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Süden der dänischen Meerengen den Status einer Meerenge im Sinne der Art.
37 ff. SRÜ erlangen mit der Folge, daß u.a. fremdflaggige Schiffe das uneinge
schränkte Recht auf freie Transitdurchfahrt auf der gesamten Breite des See
gebiets (bis in unmittelbare Küstennähe) in Anspruch nehmen könnten, bevor
sie sich dem Vertragsregime der dänischen Meerengen zu unterwerfen hätten.
Auf diese Weise ergibt sich vor der schleswig-holsteinischen Küste ein Küsten
meer von durchschnittlich bis zu 9 sm Breite, bevor diese Grenze im Seegebiet
östlich von Fehmarn in die bestehende Küstenmeergrenze Mecklenburg-Vor
pommerns übergeht.
Der Hohe-See-Korridor in der Ostsee und die Feinabstimmung der seitlichen
Seegrenzen zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik
Deutschland am Ausgang der Flensburger Förde, und im Seegebiet nördlich von
Sylt, sind Gegenstand laufender bilateraler Konsultationen. Das Bundesland
Schleswig-Holstein ist an diesen Konsultationen, die unter Federführung des
Auswärtigen Amtes laufen, beteiligt.
Die seitliche Abgrenzung der Küstenmeere ist auch im Verhältnis Deutschland -
Niederlande in der Emsmündung (Ems-Dollart-Streit) seit vielen Jahren unge
löst 9 . Die Übergangslösung eines gemeinsamen Nutzungsgebietes kann keine
Dauerlösung sein. Über 20 bilaterale Konsultationsrunden haben bisher keine
Lösung gebracht. Schiffahrtsinteressen und Bodenschätze (Erdgas) spielen in
diesem Fall eine starke Rolle.
Die Regelung der Küstenmeergrenzen in der Oder-Bucht 1988 zwischen der
ehemaligen DDR und Polen kann demgegenüber als positives Ergebnis - und
einzige abgeschlossene Regelung - gewürdigt werden. Die komplizierte aber
letztlich ausgewogene Regelung ist an anderer Stelle 10 beschrieben worden. Sie
zeichnet sich dadurch aus, daß die seitlichen Küstenmeergrenzen und Fest-
landsockel-/Fischereizonengrenzen erheblich auseinanderfallen (Beispiel einer
"funktionalen Grenzziehung"). Gemeinsam ist allen vier Fällen einer seitlichen
Abgrenzung zu den Nachbarstaaten, daß Schiffahrtswege im Zugang zu wichti
9 Gunter Körtel, Ausdehnung der niederländischen Hoheitsgewässer auf zwölf Seemeilen
Breite - ein neues Ems-Dollart-Problem? HANSA 112 (1985), S. 2272f.; Hans-Heinr.
Winte, Die Grenzproblematik des Dollarthafenprojekts, DVBI. (1988), S. 175; H. Zydek/
H.G. Dahlgrün, Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem König
reich der Niederlande über die Ausbeutung von Bodenschätzen in der Emsmündung,
Erdöl-Zeitschrift (1963), S. 3 -14.
10 Uwe Jenisch, Die Ostsee als Wirtschafts- und Lebensraum, German Yearbook of Interna
tional Law 33 (1990), S. 367f.