Die Wirksamkeit des Sturmwarnungswesens an der deutschen Küste.
Zu 3. Die Sturmwarnungen werden alsbald nach Ankunft in dem am Mast befindlichen Kasten
zum Aushang gebracht.‘ .
Zu 4. Abschriften wurden nicht erteilt, da bezügliche Anträge nicht gestellt wurden, ;
Zu 5. Am Morgen oder doch in den ersten Vormittagsstunden des nächsten Tages.
Zu.6. . Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß durch die Sturmwarnungen häufig Schäden verhütet
und Menschenleben gerettet worden sind und werden, und zwar durch rechtzeitige Beachtung
der Signale, weshalb auch Einzelnachweise schwierig beizubringen sind.
Zu 7. Das Sturmwarnungswesen ist den lokalen Bedürfnissen entsprechend nach jeder Richtung
so vorgesehen, daß Verbesserungen cdiesseits nicht in Vorschlag zu bringen sind.
gez. Domeke, Oberlotse, Signalist.
85. Leba.°
Zu 1. Die hiesigen, wie auch die hier verkehrenden auswärtigen Fischer halten das bestehende
Sturmwarnungswesen für durchaus zweckmäßig und ausreichend.
2, Der hiesige Hafen wird nur von Fischern aufgesucht, welche die Sturmwarnungen genau
beachten, Barometerstand, das Zunehmen der See usw. mit Interesse beobachten und den Hafen
nicht früher verlassen, bis mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gefahr vorüber,
Zu 3. Die Sturmwarnungen werden sofort nach Eingang durch Aushang am Hafenbaubureau ver-
öffentlicht.
Zu 4.» Nein. - ;
Zu 5. Zwischen 10 und 11 Uhr abends und werden sofort durch Hissen der Signallaterne bekannt
gemacht.
Zu 6. Hierüber ist hier nichts bekannt geworden,
Zu 7%. Eine Verbesserung des Sturmwarnungswesens für die hiesige Gegend ist nicht erforderlich.
vez. Guedon, Sienalist,
S6. Wittenberg.
Zu 1. Die Sturmwarnung hat hier.nur Bedeutung für die Küstenfischer, Die Einrichtung wurde
mit großer Freude angenommen. Es herrscht hier eine Meinung: Die Sturmwarnungen sind
gut; die hiesige Einrichtung ist aber lange noch nicht ausreichend.
Zu 3. Ja! Der Kasten zum Aushang ist am Wege nach dem Strande angebracht, Jeder Fischer
sieht erst in den Kasten, bevor er nach dem Strande geht, ob auch eine Sturmwarnung aushängt.
Zu 3. Ja! Nur durch Aushang im Kasten und mündliche Mitteilungen,
Zu da Gewöhnlich am nächsten Morgen.
Zu 6. Ja! Die Fischer fahren nicht auf See, bringen aber ihre Boote und Netze in Sicherheit.
Zu 7%. Durch ein Signal in den Dünen bei der Ausfahrtstelle.
87. Karwin.
Zu 1. Das Urteil der Küstenbevölkerung für diese Gegend ist das, daß die Sturmwarnungs-
telegramme sehr oft erst dann eintreffen, wenn der Sturm schon einige Stunden hier ist.
Zu 2. Sturmwarnungszeichen werden von der Bevölkerung (Fischer, Küstenfahrer) genau beachtet.
Bereite Fahrzeuge werden von Fischern bei eintreffenden Sturmwarnungen geborgen.
Zu 3. Sturmwarnungstelegramme werden sofort in den frei hängenden Sturmwarnungskasten auf-
gesteckt und stehen jedem Fischer frei zur Besichtigung, außerdem wird die Sturmwarnung
den nächstliegenden Fischern bekannt gemacht, welche sie weiter geben,
Zu 4. Abschriften der Sturmwarnungsteleeramme werden nicht gegeben, da diese nicht verwertet
werden können. .
Zu 6. Es ist anzunehmen, daß Schäden durch frühzeitig. eintreffende Sturmwarnungen verhütet
sind. Einzelfälle vermag ich nicht anzugeben.
Zu Z. Fine Verbesserung des Sturmwarnungswesens für diese Gegend ist nicht erforderlich.
vez. Skomroeck. Sienalist.
$S. Rixhöft.
Zu 1. Daß das Sturmwarnungswesen für die Küstenbevölkerung eine sehr wichtige und praktische
Einrichtung ist. .
Zu 2, Durch nicht Auslaufen von Fischern, Beiliegen bezw. Ankern von Schiffen und Fahrzeugen,
Zu 2, Durch sofortiges Aufziehen des Sturmsignals bei Ankunft des Telegramms. ;
Zu 4. Nein, . ;
Zu &. Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr des anderen Tages.
Zu €. Bestimmt anzunehmen, jedoch Einzelfälle nicht nachzuweisen.
Zu 7. Eine Verbesserung ist in‘ dieser Gegend nicht nötig, da am Orte selbst keine Fischer wohnen.
Die Fischerorte lieven in Sichtweite vom Sturmwarnungsmaste,