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Full text: Jahresbericht 1995

analoge Meßwerte in digitale Meßwerte gewan 
delt werden. Um die erfaßten Meßwerte ange 
messen darstellen und speichern zu können, 
muß ein geeigneter Kompromiß zwischen Be 
schaffung und Eigenentwicklung der notwendi 
gen Programme gefunden werden. Zugekaufte 
Programme sind zwar in der Regel wirtschaftli 
cher, können aber nur bedingt an die speziellen 
Anforderungen angepaßt werden. Bel dem hier 
gewählten Weg werden visuelle Programmier 
sprachen verwendet, die es erlauben, gekaufte 
Programmodule (z. B. Darstellungsmodule) 
durch geringen Programmieraufwand leicht 
nachvollziehbar anzupassen und zu verknüpfen. 
So bleibt die völlige Flexibilität erhalten, und die 
Einbindung von komplexen Modulen über defi 
nierte Kommunikationsschnittstellen ist möglich. 
Mit dieser breiten Palette an Weiterentwick 
lungen können die Internationalen Prüfvorschrlf- 
ten eingehalten und mit den nationalen Prü- 
fungs- und Zulassungsbedingungen in Einklang 
gebracht werden. Außerdem wird die gewünsch 
te Prüfungsdokumentation mit einer weitestge 
henden Automatisierung der Prüfungsabläufe 
verbunden. Aus diesen Maßnahmen ergibt sich 
eine weitgehende Rationalisierung der Prü 
fungsabläufe von Kreiselkompaßanlagen. 
Nautische Systeme 
Prüfung von nautischen Systemen 
Systembeschreibung 
Die traditionellen Aufgabenbereiche Navi 
gation, Kollisionsverhütung, Maschinensteue 
rung und -Überwachung, Kommunikation und 
Ladungsüberwachung (um nur einige zu nen 
nen) werden zunehmend zu gleichberechtigten 
Funktionsbereichen innerhalb eines integrierten 
Brückensystems verschmolzen. Aufwendige Da 
tenkommunikationswege sollen die Bereiche 
miteinander verknüpfen und auch die gemein 
same Nutzung von Bedienoberflächen und An 
zeigeoberflächen ermöglichen. Ein wesentlicher 
Anteil der Aufgaben zur Schiffsführung und 
Schiffsbetriebsüberwachung kann dadurch auf 
einen Arbeitsplatz konzentriert werden. Auch die 
bereits seit 1982 in der deutschen Seeschiffahrt 
eingesetzten Integrierten Navigationssysteme 
und Bahnführungssysteme werden zunehmend 
in diese komplexen integrierten Brückensysteme 
eingegliedert. 
Da vor der Entwicklung dieser integrierten 
Brückensysteme im BSH der Begriff Integriertes 
Navigationssystem bereits mit einem fest umris- 
senen Funktionsumfang in der Schiffssicher 
heitsverordnung (SchSV) verankert war, kommt 
es in jüngster Zeit häufig zu mißverständlichen 
Zuordnungen von Begriff und Funktionsinhalt. 
Für die in der Anlage 7 zur SchSV aufge 
führten Integrierten Navigationssysteme und 
Bahnführungssysteme sollen hier die Im BSH 
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