Jahresbericht der Deutschen Seewarte für 1905.
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Infolge Wechsels des Beobachters wurde die Normal-Beobachtungsstation in
Keitum a. Sylt Ende September nach dem Wohnhause des Gemeindevorstehers
von Keitum verlegt; der Anemograph wurde auf dem Giebel des Hauses aufgestellt.
In Rügenwaldermünde wurde auf dem Turme des Lotsenwachthauses ein
Anemograph aufgestellt, der seit Anfang April in Betrieb ist.
3. Das Sturmwarnungswesen an der deutschen Küste.
Die Sturmwarnungsstelle in Tönning ist mit einer roten Laterne als Sturm
signal für die Stadt ausgerüstet worden.
In Keitum a. Sylt ist am 30. September 1905 die Sturmwarnungsstelle ver
legt worden. Der Sturmwarnungsmast ist auf dem Grundstück des Gemeinde
vorstehers Boysen aufgestellt und der Sturmwarnungskasten unter dem Eingangstor
angebracht worden; ein zweiter Aushang der Sturmwarnungstelegramme findet im
Dorfe neben den amtlichen Bekanntmachungen statt.
Eine neue Provinzial-Sturmwarnungsstelle bei Ueckermünde am Kleinen
Haff nahe der Mündung der Uecker, mit vollem Signalapparat, einschließlich der
roten Laterne, ist seit Mitte Oktober 1905 in Betrieb.
Eine von der Königl. Preuß. Regierung auf Belum er Schanze bei Neu
haus a. d. Oste errichtete und mit vollständigem Signalapparat, einschließlich der
roten Laterne, versehene Sturmwarnungsstelle ist vom deutschen Reiche über
nommen worden und seit dem 9. November in Betrieb.
Auf Borkum ist ein zweiter Aushang der Hafen- und Sturmwarnungs
telegramme auf der Reede eingeführt worden.
Ein Aushang der Hafentelegramme ist in Ahlbeck in der Weise er
möglicht worden, daß die Telegramme dem Signalisten von Ahlbeck in Reinschriften
von der üblichen Form ihres Aushangs gleich nach ihrem Eintreffen in Swine
münde von dem Vorsteher der dortigen Normal-Beobachtungsstation in Brief
umschlag zugestellt werden.
Als eine neue Art der Verbreitung von Wind-Nachrichten zum Schutze der
Fischer finden seit April 1905, zunächst bis Ende März 1906, Versuche mit
neuen Flaggensignalen an der Pommerschen Küste in Kolberg, Rügenwalder
münde und Leba statt. Auf Grund der an diesen Hafenplätzen dreimal täglich
eingehenden Windmeldetelegramme von Arkona und ßrüsterort werden an der
Spitze der Sturmwarnungsmaste Flaggen gehißt, wenn Wind von Stärke Beaufort 6
und darüber telegraphisch gemeldet wird; es zeigen eine rote Flagge jenen
Wind für Arkona, zwei rote Flaggen für Brüsterort und ein roter Wimpel end
lich das Herrschen jener Windstärken an beiden Orten an; jedoch besteht die
Einschränkung, daß diese Signale während des Hängens von Sturmsignalen nicht
gezeigt werden dürfen.
Um die Vertrautheit der Küstenbevölkerung mit den Einrichtungen des Sturm
warnungswesens, einschließlich der Hafentelegramme zu fördern, sind von der
Deutschen Seewarte Merkblätter „Sturmwarnungswesen an der Deutschen Küste“
herausgegeben und von den Kaiserlichen Küstenbezirksämtern in großer Zahl ver
breitet worden.
Die alljährlichen Besprechungen der Vorsteher der Kaiserl. Küsten
bezirksämter mit den Vertretern der Regierungen in Angelegenheit der Provinzial-
Sturmwarnungssteilen zwecks Sicherung des einheitlichen Betriebes auf Grundlage
der Dienstvorschrift für die Sturmwarnungsstellen der Deutschen Seewarte haben
wieder in befriedigender Weise stattgefunden.
Beil). II (.4. Annalen etc., Jahrg. J906. ¡)