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Teil B - Nachweise und G e n e h m i g u n g s e r f o r d e r n i s s e
Eine Fortschreibung des Errichtungshandbuchs nach der Erteilung der 3. Freigabe ist nicht
erforderlich; Abweichungen und Änderungen sind nach Beginn der Errichtung im Vollzugsver
fahren zu dokumentieren und mit der Zulassungsbehörde abzustimmen.
1.3.5 Betriebsphase
Die Betriebsphase umfasst den Betrieb, die Unterhaltung und Überwachung der Offshore-
Bauwerke. Während dieser Phase sind regelmäßig Wiederkehrende Prüfungen durchzufüh
ren. Der Prüfbeauftragte stellt die Konformitätsbescheinigung gemäß Prüf- und Inspektions
plan für die Wiederkehrenden Prüfungen aus.
Bei den Prüfungen von Offshore-Bauwerken wird zwischen wiederkehrenden und ereignisge
steuerten Prüfungen unterschieden. Die wiederkehrenden Prüfungen dienen insbesondere
der Überprüfung sich abzeichnender, möglicher Änderungen des Zustandes der Tragstruktur.
Ereignisgesteuerte Prüfungen müssen durchgeführt werden, wenn aufgrund des Ereignisses
zu erwarten ist, dass ein Schaden entstanden ist. Falls Bestandteile und Strukturelemente im
Rahmen einer ereignisgesteuerten Prüfung umfassend geprüft wurden, beginnt das Intervall
der Wiederkehrenden Prüfung von neuem. Es handelt sich bei den Prüfelementen und den
Intervallen um Richtwerte. Diese müssen an den Standort und die Art der Offshore-Bauwerke
angepasst werden und sind entsprechend im Prüf- und Inspektionsplan zu erfassen.
Der Betreiber reicht die Inspektionsberichte der Wiederkehrenden Prüfungen beim Prüfbeauf
tragten ein. Der Prüfbeauftragte beurteilt die Ergebnisse der Wiederkehrenden Prüfungen mit
Bezug zur strukturellen Integrität des Gesamtbauwerks und erstellt einen zusammenfassen
den Bericht.
Werden die untersuchten Offshore-Bauwerke ordnungsgemäß und regelkonform betrieben und
regelmäßig (nach Prüf- und Inspektionsplan für die Wiederkehrenden Prüfungen) hinsichtlich
ihrer strukturellen Integrität überprüft, wird die Konformitätsbescheinigung zum Prüf- und Ins
pektionsplan für die Wiederkehrenden Prüfungen durch den Prüfbeauftragten ausgestellt.
Der Prüfbericht und die Konformitätsbescheinigung werden durch den Betreiber bei der
Zulassungsbehörde eingereicht.
Im Rahmen der i. d. R. jährlich durchzuführenden Statusbesprechung beim BSFI stellt der Be
treiber den technischen Zustand der Offshore-Bauwerke dar. Die Zulassungsbehörde kann
zusätzliche geeignete Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Offshore-Bauwerke anord
nen. Danach entscheidet die Zulassungsbehörde über eine Aufrechterhaltung oder einen
vorübergehenden Entzug der Betriebsfreigabe.
Bauliche Änderungen an den Anlagen sind nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten in der
Bestandsfeststellung zu dokumentieren.
Analog zu den erforderlichen Nachweisen der Ausführungsphase ist in der Betriebsphase für
alle wesentlichen Einbauteile und Montagen vom Produktions- bis zum Aufstellungsort ein
sicherer Transport nachzuweisen.
1.3.5.1 Bereitzustellende Unterlagen für die Wiederkehrenden Prüfungen
Für Offshore-Strukturen werden durch die Lage der zu prüfenden Teile und deren unterschied
liche Qualität (z. B. konstruktive Sicherheitsfaktoren) unterschiedliche Prüfinterintervalle zu
Grunde gelegt. Basierend auf den Prüfergebnissen können diese Prüfintervalle nach einer ent
sprechenden Laufzeit und Häufigkeit der Prüfung durch einen Antrag auf Abweichung ange