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nähert, und bringt es dann zum Ankerplatz. Die Lootsengebühren müssen
bezahlt werden, auch wenn keine Dienstleistung des Lootsen in Anspruch ge-
nommen wurde,
Klarirung. In Port Lowis selbst befindet sich kein eigentliches Zollhaus,
Der Beamte, welcher das Schiff visitirt, nimmt das Manifest zu sich und sendet
es nach Point & Pitre, wo dann der Kapitän auf dem Zollamte ein- und aus-
zuklariren hat. Erst 24 Stunden nach der Einklarirung auf dem Zollhause in
Point & Pitre beginnen die Löschtage zu zählen.
Proviant ist in Point & Pitre reichlich und zu nicht übermässig hohen
Preisen käuflich, Frisches Fleisch gab es in Port Lowis zweimal wöchentlich
zum Preise von 1 Fres. das Pfund. Gemüse ist selten und theuer, ebenso Ge-
Qügel. Ein kleines Fass Wasser kostet 4 Fres.; es wird dasselbe aus einem
kleinen Flusse in der Nähe von Point & Pitre geschöpft. Für Ballast musste
3 Fres. die Tonne gezahlt werden. Für das Verstauen von einem Hogshead
oder auch 10 Säcke Zucker waren 60 Cents zu zahlen.
Die Hafenunkosten für „Hebe“ (475 reg. tons) betrugen: Permit, Froes. 5,00;
Pass Port, Fres. 6,00; Sanitary, Fres. 15,00; Lootsengeld, Fres. 249,37; "Tonnen-
und Feuerabgabe, 380,48 (70 Cts. die reg. ton). Dazu 20% Zuschlag: Fres. 131,17;
Interpreter, Fres. 135,00; Englischer Gesundheitspass, Fres. 12,50; macht zu-
sammen: Fres, 934,52.“
Bemerkungen über die SO-Küste von Afrika zwischen dem
Tugela- Fluss und der St. Lucia-Bucht.
(„Hydrographic Notice“ No. 12, London, 1879.)
Nach einem Bericht des Commodore F. W. Sullivan, vom Kap der
guten Hoffnung, sind von den Navigations-Offizieren I. Br. M. S. „Active“ und
„ Tenedos“ nachstehende Bemerkungen über die SO-Küste von Afrika zwischen
dem Tugela-Fluss und der St. Lucia-Bucht!) mitgetheilt worden. Die Peilungen
sind missweisend, und die Missweisung beträgt in diesem Jahre in der St. Lucia-
Bucht 25° 20‘ West.
Der Tugela-Fluss?) bildet die Nordgrenze der Natal-Kolonie und ist
von See aus leicht erkennbar, zunächst an der südlichen Einfahrtsspitze, welche
von dunkelm Buschwerk dicht bewaldet ist, sowie an dem, an der nördlichen
Seite der Mündung befindlichen rothen Hügel und mehreren rothen Lehmstellen,
welche nördlich des Hügels sich befinden.
Der Strom des Flusses ist mehrere Seemeilen weit in die See hinein
beobachtet worden. Auf dem Ankerplatz ist der Grund felsig, jedoch mit einer
dicken Schicht Schlamm bedeckt, welcher von dem Flusse angeschwemmt ist,
Die Barre ist unpassirbar, und, obgleich bei sehr ruhiger See eine Lan-
dung an der Nordseite der Mündung auszuführen ist, so ist diese, weil der
Strand von Klippen eingefasst wird, doch mit grossen Gefahren verbunden.
Ankerplatz. Der beste Ankerplatz bei der Tugela-Mündung befindet sich
auf 16 bis 18m Wasser, wenn der an der Nordseite des Flusses liegende rothe
Hügel in N 39° W und der kleine Hügel mit rother Spitze in N 25° O0 peilt.
Die Küste erstreckt sich von der Zugela-Mündung in nordöstlicher Rich-
tung. Die Berge steigen allmählich vom Strande auf, und zwischen denselben
erblickt man mit Gras bedeckte und angebaute Thäler, aber in der Nähe des
Strandes sind nördlich des Tugela-Flusses keine Bäume zu schen. Man erblickt da-
selbst mehrere rothe Stellen, und von diesen ist cin kleiner rother Hügel, welcher
) S. „Africa Pilot“, Part III, 1878, pag. 149 bis 152.
%a. a. O. auf pag. 149—152 und pag. 487 muss es Zwgelu- Fluss, anstatt Zugelar-
Fluss heissen.