Seegrenzen zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik 
Deutschland am Ausgang der Flensburger Förde, und im Seegebiet nördlich von 
Sylt, sind Gegenstand laufender bilateraler Konsultationen. Das Bundesland 
Schleswig-Holstein ist an diesen Konsultationen, die unter Federführung des 
Auswärtigen Amtes laufen, beteiligt. 
Die seitliche Abgrenzung der Küstenmeere ist auch im Verhältnis Deutschland - 
Niederlande in der Emsmündung (Ems-Dollart-Streit) seit vielen Jahren unge 
löst 9 . Die Übergangslösung eines gemeinsamen Nutzungsgebietes kann keine 
Dauerlösung sein. Über 20 bilaterale Konsultationsrunden haben bisher keine 
Lösung gebracht. Schiffahrtsinteressen und Bodenschätze (Erdgas) spielen in 
diesem Fall eine starke Rolle. 
Die Regelung der Küstenmeergrenzen in der Oder-Bucht 1988 zwischen der 
ehemaligen DDR und Polen kann demgegenüber als positives Ergebnis - und 
einzige abgeschlossene Regelung - gewürdigt werden. Die komplizierte aber 
letztlich ausgewogene Regelung ist an anderer Stelle 10 beschrieben worden. Sie 
zeichnet sich dadurch aus, daß die seitlichen Küstenmeergrenzen und Fest- 
landsockel-/Fischereizonengrenzen erheblich auseinanderfallen (Beispiel einer 
"funktionalen Grenzziehung"). Gemeinsam ist allen vier Fällen einer seitlichen 
Abgrenzung zu den Nachbarstaaten, daß Schiffahrtswege im Zugang zu wichti 
9 Gunter Körtel, Ausdehnung der niederländischen Hoheitsgewässer auf zwölf Seemeilen 
Breite - ein neues Ems-Dollart-Problem? HANSA 112 (1985), S. 2272f.; Hans-Heinr. 
Winte, Die Grenzproblematik des Dollarthafenprojekts, DVBI. (1988), S. 175; H. Zydek/ 
H.G. Dahlgrün, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König 
reich der Niederlande über die Ausbeutung von Bodenschätzen in der Emsmündung, 
Erdöl-Zeitschrift (1963), S. 3 -14. 
10 Uwe Jenisch, Die Ostsee als Wirtschafts- und Lebensraum, German Yearbook of Interna 
tional Law 33 (1990), S. 367f.
	        
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