A.
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteorologie, Oktober 1911.
Für Schiffe bis zu 100 R-T. 1 £ 10 sh, für jede R-T. über 100 R-T.
11/2 d mehr, Höchstbetrag 8 £ 8 sh.
Dampfer oder Segelschiffe im Schlepptau bezahlen, wenn sie den ganzen
Weg geschleppt werden, nur %/, des eben angeführten Lotsengeldes. Ausgenommen
hiervon ist der Höchstbetrag des Lotsengeldes und solches, bei dem die Be-
merkung »ohne Abzug« steht. Werden Segelschiffe nur einen Teil der Strecke
geschleppt, so wird das Lotsengeld im Verhältnis zur geschleppten Strecke
gekürzt.
4. Nach und von dem Ballastgrund in der False-Bucht:
Für Schiffe bis zu 500 R-T. 1£ 5sh 0d, im ganzen für Schiffe über
500 R-T. 2 £.
Das Lotsengeld wird auch im Verhältnis zur gelotsten Strecke gekürzt,
wenn ein Schiff an der südlichen Grenze des Reviers keinen Lotsen bekommen
kann, sondern einen solchen erst später erhält, nachdem es schon innerhalb der
Grenze ist. Wird ein Lotse unter Umständen, die nicht zu seinen Obliegenheiten
gehören, an Bord behalten, so muß außer dem Lotsengeld noch 1 £ für jeden
Tag Aufenthalt desselben an Bord bezahlt werden.
Schleppdampfer sind vorhanden, und ist deren Hilfe für das Fahrwasser
nach Port Pirie hinauf unbedingt notwendig; nach der Reede von Germein
kann man allenfalls segeln. Der Schlepplohn beträgt vom Hafen Germein
oder von Eastern Shoal bis Port Pirie und wieder zurück nach Eastern Shoal
1 sh per R-T. netto. Muß ein zweiter Schlepper zur Hilfe genommen werden,
so muß 10 £ extra bezahlt werden. Kapt. W.Grübmeyer bezahlte mit seinem
1714 R-T, netto großem Schiff für Schleppen vom Hafen von Germein nach dem
Feuerschiff auf der Middle-Bank 20 £.
Sturmsignale werden auf der Lowly-Huk mittels einer blauen gezackten
Flagge unter einem roten Balle gegeben,
Quarantäne. Nach Port Pirie bestimmte Schiffe müssen den ärztlichen
Besuch, der nach Kapt. F. Reiners auf der Reede von Germein an Bord kommt,
abwarten, ehe sie mit dem Lande verkehren können. Für nach Germein be-
stimmte Schiffe erledigt der Hafenmeister bzw. der Lotse die Formalitäten,
Gesundheitspaß wird stets verlangt. Quarantäneeinrichtungen sind nicht
vorhanden,
Zollbehandlung ist zuvorkommend. Proviant, der nach Passieren von Kap
Borda verbraucht worden ist, muß auch hier wie an den übrigen australischen
Plätzen nachverzollt werden. An Schiffspapieren werden Manifest, genaue
Proviantliste in Duplikat und Mannschaftsliste verlangt.
Ankerplatz auf der Reede. Weniger tiefgehende Schiffe können südlich
von der Ward-Huk auf 5.5 m bis 7.3 m Wasser ankern, von wo das Außenende
der Germein-Landungsbrücke rw. 84° (mw. OzN), 1!/, bis 1'/, Sm entfernt peilt.
Tiefer gehene Schiffe müssen ankern, nachdem sie die schwarze Tonne am
Südostende von Ward Spit passiert haben, die Germein - Landungsbrücke
rw. 84° (mw. OzN), etwa 21!/, Sm entfernt peilend. S. »Elfrida« ankerte auf 9.1 m
Wasser über weichem Schlickgrund, von wo der Leuchtturm auf der Germein-
Landungsbrücke rw. 78° (mw. ONO!/,O), 2! Sm entfernt peilte. Nach Kapt.
H. Jolles ist der Ankergrund vorzüglich, und er konnte mit seinem Schiff
immer vor 82 m (45 Fad.) Kettenlänge liegen, trotzdem es öfter hart aus SW
wehte. Vor dem Port Pirie-Kriek ankern die Schiffe auf 5.8 m Wasser in der
Peilung: Berg Ferguson rw. 112° (mw. 0S01/,O), 21, Sm entfernt. Ballast
löschende Schiffe ankern in der westlich von der Lowly-Huk gelegenen False-
Bucht, die gute Ankerplätze bietet gegen nördliche und westliche Winde; eine
weiße Tonne mit Stange- und Balltoppzeichen bezeichnet den Ankerplatz.
Gezeiten. Der Eintritt des Hochwassers bei Voll- und Neumond an der
Einfahrt zum Port Pirie-Kriek ist um 6b 45%in V und 8% 30min" N, die Hochwasser-
höhe beträgt 2.9 m; bei schweren südwestlichen Stürmen beträgt sie bis zu 3.7 m.
In Port Pirie ist die Hafenzeit 7h 15ir, und es beträgt die Hochwasserhöhe
bei Springtide 2.6 bis 3 m, bei Nipptide 1.5 bis 1.8 m. In der False-Bucht ist
die Hafenzeit 7b 0min die Hochwasserhöhe bei Springtide 1.8 bis 2.4 m. Nach