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Full text: Jahresbericht 1871

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Reichliche Brunnen liefern das Trinkwasser, so dass es nicht nöthig ist, 
sich hierzu des Flusswassers zu bedienen, welches jedoch von den Schiffen vor 
gezogen wird. 
Was das Latrinenwesen anbetrifft, so besteht Abfuhrsystem. 
Erkrankte Seeleute werden in Frivatlazarethen in der Nähe des Hafens und 
im städtischen Krankenhause untergebracht. 
Quarantainebestimmungen existiren für Preussen gemäss Cabinetsordre vom 
8. August 1835, Regulativ vom 28. Sept. 1867, wonach eine viertägige Beobach- 
tungsquarantaine für Schiffe, welche aus dem Auslande von durch die Cholera 
inficirten Orten kommen. 
Ein Ministerial-Rcscript vom 3. Juli 1863 trifft Bestimmungen zur Ab 
wendung der Einschleppung der Pest und des gelben Fiebers. 
Der Gesundheitszustand auf abgehenden Schiften wird nicht vorher untersucht. 
In diesem Jahre war hier die Cholera in kaum epidemicartiger Verbreitung, 
doch starb circa die Hälfte der Erkrankten. 
Im verflossenen Quartal war der Gesundheitszustand ein verhältnissmässig 
sehr günstiger, nur gastrische Erkrankungen waren nicht ganz selten. Der Ge 
sundheitszustand auf den Schiffen war gut. 
Vom Vorsteheramte der Kauf mannschaß, 
7) Königsberg, 54° 43' N., 20° 30' O., den 10. November 1871. 
Es besteht hier ein gesetzlicher Impfzwang, doch keine staatsseitig geordnete 
Impfanstalt. 
Die von der Commune, nicht vom Staate angestellten Armenärzte, nehmen 
von Zeit zu Zeit Impfungen armer Kinder unentgeltlich vor. 
Wir sind sehr unzulänglich mit Trinkwasser aus gewöhnlichen Brunnen 
versorgt, eine städtische Wasserleitung ist aber in der Ausführung begriffen. 
Das städtische Fuhrwesen besorgt die Abfuhr der Auswurfsstoffe der Kloaken 
und Latrinen. Es ist daneben ein Privat-Abfuhr-Institut seit einigen Jahren 
in‘s Leben getreten. Im Ganzen ist bei uns die Beseitigung der Excremente 
und sonstigen Unreinigkeiten noch sehr mangelhaft. 
Erkrankte Seeleute finden wie andere Kranke in einer grossen städtischen 
Krankenanstalt, unter Umstünden auch iu den Universitätskliniken und Ln einer 
Wohlthätigkeitsanstalt (Krankenhaus der Barmherzigkeit) Aufnahme. 
Eine Untersuchung abgohender Schiffe hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes 
findet nur auf Antrag dos Schiffsführers statt. 
Die letzte hier epidemische Krankheit war die Cholera, welche am 26. Juli 
dieses Jahres ausbrach und nach dem 14. Octobcr, wo letzter Krankheitsfall, 
erloschen ist; von 2880 an ihr Erkrankten starben 1568. 
Von den Vorstehern der Kaufmannschaft. 
8) Stettin, (Jacobikirche) 53° 25' N., 14° 34'0., den 5. October I87J. 
Im dritten Quartal von 1871 erkrankten an der Cholera 87 Personen, 
starben 72, genasen 7, blieben 8 in Behandlung. 
9) Stettin, den 9. November 1871. 
Es existirt Impfzwang, aber keine Impfanstalt vom Staate geordnet. 
Die Prostitution wird polizeilich und sanitätlich vom Kreisphysikat controlirt. 
Das Trinkwasser wird durch Brunnen und Wasserleitung herbeigeschafft.
	        
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