analoge Meßwerte in digitale Meßwerte gewan
delt werden. Um die erfaßten Meßwerte ange
messen darstellen und speichern zu können,
muß ein geeigneter Kompromiß zwischen Be
schaffung und Eigenentwicklung der notwendi
gen Programme gefunden werden. Zugekaufte
Programme sind zwar in der Regel wirtschaftli
cher, können aber nur bedingt an die speziellen
Anforderungen angepaßt werden. Bel dem hier
gewählten Weg werden visuelle Programmier
sprachen verwendet, die es erlauben, gekaufte
Programmodule (z. B. Darstellungsmodule)
durch geringen Programmieraufwand leicht
nachvollziehbar anzupassen und zu verknüpfen.
So bleibt die völlige Flexibilität erhalten, und die
Einbindung von komplexen Modulen über defi
nierte Kommunikationsschnittstellen ist möglich.
Mit dieser breiten Palette an Weiterentwick
lungen können die Internationalen Prüfvorschrlf-
ten eingehalten und mit den nationalen Prü-
fungs- und Zulassungsbedingungen in Einklang
gebracht werden. Außerdem wird die gewünsch
te Prüfungsdokumentation mit einer weitestge
henden Automatisierung der Prüfungsabläufe
verbunden. Aus diesen Maßnahmen ergibt sich
eine weitgehende Rationalisierung der Prü
fungsabläufe von Kreiselkompaßanlagen.
Nautische Systeme
Prüfung von nautischen Systemen
Systembeschreibung
Die traditionellen Aufgabenbereiche Navi
gation, Kollisionsverhütung, Maschinensteue
rung und -Überwachung, Kommunikation und
Ladungsüberwachung (um nur einige zu nen
nen) werden zunehmend zu gleichberechtigten
Funktionsbereichen innerhalb eines integrierten
Brückensystems verschmolzen. Aufwendige Da
tenkommunikationswege sollen die Bereiche
miteinander verknüpfen und auch die gemein
same Nutzung von Bedienoberflächen und An
zeigeoberflächen ermöglichen. Ein wesentlicher
Anteil der Aufgaben zur Schiffsführung und
Schiffsbetriebsüberwachung kann dadurch auf
einen Arbeitsplatz konzentriert werden. Auch die
bereits seit 1982 in der deutschen Seeschiffahrt
eingesetzten Integrierten Navigationssysteme
und Bahnführungssysteme werden zunehmend
in diese komplexen integrierten Brückensysteme
eingegliedert.
Da vor der Entwicklung dieser integrierten
Brückensysteme im BSH der Begriff Integriertes
Navigationssystem bereits mit einem fest umris-
senen Funktionsumfang in der Schiffssicher
heitsverordnung (SchSV) verankert war, kommt
es in jüngster Zeit häufig zu mißverständlichen
Zuordnungen von Begriff und Funktionsinhalt.
Für die in der Anlage 7 zur SchSV aufge
führten Integrierten Navigationssysteme und
Bahnführungssysteme sollen hier die Im BSH
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