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Die aus den Vergleichungen mit der Normaluhr der Sternwarte ab-
geleiteten Gänge der einzelnen Chronometer wurden zu 10tägigen Gangsummen
vereinigt, und die Beträge selbst durch Herrn Dr. Boeddicker in die beiden
Gangtabellen I und II eingetragen. Während Tabelle I (pag. 346 und 347)
diese zehntägigen Gänge nach der Zeit geordnet angiebt, giebt Tabelle II
(pag. 348 und 349) dieselben nach den Temperaturen, bei welchen die
Ühronometer in den betreffenden Dekaden untersucht worden, geordnet an.
Behufs einer möglichst genauen Bestimmung der für die Dekaden geltenden
Mitteltemperaturen wurde auch diesesmal gleichzeitig mit den Chronometern ein
Thermochronometer, oder nicht kompensirtes Chronometer, mit der Normaluhr
verglichen und die von letzterem gezeigten Dekadengänge, als die jedesmalige
mittlere Temperatur angebend, bei der Anordnung der Tabelle II zu Grunde
gelegt. Unter der diese Zahlenwerthe enthaltenden Rubrik folgen die aus den
täglichen Ablesungen gebildeten mittleren Temperaturen, sowie die für die
Dekade in den Tagestemperaturen gefundenen Extreme selbst.
Bei der Anfertigung dieser Gangtabellen wurden, zur Herstellung der
erforderlichen Gleichmäfsigkeit, nur die aus den von Herrn Dr. Boeddicker
angestellten Morgenvergleichungen abgeleiteten Zahlenwerthe zu Grunde gelegt,
nachdem eine von mir aus den an den Pentadentagen gemachten Nachmittags-
vergleichungen unabhängig ausgeführte Gangtabelle in allen Fällen zu nahezu
identischen Resultaten geführt hatte; die hier gegebenen Gangwerthe dürfen
daher als ganz fehlerfrei angesehen werden.
Dem Konkurrenzausschreiben der Direktion der Seewarte zufolge und
den für die Ankäufe der Kaiserlichen Marine festgestellten Normen entsprechend,
sollten die Chronometer nach beendigter Prüfung ihrer Güte nach so geordnet
werden, dafs dasjenige Chronometer, bei welchem der Unterschied zwischen
dem gröfsten und kleinsten 10tägigen Gange (Betrag A) plus dem doppelten
Betrage B der gröfsten Schwankung im 1lOtägigen Gange von einem Intervall
zum folgenden ein Minimum ist, den ersten Rang in der Prüfungsliste ein-
nimmt, und die anderen Uhren je nach der Zunahme der Summe dieser beiden
numerischen Werthe nachfolgen.
In Gemäfsheit dieser Bestimmungen sind die beiden Gangtabellen ent-
worfen und die Chronometer ihrer Reihenfolge nach geordnet worden. Die
Maximal- und Minimal-Gänge sind in Tabelle II bei den einzelnen Chronometern
in den Dekadenrubriken durch ein Sternchen (*) bezeichnet und aufserdem, auf
die nächsten Zehntheile der Sekunde abgerundet, in Kolumne A dieser Tabelle
in ihrer Gesammtwirkung — gröfster Gang minus kleinstem Gange — angegeben,
während die Zeiten der gröfsten auf einander folgenden Schwankungen in den
Dekadengängen in Tabelle I für die verschiedenen Chronometer zwischen zwei
neben einander liegenden Dekadenrubriken durch ein Kreuz (+) bemerkt, und
die Beträge selbst in Tabelle II unter Kolumne B, gleichfalls auf Zehntel-
sekunden abgerundet, normirt sind.
Der Einblick in die Gangtabellen läfst sofort erkennen, dafs die beiden
mit No. 1 und 2 bezeichneten Chronometer sich durch die Geringfügigkeit ihrer
Gangschwankungen vor den anderen Uhren erheblich auszeichnen, und dafs das
Verhalten derselben während der Untersuchungszeit ein „vorzügliches“ gewesen
ist. Namentlich scheint bei No. 1 (W. Bröcking No. 937) die Ausführung der
Kompensationsvorrichtungen in hohem Grade gelungen zu sein, und ist die
Gröfse des übrigbleibenden Betrages A -| 2B auf eine kleine Acceleration, mit
der die Uhr noch behaftet ist, und welche voraussichtlich in kurzer Zeit ver-
schwinden wird, zurückzuführen, ÜUeberraschend geringfügig ist ferner bei
No. 2 (A. Mager No. 60) die Abhängigkeit des Ganges von der Temperatur,
obschon dieses Chronometer nur mit der gewöhnlichen Kompensationsrorrichtung
versehen ist, und ist die grofse Vollendung, welche der Fabrikant letzterer zu
geben gewufst hat, rühmend anzuerkennen.
Als gleichfalls „ron ausgezeichneter Güte“ dürfen die beiden Chrono-
meter No. 3 und 4, Th. Knoblich No. 1953 und W. Bröcking No. 982, bezeichnet
werden, und da die Beträge bei den Chronometern No, 1, 2 und 3 den in dem
Konkurrenzausschreiben festgesetzten Werth von 35 Sekunden nicht erreichen,
bei No. 4 nur unerheblich übersteigen, so sind dieselben von der Kaiserlichen
Admiralität in Gemäfsheit des von ihr gemachten Anerbietens -— und zwar