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Prüfung der Präzisions-Taschenuhren. Mit Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Chefs der Admiralität
hat seit dem 1. Januar 1887 das Chronometer-Prüfungs-Institut die Prüfung von Präzisions-Taschenuhren
in systematischer Weise aufgenommen. Jedem im Gebiete des deutschen Reiches etablirten Uhrmacher
steht es frei, selbstgefertigte Präzisions-Taschenuhren, welche für die Zwecke der Handelsmarine, sowie der
exakten astronomischen und geographischen Forschung bestimmt sind, zur Untersuchung einzuliefern. Die
Prüfung zerfällt in zwei Kategorien, eine grössere, eingehendere, und in eine kleinere Prüfung; sie
werden sechsmal im Jahre veranstaltet in Gemässheit mit einem, für diese Zwecke erlassenen Regulative.
Zu den in der Zeit vom 1. Juni bis 1. Dezember abgehaltenen grösseren Prüfungen wurden 9, und zu den
kleineren 14 Präzisionsuhren eiugeliefert, und es konnte der Mehrzahl derselben ein Attest über ihr gutes
Verhalten ausgestellt werden.
Wissenschaftliche Arbeiten und Untersuchungen, Neben den laufenden Arbeiten des Instituts hat sich
dasselbe wieder in eingehendster Weise mit der Anstellung wissenschaftlicher Untersuchungen über das
Verhalten der Chronometer auf dem Combe’schen Schaukel-Apparate der Seewarte behufs Ermittelung des
Einflusses der Schwankungen, welche sie auf See bei der Schiffsbewegung erleiden, beschäftigt. Der aus
führliche Bericht über die sehr interessanten Resultate der bisher auf der Seewarte angestellten Unter
suchungen dieser Art wird demnächst in „Aus dem Archiv der Deutschen Seewarte“ veröffentlicht -werden.
Ferner wurden zum Zwecke einer gegenwärtig stattfindenden grösseren Untersuchung über das Verhalten
der Chronometer in stark mit Feuchtigkeit angefüllter Luft und bei verschiedenem Luftdrucke eingehende
Vorversuche mit 9 zu diesem Zwecke dem Institute Seitens der Kaiserlichen Marine, sowie einzelner
Fabrikanten überlieferten Chronometern angestellt. Auch wurden die wissenschaftlichen Ergebnisse der drei
letzten, durch die Abtheilung IV abgehaltenen Konkurrenz-Prüfungen von — im Ganzen — 84 Chronometern,
wie bereits früher geschehen, bearbeitet und werden dieselben als selbstständige Abhandlung in einem der
nächsten Jahrgänge der genannten Veröffentlichung erscheinen.
Auf Grund der im Laufe ihres nunmehr 11jährigen Bestehens von der Abtheilung, sowie auch von
den Marine-Observatorien zu Wilhelmshaven und Kiel bei den Prüfungen gemachten Erfahrungen ge
langte in einer im Juli des Berichts-Jahres auf Verfügung Sr. Excellenz des Herrn Chefs der Kaiserlichen
Admiralität unter dem Vorsitze des Direktors der Seewarte abgehaltenen Konferenz (siehe diesen Jahres-
Bericht, Seite 2) der Vorstände der beiden Observatorien und des Chronometer-Prüflings-Institutes der
Beschluss zur Annahme, der Kaiserlichen Admiralität einige Abänderungen in dem bisher hei der Beurtheilung
der Güte und der Prämiirung der zu den Konkurrenz-Prüfungen eingelieferten Marine-Chronometer adoptirten
Verfahren in Vorschlag zu bringen. Nachdem die Kaiserliche Admiralität ihre Genehmigung den Vorschlägen
ertheilt hat, werden dieselben bei der gegenwärtig auf der Abtheilung stattfindenden ll ten Konkurrenz-
Prüfung in Anwendung gebracht werden, und lauten die in dem im August 1887 von der Direktion der
Seewarte erlassenen Konkurrenz-Ausschreihen enthaltenen darauf bezüglichen Bestimmungen, wie folgt;
„Nach beendigter Prüfung werden die Chronometer ihrer Güte nach so geordnet werden, dass das
jenige Chronometer, bei welchem der Unterschied zwischen dem grössten und kleinsten eintägigen Gange
(Betrag d) plus dem doppelten Betrage der grössten Schwankung im eintägigen Gange von einem Intervalle
zum folgenden (Betrag b) ein Minimum ist, den ersten Rang in der zu veröffentlichenden Prüiungsliste ein-
uimmt, und die anderen Chronometer nach der Zunahme der Summe dieser beiden numerischen Grössen
plus der genäherten täglichen Acceleration (gleich c) nachfolgen; dabei wird darauf aufmerksam gemacht,
dass die in dem Berichte über die Konkurrenz-Prüfung der Marine-Chronometer, abgehalten auf der Deutschen
Seewarte im Jahre 1878, und in den „Annalen der Hydrographie etc.“ 1878, Heft II, besprochenen Werthe
A und В in Beziehung auf die Beurtheilung den gleichen Werth haben, wie die Werthe a und b, da die
ersteren für 10 Tage, die letzteren für 1 Tag gelten.“
„Einer Verfügung der Kaiserlichen Admiralität vom 24. August d. J. zufolge wird auch in diesem Jahre
eine Prämiirung von Chronometern stattfinden, an welcher die geprüften Instrumente nach den bei der
Prüfung erzielten Resultaten in der Weise theilnehmen, dass das in der Liste die erste Stelle einnehmende
Chronometer, jedoch unter der Bedingung, dass der Betrag a + 2ü + c den Werth von 2(5 nicht erreicht,
voransteht. Innerhalb dieser I. Klasse, welche allein zur Prämiirung berechtigt ist, werden die einzelnen
Chronometer nach den Beträgen a + 2&-fc (der geringere Betrag stets voran) geordnet. Die erste Prämie
beträgt 700 Jlt,, das die zweite Stelle einnehmende Chronometer erhält eine Prämie von 600 M. und die vier
folgenden Instrumente erhalten eine solche von resp. 500, 400, 300 und 300 Jlt.“