Jahresbericht der Deutschen Seewarte für 1910.
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gegen 1481 und 129, zusammen 1610 Tagebüchern mit 589152
Beobachtungssätzen im Vorjahre.
2. Kleine Wetterbücher 212 mit 52029 Beohachtungssätzen gegen 187 mit
45939 Beobachtungssätzen.
Der Gesamtinhalt der vorstehenden Tagebücher verteilt sich demnach für die
88Tagebücher der Kriegsmarine auf 456’Mt. 19,2Tg. = 94518Beobachtungssätze
1730 „ „ Handelsmarine „3486 „ 25,0 „ =637815 „
212 Kleine Wetterbücher „ 284 „ 16.2 „ = 52029 „
im ganzen auf 4228Mt. 0,4Tg. = 784362 Beobachtungssätze
gegen 4237 „ 17,0 „ =775317
im Vorjahre.
Die eingegangenen 1730 meteorologischen Tagebücher der Handelsmarine
verteilen sich in Bezug auf die Heimatshäfen der Schiffe wie folgt;
Dampfer
Segler
Total
Elbe
1062
83
1145
Weser
505
44
549
Ostsee
28
2
30
Ems
1
2
3
Ausland
—
3
3
1596
134
1730
Von den 212 Kleinen Wetterbüchern entfallen ca. 150 auf Häfen der Ost
see, der Rest auf Häfen der Nordsee.
f) Geschenkausgabe.
Als Anerkennung für die wertvolle und freiwillige Mitarbeit zur See wurden
auch in diesem Jahre wieder an Kapitäne und Offiziere von der Deutschen
Seewarte zahlreiche Drucksachen und Werke vergeben, wobei soviel wie möglich
auf die persönlichen Wünsche der Herren Rücksicht genommen wurde. Besonders
viel gewünscht wurden folgende Veröffentlichungen ;
Atlanten und Segelhandbücher, Dampferhandbuch für den Atlantischen Ozean,
Monatskarten für den Indischen Ozean, Segelhandbücher für den Englischen
Kanal, Segelhandbücher für die Ostsee, Segelhandbücher für die Nordsee
und Segelhandbücher für die verschiedenen Teile des Mittelmeeres und des
Ostens.
Auch gelangte wieder eine grosse Anzahl Sonder-Abdrücke aus den
„Annalen der Hydrographie“ sowie die fortlaufenden Nummern des „Piloten“,
Neue Folge, und nach dessen Übernahme in die „Annalen der Hydrographie“
Sonderabdrücke der „Küsten- und Hafenbeschreibungen“ zur Verausgabung.
Ferner erhalten, soweit tunlich und notwendig, die in Betracht kommenden
Mitarbeiter die „Monatskarten für den Nordatlantischen Ozean“ regelmässig
zugestellt.
Alle diese Geschenke sind persönliches Eigentum der Beobachter und
nicht Schiffseigentum, sollen also beim Verlassen oder Wechsel des Schiffes
mitgenommen werden.