eine Minderung dieser Belastung des Meeres nur über eine
Verbesserung des Gewässerschutzes im Binnenland möglich ist.
Wenn dort diese Belastungen durch quellenorientierte Maß-
nahmen reduziert werden, so kommt dies auch der Nordsee
zugute, Auch nach dem Vorsorgeprinzip ist die Sanierung
der Binnengewässer eine unabdingbare Voraussetzung für den
Schutz der Nordsee.
1436. Der Schutz des Wattenmeeres muß verstärkt werden.
Insbesondere sind alle Maßnahmen zu treffen, die das Risiko
eines Unfalles von Öltankern Oder Chemikalientransportern
vermindern, die eine Schlepp- und Leichterhilfe bei Hava-
rien verbessern und die eine Abwehr einer der Küste drohen-
den Ölpest effizienter machen (Kap. 6.4 und 10.2.2.4.6).
Entsprechendes gilt für die Verbesserung der Sicherheits-
technik und die Überwachungen bei der Offshore-Förderung
von Erdöl,
Deichbaumaßnahmen im Wattenmeer sollten nur in Form von
Deichverstärkungen oder unmittelbarer Vordeichung ohne
Landgewinnung vorgenommen werden (Kap. 8.1 und 11.8),
Um eine Schädigung wertvoller Naturgebiete auf den Inseln
und in bestimmten Küstenregionen durch die Freizeitnutzung
zu verhindern, muß eine gewisse Steuerung und gegebenenfalls
Begrenzung des Fremdenverkehrs erfolgen (Kap. 8.3 und 11.8),
Industrielle Großvorhaben und entsprechende Häfen, von denen
Gefährdungen für das Wattenmeer ausgehen können, sollten
unterbleiben (Kap. 3.4 und 11.8).
1437. Die bisherige Praxis der Verkiappung?” von Klärschlamm
in der inneren Deutschen Bucht (Kap. 4.6 und 5.8) muß einge-
stellt werden
+) Anmerkung: seit April 1981 eingestellt