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Volltext: Jahresbericht 1871

Vili 
Bei Schiffen bis zu 200 Last wird wöchentlich zweimal eine Auflösung von 
2 8 in 20 ‘5 warmem Wasser und bei grösseren Schiffen nach Verhältnis» mehr 
in die Pumpen gegossen. 
2) Desinfeetionspulver zum Reinigen des Schiffsraums, des Decks und der 
Kojen, sowie der Kleidungsstücke der an ansteckenden Krankheiten, namentlich 
Cholera erkrankt gewesenen Personen: entweder carboisaurer Kalk, Aetzkalk 
im üeberschuss nnd Eisenvitriol oder carbolsaures Desinfeetionspulver (aus der 
Fabrik von Schräder & Berend in Schönfeld, bei Leipzig.) Schiffe, welche bis 
zu 100 Passagiere fahren, haben von diesem Desinfeetiousmittel 100 "ft mitzunehmen 
und ist für jede weitere lOOPassagiere (wobei eine überschiessende Zahl für 
100 gerechnet wird) das Quantum um 50 it zu vermehren. Das Pulver wird 
trocken zum Aufstreuen auf das von Kranken Erbrochene und auf die mit den 
Ausleerungen befeuchteten Betten und Strohsäcke, wie auch mit Wasser angerührt 
(5 < tt auf 1 Eimer) zum Reinigen des Decks, der Kojen und der Kleidungsstücke 
angewendet. 
Aus dem Berichte des Handelsvereins. 
4) Brake. Telegraph 53° 19,6' N., 8° 29' O., 23. October 1871. 
Wie im ganzen Grossherzogthum Oldenburg ist auch hier Impfzwang 
eingeführt und wird derselbe in folgender Weise gehandhabt. 
Die Plärrer geben im Frühjahr einen Auszug aus dem Kirchenbuche in 
Betreff der im verflossenen Jahre Geborenen. Sofort nach dem 1 Mai, weil um 
Maitag die Tagelöhner in hiesiger Gegend häufig ihren Wohnort wechseln, wird 
durch die Bauernvögte und Bezirksvorsteher Umfrage gehalten, ob die Kinder 
noch am Leben und sich noch mit ihren Eltern am Geburtsorte aufhaltcn. 
Darnach weiden die Impflisten gemeindeweise aufgestellt unter Benachrichtigung 
derjenigen Behörden, in deren Bezirk etwa Eltern umgezogen sind. Die 
Gemeindelisten werden sodann dem Kroisphysikus mitgetheilt, welcher sie wieder 
an die verschiedenen Aerzte zur Ausführung der Impfung vertheilt. Diese 
setzen darauf in den verschiedenen Gemeinden an passenden Orten Termin zur 
öffentlichen Impfung au, wozu die Eltern durch die Behörde bei Geldstrafe 
geladen werden, um entweder ihre Kinder zur Impfung dorthin zu bringen oder 
eine Bescheinigung beizubringen, dass schon ein anderer Arzt die Impfung voll 
zogen hatte. Die hierüber vom Impfarzt angefertigten Listen werden wiederum 
vom Kreisphysikus controlirt, und dann an die Verwaltungsbehörde zurückgesendet. 
Wegen Krankheit nicht oder ohne Erfolg Geimpfte werden alsdann in die nächst 
jährigen Impflisten übertragen. Die Impfärzte haben das Privilegium, dass auf 
Verwaltungswegen ihre Impgebühren beigetrieben weiden, ohne dass sie selbst 
Kosten davon haben. Eine staatsseitig geordnete Impfanstalt existirt ausser 
dem nicht. 
Die Prostitution wird nicht in sanitatspolizeUicher Weise controllirt, doch 
war dieselbe auch bis jetzt höchst unbedeutend und nur durch einige herum- 
vagirende Schenkmädchcn vertreten. Trotzdem hat sich noch keine bedenkliche 
Verbreitung der Syphilis bemerkbar gemacht. 
Baupolizeiliche Massregeln zur Beseitigung hygienischer Missstäude existiren 
hier nicht. Die Stadt hat thcils gutes Brunnen- theils Cysternenwasser, theils 
durch Euwässerungsgräben bei Fluthzeit ans der Weser erhaltenes Wasser, 
welches man sich ablagern lässt und dann von den Wohlhabenderen noch 
ßllrirt wird.
	        
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